Fragen und Antworten zum EU-Aufbauplan

Um gegen die durch die Pandemie entstandenen Schäden für die europäische Wirtschaft effektiv vorzugehen, wurde von der Europäischen Union 2020 das Aufbauinstrument "Next Generation EU" (NGEU) ins Leben gerufen.

Mit dem Aufbauinstrument NGEU sollen die Mitgliedstaaten bei der raschen und effektiven Bewältigung der sozioökonomischen Folgen der Covid-19-Krise unterstützt werden, indem Investitionen mobilisiert werden, die das europäische Wirtschaftswachstum ankurbeln. NGEU steht unter dem Leitgedanken "Die Krise als Chance nutzen" und will daher besonders jene Reformen und Investitionen unterstützen, die den "grünen" und digitalen Wandel vorantreiben. Gleichzeitig sollen der Binnenmarkt weiter gestärkt, die Zusammenarbeit in den Bereichen Gesundheit und Krisenmanagement intensiviert und der Zusammenhalt zwischen den Mitgliedstaaten verbessert werden. Neben der Bewältigung der gesundheitlichen, sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Coronavirus-Pandemie gilt es zudem auch, Antworten auf die durch den Klimawandel bedingten Herausforderungen und Fragen der Energieversorgungssicherheit zu finden – Themen, die angesichts des Krieges in der Ukraine 2022 aktueller und wichtiger sind denn je.

NextGenerationEU

Im Rahmen von NGEU sind für die 27 EU-Mitgliedstaaten Finanzhilfen in Höhe von 806,9 Milliarden Euro vorgesehen. Die Finanzmittel des NGEU fließen in Form von Zuschüssen (insgesamt bis zu 421 Milliarden Euro) im Wege einzelner EU-Programme an die Mitgliedstaaten. [siehe "Welche Programme und Instrumente werden durch NGEU finanziert?"] Daneben können auf Antrag eines Mitgliedstaates Darlehen (insgesamt bis zu 386 Milliarden Euro) zu günstigen Konditionen bereitgestellt werden. Das Aufbauinstrument NGEU bildet zusammen mit dem mehrjährigen Finanzrahmen, der für die Zeitspanne von 2021 bis 2027 insgesamt 1.210,9 Milliarden Euro umfasst, das bisher größte Finanzpaket der EU im Umfang von 2.017,8 Milliarden Euro.

Die Finanzmittel des Aufbauinstruments werden von der Europäischen Kommission im Namen der EU durch die Emission von Anleihen an den Finanzmärkten aufgenommen. Damit nimmt die EU erstmals für die Finanzierung laufender Ausgaben Kredite am Kapitalmarkt auf und profitiert dabei aufgrund ihrer ausgezeichneten Bonität von besonders günstigen Konditionen. Die Ermächtigung der Kommission zur Schuldenaufnahme ist im "Eigenmittelbeschluss" verankert, der am 1. Juni 2021 in Kraft getreten und rückwirkend mit 1. Jänner 2021 gilt.

Die Rückzahlung der aufgenommenen Darlehen erfolgt aus dem EU-Haushalt. Während Zinszahlungen bereits ab Anleiheemission anfallen, soll mit der Tilgung des Kapitalbetrags vor Ende 2027 begonnen werden und diese bis spätestens 31. Dezember 2058 abgeschlossen sein. Damit die aufgenommenen Darlehen für die Krisenhilfe jedoch nicht auf Dauer zu erheblich erhöhten Beiträgen der Mitgliedstaaten führen, wurde vereinbart, dass nach 2021 eingeführte neue Eigenmittel für die Rückzahlung der NGEU-Anleihen verwendet werden. Geplante neue Eigenmittel sind unter anderem ein CO2-Grenzausgleichsystem sowie Einnahmen aus dem EU-Emissionshandelssystem.

