Jahr 1555
Der Augsburger Religionsfrieden
Im Augsburger Reichs- und Religionsfrieden wurden im Jahr 1555 zwischen Kaiser Ferdinand I. und den Reichsständen erstmals die Bedingungen für eine Koexistenz von Protestanten und Katholiken im Heiligen Römischen Reich festgeschrieben. Es oblag ab nun dem Landesherrn, die Religion seiner Untertanen festzulegen – cuius regio, eius religio.
Die Übereinkunft zeigte, dass der universale Herrschaftsanspruch Karls V. nicht mehr aufrechtzuerhalten war. Sein jüngerer Bruder Ferdinand setzte seine realpolitische Linie durch. Die Glaubensspaltung war zu einem irreversiblen europäischen Faktum geworden. Die konfessionellen Spannungen konnten mit diesem Vertragswerk aber nicht beigelegt werden und sollten schließlich zum Dreißigjährigen Krieg führen.