Neuer Praxisleitfaden für Künstliche Intelligenz veröffentlicht

Europäische Kommission hat einen freiwilligen Praxisleitfaden für KI mit allgemeinem Verwendungszweck veröffentlicht, um die Umsetzung des KI-Gesetzes der EU ab August 2025 zu unterstützen –Themen wie Transparenz, Urheberrecht und Sicherheit im Fokus

Ein Mann arbeitet an einem Serverschrank des Leonardo Supercomputers
Foto: European Union, 2025/Piero Cruciatti

Die Europäische Kommission hat am 10. Juli 2025 die endgültige Fassung eines neuen Praxisleitfadens für Künstliche Intelligenz (KI) mit allgemeinem Verwendungszweck veröffentlicht. Dabei handelt es sich um ein freiwilliges, von 13 unabhängigen Expertinnen und Experten unter Beteiligung von mehr als 1.000 Interessenträgerinnen und -trägern erarbeitetes Instrument. Zu den Mitwirkenden zählen KI-Modellanbieter, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, KI-Sicherheitsexpertinnen und -experten, Rechteinhaber sowie zivilgesellschaftliche Organisationen. Ziel ist es, die Branche bei der Einhaltung der Anforderungen des neuen KI-Gesetzes der EU ("Artificial Intelligence Act", kurz: "AI Act") zu unterstützen, welches am 2. August 2025 in Kraft tritt.

Exekutiv-Vizepräsidentin Virkkunen: "Wichtiger Schritt, um die fortschrittlichsten KI-Modelle in Europa sicher und transparent zu machen"

Henna Virkkunen, Exekutiv-Vizepräsidentin für technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie, sagte dazu:

"Die Veröffentlichung der endgültigen Fassung des Praxisleitfadens für KI mit allgemeinem Verwendungszweck ist ein wichtiger Schritt, um die fortschrittlichsten KI-Modelle in Europa nicht nur innovativ, sondern auch sicher und transparent zu machen. Der Leitfaden, der von KI-Interessenträgerinnen und -trägern mitgestaltet wurde, ist auf deren Bedürfnisse abgestimmt. Daher lade ich alle Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck dazu ein, den Leitfaden zu befolgen, der ihnen einen klaren gemeinsamen Weg zur Einhaltung der KI-Verordnung der EU vorgibt."

Rechtsrahmen mit klarer Übergangsfrist

Die neuen Vorschriften des KI-Gesetzes sollen zunächst allgemein ab 2. August 2025 gelten. Die konkrete Durchsetzung erfolgt 1 Jahr später für neue KI-Modelle durch das Büro für Künstliche Intelligenz der EU-Kommission und 2 Jahre später für bereits bestehende Modelle. Damit sollen insbesondere auch fortschrittliche KI-Systeme, die auf dem europäischen Markt verfügbar sind, künftig höchsten Ansprüchen an Sicherheit und Transparenz genügen. Der freiwillige Kodex stellt ein praxisnahes Hilfsmittel dar, um die Einhaltung dieser Vorschriften effizient umzusetzen, so die EU-Kommission.

3 zentrale Themen: Transparenz, Urheberrecht und Sicherheit

Der Praxisleitfaden gliedert sich in 3 Hauptkapitel: Transparenz, Urheberrecht und Sicherheit. Das Kapitel zur Transparenz enthält ein Musterformular für eine benutzerfreundliche Dokumentation, mit dem KI-Anbieter die erforderlichen Informationen strukturiert und zentral bereitstellen können. Dies soll Unternehmen dabei unterstützen, ihre Modelle leichter in KI-Systeme zu integrieren und gleichzeitig regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden.

Im Kapitel Urheberrecht erhalten Anbieter praxisorientierte Empfehlungen, damit die Entwicklung und Nutzung ihrer Modelle mit den bestehenden urheberrechtlichen Vorgaben der EU in Einklang bleiben. Dies betrifft nach Angaben der Europäischen Kommission insbesondere den Umgang mit der Dokumentation von Quellen.

Ein weiteres zentrales Element des Kodex ist das Kapitel zur Sicherheit. Dieses richtet sich vor allem an Anbieter besonders leistungsfähiger KI-Modelle, die potenziell systemische Risiken mit sich bringen können. Dazu zählen Gefährdungen der Grundrechte, Risiken im Zusammenhang mit der Entwicklung von chemischen oder biologischen Waffen sowie der Verlust der Kontrolle über ein Modell. Der Leitfaden beschreibt moderne Verfahren zum Management dieser systemischen Risiken und bietet praxisnahe Ansätze für deren Bewertung und Minderung.

Erleichterte Nachweispflicht durch freiwillige Teilnahme

Anbieter, die den Kodex freiwillig unterzeichnen, können nach Angaben der Europäischen Kommission ihre Konformität mit dem KI-Gesetz einfacher nachweisen. Sie profitieren demnach im Vergleich zu anderen Anbietern von einem geringeren Verwaltungsaufwand und größerer Rechtssicherheit. Die Einhaltung des Kodex soll somit zu einem klaren und kooperativen Weg für die Umsetzung der neuen gesetzlichen Anforderungen werden.

Ergänzende Leitlinien und weitere Schritte

Zusätzlich zum Praxisleitfaden plant die EU-Kommission, vor dem Inkrafttreten der neuen Verpflichtungen ergänzende Leitlinien zu veröffentlichen. Diese sollen unter anderem klären, welche Anbieter und Modelle unter die Vorschriften der Verordnung für KI mit allgemeinem Verwendungszweck fallen. Auf diesem Weg möchte die EU-Kommission eine umfassende Grundlage für einen sicheren, transparenten und innovationsfreundlichen Einsatz von KI-Technologien in der Europäischen Union schaffen.

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