Förderung "Kinderschutz und Gewaltprävention"
Förderungen können gemeinnützigen Organisationen (Vereinen, Unternehmen, kirchlichen Organisationen) für folgende Vorhaben, die dem Kinderschutz und der Gewaltprävention dienen, gewährt werden:
- Neuerstellung, Evaluierung und Überarbeitung von Kinderschutzkonzepten für Organisationen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit direkten Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben und bundesweit oder bundesländerübergreifend tätig sind;
- Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für Fachkräfte (zum Beispiel Kinderschutzbeauftragte) von Einrichtungen, die direkt mit Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren arbeiten, zu kinderschutzrelevanten Themen;
- Präventive, opferschutzorientierte Arbeit mit jugendlichen Tätern und Tätern, die mit Kindern und Jugendlichen in direktem persönlichen Kontakt stehen, einschließlich Telefonhotlines;
- Opferschutzprojekte und Sensibilisierungsmaßnahmen für unterschiedliche Gewaltformen insbesondere sexualisierte und traditionsbedingte Gewalt sowie Gewalt im Internet;
- Regionalprojekte der in der Plattform gegen Gewalt in der Familie vertretenen Organisationen;
- Fachstelle Prozessbegleitung für Kinder und Jugendliche;
- Niederschwellige telefonische und online Erstanlaufstelle für Kinder und Jugendliche zu Fragen der Gewalt;
Schwerpunkte zu Vorhaben gemäß § 4 Abs. 1 Lit, 1, b und d der Sonderrichtlinie zur Förderung von Vorhaben des Kinderschutzes und der Gewaltprävention:
- Projekte von Organisationen, die in anderen Förderbereichen vom Bundeskanzleramt, Sektion Familie und Jugend, gefördert werden
- Projekte zur Prävention von Gewalt mit digitalen Mitteln
Unter den Schwerpunkt 1 fallen insbesondere Projekte aus folgenden Bereichen:
- Elternbildung
- Eltern-/Kinderbegleitung
- Eltern-Kind-Zentren
- Kinderschutzzentren
- Familienberatung
- Außerschulische Jugenderziehung
Jedenfalls nicht zu den Schwerpunkten gehören Angebote aus folgenden Bereichen:
- Elementare Bildungseinrichtungen für Kleinkinder, Kindergärten, Horte u.ä.
- Schulen
- Sportorganisationen
- Kunst- und Kultureinrichtungen
Die Förderung der Erstellung, Überarbeitung und Evaluierung von Kinderschutzkonzepten stellt einen Zuschuss zu den Kosten des gesamten Prozesses dar, unabhängig davon ob er sich über ein oder mehrere Budgetjahre erstreckt. Zur Prüfung der wirtschaftlichen Zuverlässigkeit ist die Vorlage des Rechnungsabschlusses für zumindest ein vollständiges Finanzjahr erforderlich.
Der Förderantrag kann ausschließlich online mit rechtsgültiger elektronischer Signatur unter Online-Antrag Kinderschutz alljährlich bis 15. Oktober eingebracht werden.
Hier können Sie Ihren Antrag zur Förderung von Kinder- und Jugendhilfe und Gewaltprävention online mit rechtsgültiger elektronischer Signatur einbringen: Online-Antrag Kinderschutz im Transparenzportal
Nähere Informationen zur Einreichung Ihres Online-Förderungsansuchens finden Sie unter Fragen und Antworten zu Online-Förderungsansuchen.
Weiterführende Informationen
- Sonderrichtlinie zur Förderung von Vorhaben des Kinderschutzes und der Gewaltprävention (PDF, 182 KB)
- Allgemeine Bedingungen für die Gewährung von Förderungen durch das Bundeskanzleramt (PDF, 127 KB)
- Leitfaden für die Abrechnung von Förderungen durch das Bundeskanzleramt (PDF, 140 KB)
- Belegaufstellung "Kinderschutz und Gewaltprävention" (Excel, 120 KB)
Kontakt
Abteilung Kinder- und Jugendhilfe
E-Mail: kjh@bka.gv.at