Kommission veröffentlicht zweiten Jahresbericht über die Aufbau- und Resilienzfazilität

Jahresbericht über die Durchführung der Aufbau- und Resilienzfazilität verdeutlicht Stärkung der wirtschaftlichen und sozialen Resilienz der EU-Mitgliedstaaten – Transparenz durch das Aufbau- und Resilienz Scoreboard gesteigert – Kommissionspräsidentin von der Leyen: "Die Erholung von den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie schreitet gut voran"

NextGenerationEU-Banner auf dem Berlaymont Gebäude

Die Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität zeigt große Fortschritte: Die Europäische Kommission hat am 19. September 2023 ihren zweiten Jahresbericht über die Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF), das Herzstück von "Next Generation EU", angenommen.
Im Bericht werden die Fortschritte aufgezeigt, die dank der ARF zur Stärkung der wirtschaftlichen und sozialen Resilienz der EU-Mitgliedstaaten und zur Umsetzung von "REPowerEU" erzielt werden konnten, dem Plan, mit dem die EU auf die durch den Krieg in der Ukraine verursachten geopolitischen Herausforderungen des Energiemarkts reagiert hat.
Österreich hat dem nationalen Aufbau- und Resilienzplan nach der Beschlussfassung durch
den Ministerrat am 14. Juli 2023 ein spezifisches "REPowerEU-Kapitel" hinzugefügt. Nach Angaben der Kommission verdeutlicht der zweite Jahresbericht zudem große Fortschritte im Hinblick auf die Transparenz und den Schutz der finanziellen Interessen der EU.

Kommissionspräsidentin von der Leyen: "So zeigt sich Europa von seiner besten Seite"

"Die Erholung von den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie schreitet gut voran, und dies ist auch dem Aufbauinstrument 'Next Generation EU' zu verdanken. Wir haben die Errichtung neuer und die Modernisierung bestehender Krankenhäuser und Schulen finanziert, Unternehmen und Familien unterstützt und die Widerstandsfähigkeit unserer Union gestärkt, damit niemand zurückgelassen wird. So zeigt sich Europa von seiner besten Seite. Im Jahresbericht werden all diese Fortschritte zusammengefasst und der Weg bis 2026 aufgezeigt", so Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen.

Der Jahresbericht 2023 im Detail

Im zweiten Jahresbericht der Kommission über die Durchführung der ARF werden unter anderem folgende Fortschritte festgehalten:

  • Bisher sind bei der Europäischen Kommission 34 Auszahlungsanträge aus 21 EU-Mitgliedstaaten eingegangen; 153,4 Milliarden Euro sind für vereinbarte Investitionen und Reformen ausgezahlt worden. Der Rat hat bereits 4 überarbeitete Pläne, einschließlich "REPowerEU-Kapiteln", angenommen; 17 weitere überarbeitete Pläne liegen der Kommission zur Bewertung vor.
  • Der Bericht enthält mehrere Beispiele für ARF-Finanzierungen zur Unterstützung transformativer Reformen und Investitionen. Aus dem Bericht geht hervor, dass große Fortschritte bei allen 6 ARF-Säulen erzielt worden sind. Des Weiteren wurde die Fazilität, nach Angaben der Kommission, in Bereichen wie dem ökologischen und digitalen Wandel, dem sozialen Handeln, der Gesundheitsversorgung und der sozioökonomischen sowie institutionellen Resilienz zur Triebfeder positiver Veränderungen. Ihre Auswirkungen sind demnach in jedem EU-Mitgliedstaat spürbar und fördern die wirtschaftliche Konvergenz und den sozialen sowie territorialen Zusammenhalt in der gesamten Union.
  • Aus dem Bericht geht ebenfalls hervor, dass mehr als 6 Millionen Menschen an ARF-finanzierten Maßnahmen der allgemeinen und beruflichen Bildung teilgenommen haben – 1,4 Millionen Unternehmen sind unterstützt und 5,8 Millionen Menschen durch gezielte Maßnahmen vor klimabedingten Katastrophen wie Überschwemmungen und Waldbränden geschützt worden; zudem erfolgte eine Einsparung beim Energieverbrauch dank der Umsetzung der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne der Mitgliedstaaten um 22 Millionen Megawattstunden (MWh).
  • Vor dem Hintergrund der stabilen Fortschritte bei der Umsetzung ARF-finanzierter Maßnahmen beschafft sich die Kommission zur Finanzierung der Fazilität weiterhin erfolgreich Mittel auf den Kapitalmärkten; im Rahmen von "Next Generation EU" betrifft dies "grüne" Anleihen in Höhe von 44 Milliarden Euro.

Klarheit und Transparenz

Die Europäische Kommission strebt bei der Umsetzung der ARF über die rechtlichen Anforderungen hinaus nach Klarheit und Transparenz und hat dazu 6 Leitlinien ("Green Deal", Maßnahmen für die nächste Generation, Intelligentes Wachstum, Digitaler Wandel, Sozialer und Territorialer Zusammenhalt, Gesundheit und Krisenfestigkeit von Wirtschaft, Gesellschaft und Institutionen) veröffentlicht.
Die Kommission bietet Informationen über die ARF auf ihrer Website an. Die überarbeiteten Länderseiten der jeweiligen EU-Mitgliedstaaten zeigen die Rolle der Aufbau- und Resilienzfazilität bei der Umsetzung von "REPowerEU" sowie Änderungen bei einzelnen nationalen Aufbau- und Resilienzplänen.

Gemäß der Überarbeitung der ARF-Verordnung müssen die EU-Mitgliedstaaten der Verpflichtung der Veröffentlichung nachkommen und Informationen über die 100 Endempfängerinnen und Endempfänger, die die höchsten Beträge aus ARF-Mitteln erhalten, bereitstellen. Die Europäische Kommission hat die EU-Mitgliedstaaten aufgefordert, diese Daten rasch zur Verfügung zu stellen, und konsolidiert diese auf ihrer Online-Plattform, dem so genannten Aufbau- und Resilienz Scoreboard ("Recovery and Resilience Scoreboard"). Um Sichtbarkeit und Transparenz weiter zu verbessern, hat die Kommission zudem eine interaktive Online-Karte ARF-geförderter Projekte in jedem EU-Mitgliedstaat veröffentlicht.

Wirksamer Schutz der finanziellen Interessen der EU

Im Jahr 2023 hat die Europäische Kommission – unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Europäischen Parlaments, des Rates und des Europäischen Rechnungshofs – die Robustheit ihres Kontrollrahmens weiter gestärkt, im Sinne einer ordnungsgemäßen Verwendung von ARF-Mitteln und als wirksamer Schutz der finanziellen Interessen der Union.

Hintergrund: Jahresbericht über die Aufbau- und Resilienzfazilität

Laut ARF-Verordnung ist die Europäische Kommission dazu verpflichtet, während der Laufzeit der ARF einmal jährlich einen Jahresbericht zu erstellen. Ihren ersten Jahresbericht über die Aufbau- und Resilienzfazilität veröffentlichte die Kommission am 1. März 2022. Des Weiteren soll der Jahresbericht in den Dialog einfließen, der zwischen den Organen der EU und den Interessenträgerinnen und Interessenträgern über die Durchführung der ARF geführt wird. Die Angaben basieren auf dem Inhalt der angenommenen nationalen Aufbau- und Resilienzpläne, gemäß der Bewertung der Europäischen Kommission, auf den von den EU-Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer halbjährlichen Berichterstattung bis April 2023 vorgelegten Daten und den Entwicklungen bei der Durchführung der Fazilität bis zum 1. September 2023.

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