Start für das Aufbau- und Resilienz Scoreboard

Online-Plattform gibt transparenten Überblick über Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität sowie der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne

Screenshot der Website "Recovery and Resilience Scoreboard"

Die Europäische Kommission hat am 15. Dezember 2021 das sogenannte Aufbau- und Resilienz Scoreboard ("Recovery and Resilience Scoreboard") gestartet. Mit dieser öffentlichen Online-Plattform sollen die Fortschritte bei der Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität sowie der nationalen Aufbau-und Resilienzpläne transparent dargestellt werden. Zudem dient es als Grundlage für die Erstellung der Jahresberichte der Europäischen Kommission über die Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität, für den Überprüfungsbericht an das Europäische Parlament und den Rat sowie als Basis für den Dialog zwischen Parlament und Europäischer Kommission über die Aufbau- und Resilienzfazilität.

Wirtschaftskommissar Gentiloni: "Wirksames Instrument für Transparenz"

Valdis Dombrovskis, Exekutiv-Vizepräsident der Europäischen Kommission für eine Wirtschaft im Dienste der Menschen, meinte anlässlich des Launchs: "Der Online-Anzeiger ist für alle zugänglich, denn unser Ziel ist es, dass alle in Europa von diesen Reformen und Investitionen profitieren, wenn wir die unmittelbare Krise hinter uns lassen und den Übergang zu längerfristigem Wachstum vollziehen." Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni ergänzte: "Diese neue Online-Plattform wird ein wirksames Instrument für Transparenz und Rechenschaftspflicht sein. Sie wird es unseren Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen nachzuvollziehen, wie die Aufbau- und Resilienzfazilität Investitionen in den Wandel und Reformen für nachhaltiges Wachstum in ihrem eigenen Land wie auch in ganz Europa unterstützt."

Scoreboard basiert auf Daten der Europäischen Kommission und der Mitgliedstaaten

Das Scoreboard liefert 2 Arten von Informationen:

  • Von der Europäischen Kommission erhobene Daten: Diese werden im Rahmen der Überwachung der Umsetzung der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne erhoben. Dazu zählen Informationen über die Erfüllung der Etappenziele und Zielwerte, Informationen über Auszahlungen oder Aufschlüsselung der ökologischen, digitalen und sozialen Ausgaben.
  • Von den Mitgliedstaaten erhobene Daten zu gemeinsamen Berichterstattungsindikatoren: Diese Daten ermöglichen die Überwachung der Fortschritte bei der Umsetzung der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne im Hinblick auf die gemeinsamen Ziele der Aufbau- und Resilienzfazilität und lassen zugleich die Gesamtleistung der Aufbau- und Resilienzfazilität erkennen. 2 Mal jährlich (28. Februar und 31. August) erstatten die Mitgliedstaaten künftig über die gemeinsamen Indikatoren Bericht. Die Europäische Kommission aktualisiert in der Folge die Daten auf der Website des Scoreboards jeweils zum April und Oktober. Die erste Berichterstattung über die gemeinsamen Indikatoren erfolgt im Februar 2022; die Website des Scoreboards wird darauf basierend im April 2022 aktualisiert.

Die Website des Aufbau- und Resilienz Scoreboards enthält Informationen über die Erreichung der Etappenziele und Zielwerte sowie über Auszahlungen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität, Beiträge der nationalen Pläne zu Politikbereichen wie ökologischer und digitaler Wandel, Gesundheit, nachhaltiges Wachstum, sozialer Zusammenhalt oder Maßnahmen für Kinder und Jugendliche und die Sozialausgaben im Rahmen der Fazilität. Mit thematischen Analysen zur Umsetzung der Pläne liefert das Scoreboard nicht nur quantitative, sondern auch qualitative Informationen über bestimmte Politikbereiche.

Die erste, am 15. Dezember 2021 veröffentlichte Fassung des Scoreboards enthält Daten zu den von den Mitgliedstaaten bislang vorgelegten, von der Europäischen Kommission gebilligten und vom Rat gebilligten nationalen Aufbau- und Resilienzplänen.

Hintergrund: Delegierte Rechtsakte als rechtliche Grundlage zur Berichterstattung über die Aufbau- und Resilienzfazilität

Am 28. September 2021 hat die Europäische Kommission im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität 2 delegierte Rechtsakte angenommen, die auf den Beiträgen der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und der Interessenträger aufbauten:

  • In einem ersten delegierten Rechtsakt ist festgelegt, wie die Mitgliedstaaten über die Gesamtleistung der Aufbau- und Resilienzfazilität und den Stand der Fortschritte bei der Verwirklichung ihrer Ziele Bericht erstatten. Dazu gehört auch die Festlegung gemeinsamer Indikatoren für die Berichterstattung.
  • In einem zweiten delegierten Rechtsakt ist die Methode für die Berichterstattung über die in den Aufbau- und Resilienzplänen der Mitgliedstaaten vorgesehenen Ausgaben für Reformen und Investitionen sozialer Art festgelegt.

Diese beiden delegierten Rechtsakte haben es der Europäischen Kommission ermöglicht, das Aufbau- und Resilienz Scoreboard und die darin enthaltenen Daten, einschließlich der gemeinsamen Indikatoren und der Berichterstattung über Sozialausgaben, fertigzustellen und einzuführen. Am 2. Dezember 2021 traten sie in Kraft.

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