Unterhaltsabsetzbetrag

Wer für ein nicht haushaltszugehöriges Kind nachweislich gesetzlichen Unter­halt (Alimente) leistet, hat Anspruch auf einen monatlichen Unterhaltsabsetzbetrag.

Berücksichtigt werden Unterhaltsabsetzbeträge nur im Rahmen der Arbeit­nehmerveranlagung beziehungsweise Einkommensteuerveranlagung.

Ausführliche Informationen zum Unterhaltsabsetzbetrag finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen.