Disziplinarkommission beim Bundeskanzleramt

Aufgaben und Zusammensetzung der dienstrechtlichen Kommission

Nach dem Beamtendienstrechtsgesetz 1979 haben sich Beamtinnen und Beamte bei Dienstpflichtverletzungen vor der Disziplinarkommission zu verantworten. Diese ist sowohl unabhängig als auch weisungsfrei. Die Disziplinarkommission entscheidet in Senaten. Näheres ist der nachstehenden Geschäftsverteilung der Disziplinarkommission beim Bundeskanzleramt zu entnehmen.

Der Strafrahmen für ein Disziplinarvergehen reicht von einem Verweis bis zur Entlassung.

Gegen die Entscheidung der Disziplinarkommission besteht seit 1. Jänner 2014 die Möglichkeit der Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht.

Dokument

Bildung der Senate und Verteilung der Geschäfte ab 1. Februar 2019 bis 31. Dezember 2019 (PDF, 77 KB)