  • Aufbau- und Resilienzfazilität: Der größte Teil der Mittel fließt in die sogenannte Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF). Konkret handelt es sich um bis zu 723,8 Milliarden Euro, die zur Unterstützung von Reformen und Investitionen direkt den EU-Mitgliedstaaten in Form von nicht-rückzahlbaren Zuschüssen (338 Milliarden Euro) und Darlehen (385,8 Milliarden Euro) zur Verfügung stehen sollen, um die Auswirkungen der Pandemie auf die Wirtschaft und Gesellschaft abzufedern.
  • ReactEU: Auf dieses Instrument entfallen insgesamt 50,6 Milliarden Euro, die dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und dem Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (FEAD) zur Förderung des Zusammenhalts bereitgestellt werden.
  • Auch andere EU-Programme profitieren von zusätzlichen Mitteln aus dem NGEU-Finanzinstrument: Das Forschungsförderungsinstrument Horizon Europe bekommt 5,4 Milliarden Euro, das Investitionsprogramm InvestEU profitiert mit 6,1 Milliarden Euro, der Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums mit 8,1 Milliarden Euro und der Fonds für einen gerechten Übergang (Just Transition Fonds - JTF) zur Unterstützung sozioökonomischer Herausforderungen beim Übergang zu einer klimafreundlicheren Wirtschaft erhält zusätzliche 10,9 Milliarden Euro. Die Notfallreserve für den Zivil- und Katastrophenschutz rescEU bekommt zusätzliche 2 Milliarden Euro.

Die Mittel der ARF werden entsprechend der in Anhang 1 der Verordnung (EU) 2021/241 vereinbarten Methodik an die EU-Mitgliedsländer zugewiesen. 70 Prozent der nicht-rückzahlbaren Zuschüsse in Höhe von 338 Milliarden Euro werden nach folgendem Zuweisungsschlüssel / Kriterien vergeben: Bevölkerung des Mitgliedstaates, umgekehrtes Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Kopf und durchschnittliche Arbeitslosenquote im Vergleich zum Unionsdurchschnitt im Zeitraum von 2015 bis 2019. Bei den verbleibenden 30 Prozent wird anstatt der Arbeitslosenquote der Rückgang des realen BIP im Jahr 2020 und der kumulierte Rückgang des BIP im Zeitraum von 2020 bis 2021 herangezogen.

Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität

Vom Aufbauinstrument NGEU profitieren alle EU-Mitgliedstaaten. Jedes EU-Mitgliedsland bekommt im Rahmen von NGEU Zuschüsse und kann zu sehr günstigen Bedingungen Darlehen über die ARF beantragen.

Wie sehr ein EU-Mitgliedsland von der Coronavirus-Krise wirtschaftlich betroffen gewesen ist, stellt einen wesentlichen Faktor für die Höhe der Zuschüsse dar. Den größten Anteil der Hilfen erhalten Italien und Spanien. Österreich stehen nach einer im Juni 2022 erfolgten Anpassung der jeweiligen Beträge auf Basis der Wirtschaftsdaten für die Jahre 2020 und 2021 Zuschüsse in Höhe von 3,75 Milliarden Euro aus dem NGEU zur Verfügung – und damit 8 Prozent beziehungsweise rund 300 Millionen Euro mehr als ursprünglich prognostiziert. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, bis zum 31. August 2023 im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität Darlehen zu beantragen. Österreich beabsichtigt dies zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht.

Schon bald nach Ausbruch der Coronavirus-Pandemie im Frühjahr 2020 wurde klar, dass die massiven Einbrüche der Wirtschaftskraft in der EU auch durch ein gemeinsames Vorgehen auf europäischer Ebene abgefedert werden sollten. Nach langen und zähen Verhandlungen beschlossen die Staats- und Regierungschefs der 27 EU-Mitgliedstaaten im Rahmen einer Sondertagung des Europäischen Rates von 17. bis 21. Juli 2020 das Aufbauinstrument "Next Generation EU" (NGEU) im Umfang von 806,9 Milliarden Euro. Österreich hatte sich im Vorfeld gemeinsam mit gleichgesinnten EU-Mitgliedsländern wie den Niederlanden, Dänemark und Schweden als Gruppe der "frugalen Vier" aktiv in die Verhandlungen eingebracht und durch diese Bündelung der Interessen entscheidend an der Ausgestaltung des Aufbauinstruments NGEU mitgewirkt.

