Erster Jahresbericht über die Aufbau- und Resilienzfazilität verdeutlicht große Fortschritte

Erster Jahresbericht über die Durchführung der Aufbau- und Resilienzfazilität veröffentlicht – Bereits 445 Milliarden Euro an die EU-Mitgliedstaaten für Reformen und Investitionen ausgeschüttet – Rund 40 Prozent der Mittel kommen den Klimazielen und 26 Prozent der Digitalisierung zugute

Straßenplakat Next Generation EU

Ein Jahr nach Einführung der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF), als Kernstück von "NextGenerationEU" (NGEU) hat die Europäische Kommission am 1. März 2022 ihren ersten Jahresbericht über die Durchführung der ARF veröffentlicht. Der Bericht zeigt, dass große Fortschritte bei der Durchführung der ARF erzielt worden sind, und nennt zahlreiche Beispiele für ARF-finanzierte Investitionen und Reformen, welche in den 22 bisher verabschiedeten nationalen Aufbau- und Resilienzplänen enthalten sind. Des Weiteren werden konkrete Maßnahmen, die zu den Säulen der ARF-Verordnung, insbesondere zum "grünen" und digitalen Wandel, beitragen sollen, vorgestellt.

Kommissionspräsidentin von der Leyen: "Ich bin sehr stolz zu sehen, dass die Aufbau- und Resilienzfazilität unser Ziel verwirklicht"

Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, zeigte sich zufrieden mit der bisherigen Umsetzung der ARF: "Nach nunmehr einem Jahr bin ich sehr stolz zu sehen, dass die Aufbau- und Resilienzfazilität unser Ziel verwirklicht. Dieses Aufbauinstrument wird einen Wandel unserer Volkswirtschaften und Gesellschaften bewirken. Rund 40 Prozent der Mittel kommen den Klimazielen und 26 Prozent der Digitalisierung zugute. Das ist sogar noch mehr als unser ursprüngliches Ziel und ein großer Erfolg." Durch die ARF werde die Europäische Union "moderner und widerstandfähiger aus der Covid-19-Krise hervorgehen", so von der Leyen.

Der Jahresbericht im Detail

Im Jahresbericht der Kommission über die Durchführung der ARF werden unter anderem folgende Fortschritte festgehalten:

  • Bislang sind insgesamt 445 Milliarden Euro (291 Milliarden Euro an Zuschüssen und 154 Milliarden Euro an Darlehen) zugewiesen worden.
  • Nach der positiven Bewertung von 22 nationalen Aufbau- und Resilienzplänen durch die Kommission sind bislang 56,6 Milliarden Euro als Vorfinanzierung an 21 EU-Mitgliedstaaten ausbezahlt worden. Österreich hat Mittel in Höhe von 3,46 Milliarden Euro beantragt, von denen bislang 450 Millionen Euro (Stand: 28. September 2021) aus dem EU-Aufbauplan als Vorschuss überwiesen worden sind.
  • Laut ARF-Verordnung müssen die in den Aufbau- und Resilienzplänen enthaltenen Reformen und Investitionen bestimmte Zielvorgaben für die Ausgaben in den Bereichen Klima und Digitales erfüllen sowie einen angemessenen Beitrag zu den 6 Säulen der Fazilität leisten. Aus dem Jahresbericht geht hervor, dass rund 40 Prozent der Mittel für Maßnahmen zugunsten des "grünen" Wandels und 26 Prozent der Mittel, die in den angenommenen nationalen Plänen vorgesehen sind, für den digitalen Wandel eingesetzt werden. Damit konnten die ARF-Vorgaben – 37 Prozent für den "grünen" und 20 Prozent für den digitalen Wandel – deutlich übertroffen werden.
  • Die Ausgaben für den ökologischen Wandel (Säule 1) belaufen sich in den 22 genehmigten nationalen Aufbau- und Resilienzplänen auf insgesamt rund 224,1 Milliarden Euro. Knapp 130 Milliarden Euro sollen dem digitalen Wandel (Säule 2) zugewiesen werden. Säule 3 "Intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum" wird mit einem Gesamtumfang von rund 223 Milliarden Euro bedacht. Der "Beitrag der Fazilität für den sozialen und territorialen Zusammenhalt" (Säule 4) beläuft sich auf 193 Milliarden Euro. Die Mittel für "Gesundheit und wirtschaftliche, soziale und institutionelle Resilienz" (Säule 5) erreichen 78 Milliarden Euro, während sich die Maßnahmen für die "nächste Generation, Kinder und Jugendliche" (Säule 6) auf 49 Milliarden Euro belaufen.

Aus dem Bericht geht ebenfalls hervor, dass die Aufbau- und Resilienzfazilität in der gesamten EU positive "Spillover"-Effekte entfalten und die wirtschaftliche Konvergenz sowie den sozialen und territorialen Zusammenhalt voranbringen wird.

Hintergrund: Jahresbericht über die Aufbau- und Resilienzfazilität

Laut ARF-Verordnung ist die Europäische Kommission dazu verpflichtet, während der Laufzeit der ARF einmal jährlich einen Jahresbericht zu erstellen. Mit dem nun veröffentlichten ersten Bericht zur ARF trägt die Kommission der Verordnung Rechnung. Des Weiteren soll der Jahresbericht in den Dialog einfließen, der zwischen den Organen der EU und den Interessenträgerinnen und Interessenträgern über die Durchführung der ARF geführt wird.

Der Jahresbericht bezieht sich auf die Angaben in den bereits angenommenen nationalen Aufbau- und Resilienzplänen sowie auf die Daten, welche die EU-Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer halbjährlichen Berichterstattung bis Ende November 2021 an die Europäische Kommission zu übermitteln hatten. Dazu kommen Daten in Bezug auf die Entwicklungen bei der Durchführung der Fazilität bis Ende Februar 2022, die ebenfalls in die Gesamtbewertung des Berichts mit eingeflossen sind.

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