Kommission genehmigt österreichische Beihilferegelung zur Verringerung des Stromverbrauchs 

100 Millionen Euro zur Verringerung des in Spitzenlastzeiten verzeichneten Stromverbrauchs in Österreich – Maßnahme vor dem Hintergrund des Kriegs in der Ukraine – Kommissions-Vizepräsidentin Vestager: "Die Senkung des Stromverbrauchs ist von entscheidender Bedeutung, um die Auswirkungen der derzeitigen Energiekrise abzufedern."

Hochspannungsleitungen

Die Europäische Kommission hat am 19. Jänner 2023 eine österreichische Beihilferegelung im Umfang von 100 Millionen Euro zur Verringerung des in Spitzenlastzeiten verzeichneten Stromverbrauchs in Österreich genehmigt. Dies ist – vor dem Hintergrund des Kriegs in der Ukraine – die erste Maßnahme zur Förderung einer Verringerung des Stromverbrauchs, welche die Kommission auf der Grundlage des am 23. März 2022 von der Kommission erlassenen und am 20. Juli 2022 sowie am 28. Oktober 2022 geänderten "Befristeten Krisenrahmens für staatliche Beihilfen" genehmigt hat.

Kommissions-Vizepräsidentin Vestager: Maßnahme ist Möglichkeit "Wettbewerbsverzerrungen zu begrenzen"

Margrethe Vestager, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission und zuständig für Wettbewerb sowie Digitales, erklärte dazu: "Die Senkung des Stromverbrauchs ist von entscheidender Bedeutung, um die Auswirkungen der derzeitigen Energiekrise abzufedern. Die genehmigte Maßnahme ist eine gut konzipierte Möglichkeit, um zu diesem Ziel beizutragen und gleichzeitig mögliche Wettbewerbsverzerrungen zu begrenzen."

Österreichische Regelung erfüllt Voraussetzungen des "Befristeten Krisenrahmens"

Die Kommission hat festgestellt, dass die von Österreich angemeldete Regelung die im "Befristeten Krisenrahmen" genannten Voraussetzungen erfüllt. Insbesondere soll jedem Begünstigten eine Vergütung auf der Grundlage der tatsächlich erzielten zusätzlichen Verbrauchsminderung gewährt und nur die zusätzliche Verbrauchsminderung, die innerhalb der Geltungsdauer der Verordnung (EU) 2022/1854 oder bis zum 31. Dezember 2023 erfolgt, ausgeglichen werden. Nach Angaben der Kommission ist die von Österreich angemeldete Regelung erforderlich, geeignet und angemessen, um eine beträchtliche Störung im Wirtschaftsleben eines EU-Mitgliedstaats zu beheben. Sie steht im Einklang mit Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV und den im "Befristeten Krisenrahmen" festgelegten Voraussetzungen. Folglich hat die Kommission die Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

Die österreichische Maßnahme zur Verringerung des Stromverbrauchs im Detail

Österreich hatte auf der Grundlage des "Befristeten Krisenrahmens für staatliche Beihilfen" eine mit 100 Millionen Euro ausgestattete Maßnahme bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet, die auf die Verringerung des Stromverbrauchs in Spitzenlastzeiten im Zeitraum Jänner bis März 2023 abzielt. Im Rahmen der Maßnahme soll finanzielle Unterstützung der EU gewährt werden, um das in der Verordnung (EU) 2022/1854 festgelegte Ziel der Verringerung des Verbrauchs und moderater Strompreise zu erreichen.

Die Beihilfe soll im Wege einer Ausschreibung gewährt werden, die für alle Möglichkeiten, zusätzliche Verbrauchssenkungen zu erreichen – wie beispielsweise die Verlagerung des Verbrauchs außerhalb der Spitzenlastzeiten und die Stromspeicherung – offensteht. Die Kommission gibt an, dass die Zulassungskriterien für die Teilnahme am Ausschreibungsverfahren transparent, objektiv und diskriminierungsfrei sein sollen. Den Zuschlag sollen Vorhaben erhalten, bei denen die Kosten pro Einheit einer zusätzlichen Verbrauchssenkung am niedrigsten sind. Die Maßnahme enthält dabei Vorkehrungen, um eine Überkompensierung der Begünstigten zu vermeiden. Dazu gehören:

  • die Verpflichtung der Begünstigten, ihren Stromverbrauch zu schätzen, ehe sie erfahren, ob sie ihn senken müssen,
  • eine dynamische Preisobergrenze für Angebote und
  • die Verpflichtung, eine Mindestzahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern an jeder Ausschreibung zu gewährleisten.

Darüber hinaus sollen Vorkehrungen getroffen werden, um den Wettbewerb zwischen Stromverbraucherinnen und -verbrauchern und Aggregatoren sowie das reibungslose Funktionieren des Strommarkts zu gewährleisten.

Hintergrund: "Befristeter Krisenrahmen für staatliche Beihilfen"

Der am 23. März 2022 angenommene "Befristete Krisenrahmen für staatliche Beihilfen" ermöglicht es den EU-Mitgliedstaaten, den in den Beihilfevorschriften vorgesehenen Spielraum zu nutzen, um angesichts des Kriegs in der Ukraine und dessen Auswirkungen insbesondere auf die Energieversorgungssicherheit sowie die Energiepreise die Wirtschaft zu stützen.

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