Der Start der ersten Auszahlungen der Mittel der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) erfolgt nach der Genehmigung der jeweiligen nationalen Aufbau- und Resilienzpläne (ARP) durch Europäische Kommission und Rat. Nach Annahme der entsprechenden Durchführungsbeschlüsse des Rates zur Billigung der Pläne können die Mitgliedstaaten Finanzhilfe- und Darlehensvereinbarungen unterzeichnen, die eine Vorfinanzierung von bis zu 13 Prozent der Mittel ermöglichen.

Am 13. Juli 2021 hat der Rat "Wirtschaft und Finanzen" (ECOFIN) die Durchführungsbeschlüsse für 12 nationale Aufbau- und Resilienzpläne, darunter für jenen von Österreich, angenommen. Am 8. Juli 2022 haben die Niederlande ihren nationalen Aufbau- und Resilienzplan eingereicht; damit sind die nationalen Aufbau- und Resilienzpläne von allen 27 EU-Mitgliedstaaten bei der Kommission eingegangen. Mit Stand Dezember 2022 sind die nationalen Aufbau- und Resilienzpläne von 27 EU-Mitgliedstaaten genehmigt worden. Bevor im Rahmen der ARF Zahlungen an Ungarn geleistet werden können, muss Ungarn insgesamt 27 Etappenziele erreichen, mit denen ein wirksamer Schutz der finanziellen Interessen der Union gewährleistet werden soll. Am 30. Juni 2022 wurden die endgültigen Allokationen von der Europäischen Kommission bekanntgegeben, derzufolge 6 Mitgliedstaaten (Österreich, Tschechien, Deutschland Spanien, Italien, Portugal) höhere Zuschüsse erhalten als zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung im Jahr 2021 vorgesehen. Alle anderen Mitgliedstaaten erhalten weniger Zuschüsse.

Mit 1. März 2023 ist die Änderung der Verordnung zur Aufbau- und Resilienzfazilität im Rahmen von "REPowerEU" in Kraft getreten. Auf dieser rechtlichen Grundlage basierend, hat die österreichische Bundesregierung am 14. Juli 2023 im Ministerrat eine entsprechende Planüberarbeitung und die Aufnahme eines eigenen "REPowerEU-Kapitels" in den nationalen Aufbau- und Resilienzplan beschlossen. Nach der Beschlussfassung wurde die Planüberarbeitung an die Europäische Kommission übermittelt. Sobald die Genehmigung durch die Europäische Kommission vorliegt, stehen Österreich durch "REPowerEU" weitere 210,3 Millionen Euro für Reformen und Investitionen im Energiebereich zur Verfügung.

Österreich hat am 16. September 2021 die Finanz- und Darlehensvereinbarung unterzeichnet. Nach der förmlichen Annahme der betreffenden Beschlüsse hat Österreich die beantragte Vorfinanzierung in Höhe von 450 Millionen Euro (13 Prozent der vorgesehenen Allokation) erhalten. Die für die einzelnen Projekte zuständigen Bundesministerien arbeiten in Österreich mit ihren Partnern (Kontakt- und Abwicklungsstellen) kontinuierlich an der Umsetzung der vereinbarten Meilensteine und Ziele. Am 10. März 2023 hat die Europäische Kommission den am 22. Dezember 2022 gestellten ersten Zahlungsantrag Österreichs auf Auszahlung von Zuschüssen in Höhe von 700 Millionen Euro vorläufig positiv bewertet, die Gelder wurden am 20. April 2023 überwiesen. Mit dem ersten Zahlungsantrag sind bereits 44 von insgesamt 171 Meilensteinen und Zielwerten erfüllt. Es ist geplant, dass Österreich noch vor Jahresende 2023 den zweiten Zahlungsantrag an die Europäische Kommission übermittelt.

