Jahr 1713
Die Unteilbarkeit aller habsburgischen Länder: die Pragmatische Sanktion
Kaiser Karl VI. erließ 1713 eine als Pragmatische Sanktion bezeichnete Thronfolgeregelung, mit welcher die Unteilbarkeit der habsburgischen Länder und die weibliche Erbfolge im Falle des Aussterbens des Mannesstammes in direkter Linie festgelegt wurde. Von den habsburgischen Ländern wurde diese in den folgenden Jahren anerkannt und damit zum verfassungsgebenden Grundgesetz der Monarchie.
Dem Versuch, eine Anerkennung durch die Nachbarstaaten und die Großmächte zu erhalten und damit die europaweite Geltung der habsburgischen Herrschaft dauerhaft zu sichern, war kein nachhaltiger Erfolg beschieden. Die mit dem Regierungsantritt Maria Theresias im Jahr 1740 beginnenden Erbfolgekriege dauerten bis zum Frieden von Aachen im Jahr 1748. Erst zu diesem Zeitpunkt war der Fortbestand der Habsburgermonarchie gesichert.