EU-Vorschriften zur Produktsicherheit treten in Kraft

EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit mit 12. Juni 2023 rechtsverbindlich – Sicherheit von Produkten und Verbraucherinnen- sowie Verbraucherschutz sollen erhöht werden – Gilt für offline sowie online verkaufte Produkte – "EU-Preis für Produktsicherheit": Bewerbungsphase bis 8. September 2023

Menschen mit Einkaufstaschen

Sichere Produkte für Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU: Das soll eine entsprechende EU-Verordnung ermöglichen, die mit 12. Juni 2023 in Kraft getreten ist. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung, neuer technologischer Entwicklungen sowie globalisierter Lieferketten soll damit die Sicherheit von Produkten auf dem EU-Markt sichergestellt werden. Auf diesem Wege sollen den Verbraucherinnen und Verbrauchern nur sichere Produkte angeboten werden, unabhängig von der Herkunft der Produkte und ob sie in Geschäften oder online gekauft werden.

Kommissionsvizepräsidentin Jourová: "Müssen mit der Entwicklung der Digitalisierung Schritt halten"

Kommissionsvizepräsidentin und Kommissarin für Werte und Transparenz, Věra Jourová, erklärte dazu: "Die EU-Verordnung über die Produktsicherheit stellt sicher, dass unser Markt weltweit führend im Bereich der Sicherheit ist und dass die europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher sehr gut geschützt sind. Der Online-Verkauf nimmt stetig zu, und wir müssen mit der Entwicklung der Digitalisierung Schritt halten. Mit dieser wichtigen Modernisierung werden die Sicherheitsgrundsätze der EU auch für die Online-Märkte festgelegt, sodass wir in diesem Bereich weltweit führend bleiben."

Didier Reynders, Kommissar für Justiz, ergänzte: "Unsere Produktsicherheitsvorschriften bieten nun die Antwort auf die Herausforderungen, mit denen die Verbraucherinnen und Verbraucher in einer sich rasch wandelnden digitalen Welt konfrontiert sind. Die neuen Vorschriften stellen sicher, dass Unternehmen nur Produkte verkaufen können, die für die Verbraucherinnen und Verbraucher sicher sind, und dass gefährliche Produkte auf dem Weltmarkt rückverfolgt und vom Markt genommen werden können."

Neue EU-Vorschriften über die allgemeine Produktsicherheit im Detail

Die neue Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit soll sicherstellen, dass alle Verbraucherinnen- beziehungsweise Verbraucherprodukte auf dem EU-Markt sicher sind und für sogenannte "Non-Food"-Erzeugnisse (das heißt, für Nicht-Lebensmittel) gelten – unabhängig davon, ob diese offline oder online verkauft werden. Des Weiteren sieht die Verordnung ein Sicherheitsnetz für Verbraucherinnen und Verbraucher vor, das auf die Sicherheit von Produkten oder Risiken gerichtet ist, die in anderen EU-Rechtsvorschriften nicht geregelt sind. Dies soll insbesondere durch folgende Maßnahmen sichergestellt werden:

  • Schlüsselelemente wie die Weiterentwicklung eines Produkts oder seine Interkonnektivität bei der Sicherheitsbewertung von Verbraucherinnen- beziehungsweise Verbraucherprodukten;
  • Verbesserung der Bedingungen für die Produktsicherheit zwischen Online- und Offline-Verkauf;
  • Festlegung spezifischer Produktsicherheitsanforderungen für Online-Marktplätze zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor gefährlichen Produkten, die über Online-Marktplätze verkauft werden;
  • Ausweitung der Verpflichtung für alle nicht harmonisierten Produkte, die in die EU eingeführt werden, über einen Wirtschaftsakteur in der EU zu verfügen, der für Fragen der Produktsicherheit verantwortlich ist;
  • Ausstattung der nationalen Behörden mit den erforderlichen Instrumenten, um so ihre Durchsetzungsbefugnisse zu stärken;
  • Gewährleistung wirksamer Produktrückrufe durch verbindliche direkte Kontaktierung der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie standardisierte Rückrufmitteilungen.

Jetzt bewerben: "EU-Preis für Produktsicherheit" 2023

Des Weiteren kündigte die Europäische Kommission am 12. Juni 2023 die Ausschreibung des "EU-Preis für Produktsicherheit" 2023 an. Dieser möchte erfolgreiche und talentierte Unternehmen sowie Forscherinnen und Forscher, die einen konkreten Beitrag zur Sicherheit der Verbraucherinnen und Verbraucher leisten, zusammenbringen. Der Preis wird alle 2 Jahre vergeben und konzentriert sich in diesem Jahr auf innovative Unternehmen, die in die verbesserte Sicherheit junger Menschen investieren. Erstmals können 2023 auch Forscherinnen und Forscher am Wettbewerb teilnehmen. In den verschiedenen Kategorien des "EU-Preises für Produktsicherheit" werden sowohl kleine und mittlere Unternehmen als auch große Unternehmen, erfahrene sowie Nachwuchsforscherinnen und -forscher ausgezeichnet. Bewerbungen können bis 8. September 2023 eingereicht werden. Die Preisträgerinnen und Preisträger werden im Rahmen einer offiziellen Gala im Dezember 2023 in Brüssel bekannt gegeben.

Hintergrund: EU-Vorschriften zur Produktsicherheit

Die Überarbeitung der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit gehört zu den Maßnahmen, die in der neuen "Verbraucheragenda" vom November 2020 zur Stärkung der Resilienz der Verbraucherinnen und Verbraucher für eine nachhaltige Erholung festgehalten worden waren. Die Kommission legte in der Folge den Vorschlag für eine Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit im Juni 2021 vor, um die Sicherheit von Verbraucherinnen- beziehungsweise Verbraucherprodukten auf dem EU-Markt zu verbessern und den in der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit von 2001 festgelegten allgemeinen Rahmen für die Produktsicherheit zu aktualisieren. Das Europäische Parlament und der Rat der EU nahmen die nun in Kraft getretene Verordnung im März beziehungsweise April 2023 an.

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