Seit Dezember 2021 ermöglicht es ein öffentlich zugängliches Scoreboard, den Fortschritt über die gesamte Aufbau- und Resilienzfazilität und die Implementierung der Aufbau- und Resilienzpläne in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten mitzuverfolgen.

Weitere, laufend aktualisierte Informationen zur Umsetzung des nationalen Aufbau- und Resilienzplans in Österreich finden Sie auf dieser Website im Menübereich "Aktuelles".

Die Kommission hat alle bisher übermittelten Aufbau- und Resilienzpläne anhand von 11 in der Verordnung (EU) 2021/241 festgelegten Kriterien bewertet. Zu prüfen ist nach diesen 11 Kriterien, unter anderem ob

  • die Maßnahmen dauerhaft Wirkung entfalten
  • mit den Maßnahmen die Gesamtheit oder ein Großteil der Herausforderungen angegangen wird, welche in den länderspezifischen Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters genannt werden
  • die Etappenziele und Zielwerte für das Monitoring der Reform- und Investitionsfortschritte klar und realistisch sind
  • die Pläne die Ausgaben-Zielwerte von 37 Prozent für den Klimaschutz und 20 Prozent für die Digitalisierung erfüllen
  • die Pläne dem Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen genügen
  • die Pläne angemessene Kontroll- und Prüfmechanismen und plausible Kostenschätzungen enthalten.

Eine Zusammenfassung der Bewertung durch die Europäische Kommission findet sich im Vorschlag für einen Durchführungsbeschluss des Rates zur Billigung und Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Österreichs. Die zugehörige Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen enthält eine ausführliche Dokumentation zu den Bewertungen.

Dokumente

Das Europäische Semester ist ein Rahmen der Europäischen Union für die wirtschaftspolitische Steuerung. Es setzt an mehreren Handlungsebenen und -strängen an, um die wirtschafts-, finanz- und beschäftigungspolitischen Herausforderungen, welche die gesamte Europäische Union betreffen, gemeinsam zu bewältigen. Es dient der wirtschaftspolitischen Abstimmung unter den Mitgliedstaaten. Durch die inhaltliche Verknüpfung der Aufbau- und Resilienzfazilität mit den länderspezifischen Empfehlungen und den Reformprioritäten wurde ein weiteres Element in den Semesterprozess eingefügt.

Europäisches Semester

Der im österreichischen Plan vorgesehene Beitrag zum ökologischen Wandel beläuft sich laut Kommissionsbewertung auf 59 Prozent der Gesamtmittel. Dieser Wert liegt über dem in der ARF-Verordnung vorgeschriebenen Mindestanteil von 37 Prozent.

Im Fokus des Plans stehen nachhaltige Mobilität, Gebäude und Industrie, die in Österreich zu den Hauptverursachern der meisten Treibhausgasemissionen zählen. Im Bereich Mobilität enthält der Plan Maßnahmen zur Elektrifizierung öffentlicher Verkehrsmittel und Maßnahmen, die das öffentliche Verkehrsnetz attraktiver machen sollen. Die Emissionen der Industrie, einschließlich der Schwerindustrie, und die Emissionen, die durch die Transporttätigkeit von Unternehmen entstehen, sollen im Rahmen einer Investitionsförderregelung angegangen werden. Ein spezielles Förderregime für einkommensschwache Haushalte soll durch den Austausch von Gas- und Ölheizungen gegen nachhaltigere Heizungsanlagen zur Emissionsreduktion im Gebäudesektor beitragen.

Analyse des Aufbau- und Resilienzplans Österreichs (Begleitunterlage zum Vorschlag für einen Durchführungsbeschluss des Rates zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Österreichs, 21. Juni 2021)

Der im österreichischen Plan vorgesehene Beitrag zum digitalen Wandel beläuft sich laut Kommissionsbewertung auf 53 Prozent der Gesamtmittel. Dieser Wert liegt über dem in der ARF-Verordnung vorgeschriebenen Mindestanteil von 20 Prozent.

