Sonderausgaben

Das Einkommensteuergesetz zählt bestimmte private Ausgaben auf, die steuerlich begünstigt werden.

Diese sind zum Beispiel freiwillige Weiterversicherungen in der gesetzlichen Pensionsversicherung, Nachkauf von Versicherungszeiten (Schulzeiten), Spenden, Kirchenbeiträge.

Sonderausgaben werden bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht beziehungsweise aufgrund der verpflichtenden Datenübermittlung automatisch berücksichtigt (zum Beispiel Spenden) und vermindern das steuerpflichtige Einkommen.

Ausführliche Informationen zu Sonderausgaben finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen.