Neue EU-Verordnung für mehr Sicherheit im Straßenverkehr – Rechtsrahmen für autonomes Fahren erweitert

Fahrassistenzsysteme sind ab sofort europaweit für neue Fahrzeugtypen verpflichtend – Ausstattungspflicht für alle neu zugelassenen Fahrzeuge folgt 2024 – Kommissions-Vizepräsidentin Vestager: "Sicherheit der Menschen im Mittelpunkt"

Radfahrerin mit ihrem Kind

Die neue EU-Verordnung über die allgemeine Sicherheit von Fahrzeugen gilt seit 6. Juli 2022 und schreibt für alle Neufahrzeuge ab Juli 2024 verpflichtende Fahrassistenzsysteme vor, darunter Geschwindigkeitsassistenten, Rückfahrassistenten mit Kamera oder Sensoren und Warnsysteme bei Müdigkeit. Zudem müssen neue Busse und Lastkraftwagen (LKW) mit sogenannten Totwinkel-Assistenten und Kollisionswarnassistenten oder vergleichbaren Technologien ausgestattet sein. Des Weiteren hat die Europäische Kommission den EU-Rechtsrahmen für automatisierte und vernetzte Fahrzeuge erweitert, um den Weg für ein europäisches Regelwerk für fahrerlose Fahrzeuge zu ebnen. Mit den neuen Vorschriften zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit und für fahrerlose Fahrzeuge möchte die EU die Sicherheit von Fahrzeuginsassinnen und Fahrzeuginsassen, Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer in der gesamten EU verbessern sowie einen wichtigen Schritt, hin zum autonomen Fahren, machen. Die Kommission betont, dass auf diesem Weg bis zum Jahr 2038 mehr als 25.000 Menschenleben gerettet und mindestens 140.000 schwere Verletzungen vermieden werden könnten.

Kommissions-Vizepräsidentin Vestager: "Technologie hilft uns, das Sicherheitsniveau unserer Autos zu erhöhen"

Die für das Ressort "Ein Europa für das digitale Zeitalter" zuständige Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Margrethe Vestager, erklärte dazu: "Die Technologie hilft uns, das Sicherheitsniveau unserer Autos zu erhöhen. Die neuen fortschrittlichen und verbindlichen Sicherheitsfunktionen werden dazu beitragen, die Zahl der Unfallopfer weiter zu verringern." Demnach führe man durch die neuen Vorschriften einen Rahmen für autonome und fahrerlose Fahrzeuge in der EU ein, "der die Sicherheit der Menschen in den Mittelpunkt stellt", so Vestager.

Der für den Binnenmarkt verantwortliche EU-Kommissar, Thierry Breton, ergänzte: "Geschwindigkeitsassistent, Spurhalteassistent und automatisches Bremssystem – unsere Fahrzeuge werden zunehmend automatisiert. Mit den neuen Rechtsvorschriften über die Fahrzeugsicherheit, sorgt Europa dafür, dass diese Technologie das tägliche Leben unserer Bürgerinnen und Bürger verbessert und dass die Automobilindustrie über einen berechenbaren und sicheren Rahmen verfügt, um weiterhin innovative technologische Lösungen zu entwickeln und ihre globale Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten."

Moderne Technologie zum Schutz aller Verkehrsteilnehmenden

Die neuen Maßnahmen der Verordnung über die allgemeine Sicherheit von Fahrzeugen umfassen unter anderem die folgenden Aspekte:

  • Für alle Straßenfahrzeuge (Personenkraftwagen (PKW), leichte Nutzfahrzeuge, LKW und Busse): Intelligenter Geschwindigkeitsassistent, Rückfahrassistent mit Kamera oder Sensoren, Warnsystem bei Müdigkeit und nachlassender Aufmerksamkeit der Fahrerin beziehungsweise des Fahrers, Ereignisdatenspeicher sowie Notbremslicht.
  • Für PKW und leichte Nutzfahrzeuge: Zusätzliche Funktionen wie Spurhaltesysteme und automatische Bremssysteme.
  • Für Busse und LKW: Technologien zur besseren Erkennung möglicher toter Winkel, Warnhinweise zur Vermeidung von Zusammenstößen mit Fußgängerinnen und Fußgängern oder Radfahrerinnen und Radfahrern sowie Reifendrucküberwachungssysteme.

Die Vorschriften gelten seit 6. Juli 2022 zunächst für neue Fahrzeugtypen und ab 7. Juli 2024 für alle Neufahrzeuge. Einige der neuen Maßnahmen sollen bis 2029 auf weitere Arten von Straßenfahrzeugen ausgeweitet werden.

Nächster Schritt für autonomes Fahren in der Zukunft

Die neue Verordnung soll die Grundlage für weitere technische Vorschriften für automatisierte und vernetzte Fahrzeuge, die noch im Sommer 2022 erlassen werden sollen, darstellen. Der Schwerpunkt soll dabei auf automatisierten Fahrzeugen, die die Fahrerin beziehungsweise den Fahrer auf Autobahnen ersetzen (Automatisierungsstufe 3), und auf vollständig fahrerlosen Fahrzeugen wie städtischen Pendelbussen oder Robotertaxis (Automatisierungsstufe 4) liegen. Mit den neuen Vorschriften werden die EU-Rechtsvorschriften an die neuen Vorschriften der Vereinten Nationen (VN) für die Automatisierungsstufe 3 angeglichen und neue technische EU-Rechtsvorschriften für vollständig fahrerlose Fahrzeuge angenommen – die ersten internationalen Vorschriften dieser Art.

Hintergrund: Auf dem Weg zur automatisierten Mobilität

Die überarbeitete Verordnung über die allgemeine Sicherheit von Fahrzeugen ist von der Kommission 2018 vorgelegt und im November 2019 vom Europäischen Parlament und den EU-Mitgliedstaaten angenommen worden. Seitdem hat die Kommission eine Reihe von entsprechenden Durchführungsverordnungen erlassen, welche die verschiedenen mit der Verordnung eingeführten Maßnahmen für Fahrassistenzsysteme abdecken. Der Vorschlag der Kommission für die überarbeitete Verordnung erfolgte parallel zur Veröffentlichung der EU-Strategie für die automatisierte Mobilität, mit der ein umfassendes Paket von EU-Maßnahmen zur Einführung vernetzter und automatisierter Mobilitätssysteme dargelegt wird.

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