Beirat für die Förderung staatsbürgerlicher Bildungsarbeit der politischen Parteien

Der Beirat für die Förderung staatsbürgerlicher Bildungsarbeit der politischen Parteien ist beim Bundeskanzleramt eingerichtet. Er nimmt primär eine beratende Funktion im Bereich der staatlichen Förderung politischer Bildungsarbeit wahr.

Rechtsgrundlage

Die Arbeit des Beirats basiert auf dem Bundesgesetz über die Förderung politischer Bildungsarbeit und Publizistik 1984 (Publizistikförderungsgesetz - PubFG), BGBl. 369/1984. Dieses Gesetz legt fest, dass der Bund die staatsbürgerliche Bildungsarbeit politischer Parteien fördert, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind (vgl. § 1 Abs. 1 Z 1 bis 5 PubFG; § 4 PubFG).

Aufgaben des Beirats

Der Beirat berät in Fragen der Förderung der staatsbürgerlichen Bildungsarbeit politischer Parteien. Seine wesentlichen Aufgaben sind:

  • Beratung bei der Vergabe von Fördermitteln für die staatsbürgerliche Bildungsarbeit
  • Erstellung von Richtlinien zur Beurteilung der widmungsgemäßen Verwendung der Fördermittel
  • Erstattung von Gutachten zur Einhaltung der im PubFG festgelegten demokratiepolitischen Zielen

Zusammensetzung des Beirats

Den Vorsitz im Beirat führt der Bundeskanzler oder eine von ihm bestellte Vertreterin bzw. ein bestellter Vertreter. Dem Beirat gehören außerdem Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Bundesministerien und je zwei Vertreterinnen oder Vertreter jener politischen Parteien, die im Nationalrat mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind, an (vgl. § 3 Abs. 2 PubFG). Diese Zusammensetzung gewährleistet eine ausgewogene fachliche und politische Expertise.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Beirat für die Förderung staatsbürgerlicher Bildungsarbeit der politischen Parteien
Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst
Abteilung V/3 – Medien, Parteienrecht, Parteien- und Parteienakademieförderung
1010 Wien, Ballhausplatz 2
E-Mail: parteienrecht@bka.gv.at