Kinderabsetzbetrag

Jedem Steuerpflichtigen, dem Familienbeihilfe gewährt wird, steht im Wege der gemeinsamen Auszahlung mit dieser ein Kinderabsetzbetrag zu, der die Unterhaltsbelastung abgelten soll.

Für das Kalenderjahr 2024 beträgt der Kinderabsetzbetrag 67,80 Euro (2023: 61,80 Euro).

Der Kinderabsetzbetrag wird in jedem Fall, auch im Fall keiner oder nur geringer Steuerleistung, ausbezahlt. Empfänger des Kinderabsetzbetrages ist jener Elternteil, der auch die Familienbeihilfe bezieht, das ist in der Regel die Mutter. Ein gesonderter Antrag beim Finanzamt ist nicht nötig.

Für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten, steht kein Kinderabsetzbetrag zu.

Kontakt

Abteilung VI/1 – Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen, Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Familienbesteuerung
E-Mail: familienbeihilfe@bka.gv.at