Der Plan umfasst Fördermittel für den flächendeckenden Aufbau von Gigabit-fähigen Zugangsnetzen und trägt so dazu bei, dass bislang unterversorgte und abgelegene Gebiete besser angebunden werden. Er sieht vor, Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten auszustatten, um ihre digitalen Kompetenzen zu verbessern und eine vermehrte Nutzung digitaler Medien und Methoden im Lehr- und Lernumfeld zu ermöglichen. Dies dürfte zur Bewältigung der Herausforderungen beitragen, die durch die Covid-19-Pandemie hervorgetreten waren, wie zum Beispiel, allen Lernenden in Zeiten eines Lockdown Zugang zu digitaler Bildung zu bieten.

Analyse des Aufbau- und Resilienzplans Österreichs (Begleitunterlage zum Vorschlag für einen Durchführungsbeschluss des Rates zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Österreichs, 21. Juni 2021)

Der österreichische Plan stellt nach Ansicht der Europäischen Kommission eine umfassende und angemessen ausgewogene Antwort auf die wirtschaftliche und soziale Lage Österreichs dar und leistet somit einen angemessenen Beitrag zu allen 6 in der Verordnung (EU) 2021/241 genannten Politikbereichen (= 6 Säulen).

Er umfasst Maßnahmen zur Förderung eines intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums. Der soziale und territoriale Zusammenhalt wird durch Maßnahmen zur Reformierung des Pensionssystems unterstützt, welche unter anderem abzielt, das geschlechtsspezifische Gefälle bei den Alterspensionen und die Altersarmut zu verringern, während Investitionen in Weiterbildungs- und Umschulungsmaßnahmen, der Bildungsbonus und die "Frühen Hilfen" für sozial benachteiligte Schwangere dazu beitragen werden, soziale Ungleichgewichte zu verringern.

Der Plan fördert die Resilienz im Gesundheitswesen sowie die wirtschaftliche, soziale und institutionelle Resilienz mit Maßnahmen wie dem Ausbau des Netzes der Zentren für medizinische Grundversorgung und der landesweiten Einführung gezielter Hilfen für benachteiligte junge Mütter und ihre Familien, um dem Risiko der sozialen Ausgrenzung entgegenzuwirken. Spezifische Maßnahmen im Bildungsbereich sollen die digitalen Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern verbessern und dazu beitragen, dass durch Lockdown bedingte Lernrückstände und Bildungsverluste aufgeholt werden, was laut Kommission dazu beitragen wird, die nächste Generation zu stärken.

Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität

Der österreichische Plan enthält aus Sicht der Kommission ein umfassendes Paket sich gegenseitig verstärkender Reformen und Investitionen, die dazu beitragen, einen Großteil der wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen aus den länderspezifischen Empfehlungen an Österreich wirksam zu bewältigen.

Die geplanten Änderungen am Steuersystem sollten eine Verringerung der österreichischen Treibhausgasemissionen unterstützen und dazu beitragen, den Faktor Arbeit steuerlich zu entlasten. Ein verbessertes Angebot für qualitativ hochwertige frühkindliche Betreuung soll es mehr Frauen erleichtern, in Vollzeit zu arbeiten. Der Plan enthält ferner Maßnahmen zur Verringerung des geschlechtsspezifischen Pensionsgefälles. Investitionen in Energieeffizienz, erneuerbare Energien, die Dekarbonisierung der Industrie, die biologische Vielfalt und die Kreislaufwirtschaft – welche durch entsprechende Reformen, insbesondere auch die Überarbeitung des Förderrahmens für erneuerbare Energien und die Abkehr von Ölheizungen flankiert werden – dürften den ökologischen Wandel befördern.

Informationen der Europäischen Kommission und des Rates der EU:

Dokumente der EU (im EUR-Lex):

Informationen in Österreich: