Freiwillige Zuschüsse des Arbeitgebers zur Kinderbetreuung

Zuschüsse der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers zu Kinderbetreuungskosten können sozialversicherungsfrei und ab 2024 bis zu 2.000 Euro pro Kind und Jahr steuerfrei gewährt werden, wenn sie direkt an die Betreuungseinrichtung oder durch Gutscheine geleistet werden oder die nachgewiesenen Kosten vom Arbeitgeber ganz oder teilweise ersetzt werden.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Arbeitgeberzuschusses zur Kinderbetreuung ist, dass dem Arbeitnehmer selbst für das betroffene Kind mehr als 6 Monate im Kalenderjahr die Familienbeihilfe samt dem Kinderabsetzbetrag zusteht.