Sonderausgaben
Das Einkommensteuergesetz zählt bestimmte private Ausgaben auf, die steuerlich begünstigt werden. Sind die aufgezählten Ausgaben gleichzeitig Werbungskosten oder Betriebsausgaben, dann sind sie als solche abzugsfähig.
Diese sind zum Beispiel freiwillige Weiterversicherungen in der gesetzlichen Pensionsversicherung, Nachkauf von Versicherungszeiten (Schulzeiten), Versicherungsprämien für freiwillige Personenversicherungen, Kosten für Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung, Kirchenbeiträge und Ähnliches.
Sonderausgaben werden bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht und vermindern das steuerpflichtige Einkommen.
Ausführliche Informationen zu Sonderausgaben finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen.
Kontakt
Abteilung VI/1 – Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen, Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Familienbesteuerung
E-Mail: familienbeihilfe@bka.gv.at