Strom sparen: Kommission stellt neue Vorschriften für Elektrogeräte im "Standby"-Modus vor

Änderungen an der Ökodesign-Verordnung von 2008 – Mindestanforderungen an die Effizienz von elektrischen Geräten werden ausgeweitet – Angaben der Kommission: Bis 2030 CO2-Einsparung von 1,36 Millionen Tonnen pro Jahr – Konsumentinnen und Konsumenten sollen sich bis 2030 rund 530 Millionen Euro pro Jahr ersparen.

Energy savings at home

Die Europäische Kommission hat am 17. April 2023 neue Vorschriften angenommen, um den Energieverbrauch elektrischer Geräte (beispielsweise von Waschmaschinen, Fernsehern oder tragbaren Videospielkonsolen) im "Standby"-Modus zu senken. Mit den überarbeiteten Vorschriften wird eine Reihe von Änderungen an der Ökodesign-Verordnung von 2008 eingeführt, welche unter anderem die technologischen Entwicklungen der vergangenen Jahre und den Anwendungsbereich der Vorschriften, beispielsweise auf Produkte mit externer Niederspannungsversorgung wie kleine Netzgeräte (einschließlich WLAN-Router und Modems) oder drahtlose Lautsprecher berücksichtigen.

Bis zu 530 Millionen Euro Einsparungen für Verbraucherinnen und Verbraucher pro Jahr

Nach Angaben der Kommission soll durch die neuen Vorgaben der Stromverbrauch bis 2030 jährlich um 4 Terrawattstunden (TWh) reduziert werden, was einer Kohlenstoffdioxid (CO2)-Einsparung von 1,36 Millionen Tonnen pro Jahr entspräche. Auf diesem Weg sollen Verbraucherinnen und Verbraucher bis 2030 insgesamt rund 530 Millionen Euro pro Jahr einsparen können. Des Weiteren sollen Informationen über "Standby", "Off-Mode" und vernetzte "Standby"-Stromaufnahme sowie über die Zeit, die das Produkt benötigt, um automatisch einen dieser Modi zu erreichen, für die Verbraucherinnen und Verbraucher leichter zugänglich gemacht werden.

Die nächsten Schritte

Nach der am 17. April 2023 erfolgten Verabschiedung durch die Kommission wird die neue Verordnung in Kürze im Amtsblatt veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft. Nach Inkrafttreten der Verordnung soll den Herstellern von elektrischen Geräten eine zweijährige Überganszeit gewährt werden, bis die neuen Regeln vollständig gelten. Einige Grenzwerte werden jedoch in 2 Phasen angewandt, wobei die endgültigen Regeln erst nach 4 Jahren gelten sollen.

Hintergrund: Mindestanforderungen an die Effizienz von elektrischen Geräten in der EU

Die meisten elektrischen Geräte verwenden weiterhin Strom, auch wenn sie ausgeschaltet sind oder sich im "Standby"-Modus befinden. Seit 2008 verfügt die EU über Binnenmarkt-Vorschriften, in denen Mindestanforderungen an die Effizienz von elektrischen Geräten festgelegt sind. Diese Regeln waren 2013 aktualisiert worden, um auch den "Standby"-Modus von netzwerkgebundenen Geräten ("Networked Standby") abzudecken.

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