Nationaler Aufbau- und Resilienzplan: Operative Vereinbarungen in Kraft getreten

Operative Vereinbarungen zwischen Österreich und der Europäischen Kommission in Kraft –  Finanzminister Magnus Brunner und Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni unterzeichnen Dokument – Regelungen für die Umsetzung des Aufbau- und Resilienzplans bis 2026 und Basis für den ersten Zahlungsantrag  

Bundesminister für Finanzen Magnus Brunner, EU-Kommissar für Wirtschaft und Währung und Kommissar für Steuern und Zollunion Paolo Gentiloni

Die Europäische Kommission hat am 17. November 2022 die operativen Vereinbarungen ("Operational Arrangements") mit Österreich angenommen (Entscheidung C(2022)8401). Diese wurden von Österreich, vertreten durch den Bundesminister für Finanzen, Magnus Brunner, am 23. November 2022 sowie von der Europäischen Kommission, vertreten durch den Kommissar für Wirtschaft, Paolo Gentiloni, am 29. November 2022 unterzeichnet und sind in Folge in Kraft getreten. Damit ist der Weg geebnet für den ersten Antrag Österreichs auf Zuschüsse in Höhe von 700 Millionen Euro aus dem Aufbau- und Resilienzplan.

Warum sind die operativen Vereinbarungen ("Operational Arrangements") von Bedeutung?

Die Zahlungen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität sind leistungsbezogen und daran gebunden, dass die EU-Mitgliedstaaten ihre in den jeweiligen nationalen Aufbau- und Resilienzplänen dargelegten Investitionen und Reformen auch tatsächlich durchführen. Dies erfolgt durch sogenannte "Meilensteine" und "Zielwerte": Erst wenn nachgewiesen werden kann, dass die Meilensteine und Zielwerte erreicht worden sind, werden Zahlungsanträge genehmigt und Zahlungen getätigt.

Die operativen Vereinbarungen ("Operational Arrangements") stellen eine Grundlage für die Bewertung dieser Meilensteine und Zielwerte dar; sie sind somit Voraussetzung, den ersten Zahlungsantrag – und in Folge die weiteren Zahlungsanträge – stellen zu können. In den operativen Vereinbarungen werden Details zur Umsetzung des nationalen Aufbau- und Resilienzplans geregelt, wie etwa:

  • die Modalitäten und der Zeitplan für die Überwachung und Durchführung,
  • relevante Indikatoren für die Erfüllung der geplanten Etappenziele und Meilensteine,
  • die Modalitäten für die Gewährung des uneingeschränkten Zugangs der Europäischen Kommission zu den zugrundeliegenden Daten (auf Anfrage),
  • die Berichtspflichten über die Fortschritte bei der Verwirklichung des nationalen Aufbau- und Resilienzplans.

Wie sehen die nächste Schritte aus?

Nach Inkrafttreten der operativen Vereinbarungen kann Österreich den ersten Zahlungsantrag stellen. Dieser setzt die Erreichung der ersten 44 von insgesamt 171 Meilensteinen und Zielwerten des nationalen Aufbau- und Resilienzplans voraus. Bei positiver Beurteilung des ersten Zahlungsantrags durch die Europäische Kommission erhält Österreich – abzüglich eines Teils einer bereits im September 2021 erhaltenen Vorfinanzierung – eine erste Auszahlung in Höhe von 700 Millionen Euro.

Bis 2026 sind insgesamt 6 Zahlungsanträge geplant. Das Monitoring der Meilensteine und Zielwerte wird in Österreich durch das Bundesministerium für Finanzen koordiniert.

Was ist bis dato geschehen?

  • 30. Juni 2022: Die Europäische Kommission gibt auf Basis der vorliegenden Wirtschaftsdaten von 2019 bis 2021 die endgültige Höhe der Allokationen bekannt: Österreich erhält knapp 3,75 Milliarden Euro an Zuschüssen – und damit um rund 300 Millionen oder 8 Prozent mehr als zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung im Jahr 2021 vorgesehen (rund 3,5 Milliarden Euro).
  • 16. September 2021: 13 Prozent des nationalen Gesamtvolumens werden, nach Unterzeichnung einer Finanzierungsvereinbarung zwischen der Europäischen Kommission und der Republik Österreich, als Vorfinanzierung in Höhe von 450 Millionen Euro ausgezahlt.
  • 13. Juli 2021: Bei einer Sitzung des Rates "Wirtschaft und Finanzen" (ECOFIN) wird der nationale Aufbau- und Resilienzplan genehmigt (durch Verabschiedung des entsprechenden Durchführungsrechtsakts).
  • 21. Juni 2021: Die Europäische Kommission bewertet den nationalen Aufbau- und Resilienzplan in Form eines Vorschlags für einen Durchführungsbeschluss des Rates (COM(2021) 338 samt Anhang) positiv.
  • 30. April 2021: Der nationale Aufbau- und Resilienzplan 2020-2026 mit seinen 27 Reform- und 32 Investitionsvorhaben wird von der österreichischen Bundesregierung beschlossen und der Europäischen Kommission übermittelt. Der Plan entspricht den in der Verordnung (EU) 2021/241 vereinbarten Kriterien. Insgesamt sieht der österreichische Aufbau- und Resilienzplan Maßnahmen in einem Gesamtvolumen von 4,5 Milliarden Euro vor; davon sind 3,5 Milliarden Euro an Mitteln aus der Aufbau- und Resilienzfazilität eingeplant.

Hintergrund: Der österreichische EU-Aufbauplan

Der österreichische Aufbau- und Resilienzplan 2020-2026 folgt den Vorgaben der Europäischen Kommission. Die darin enthaltenen Reformen und Investitionen orientieren sich zudem an den länderspezifischen Empfehlungen an Österreich und setzen Teilbereiche des Regierungsprogramms um. Der Fokus des ambitionierten Plans liegt auf Ökologisierung sowie Digitalisierung ("twin transition"): So werden 46 Prozent der Mittel für Klimaschutz und 41 Prozent für Digitalisierung aufgewendet. Der Plan umfasst ein breites Spektrum von Investitions- und Reformmaßnahmen mit insgesamt 4 zukunftsorientierten Schwerpunkten ("Komponenten"):

  • Nachhaltiger Aufbau
  • Digitaler Aufbau
  • Wissensbasierter Aufbau
  • Gerechter Aufbau

Insgesamt 4,5 Milliarden Euro stehen im österreichischen Aufbau- und Resilienzplan zur Verfügung, davon stammen 3,75 Milliarden Euro aus EU-Mitteln. Vom EU-Aufbauplan profitieren Österreichs Gemeinden, Schulen, Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger: Die Mittel fließen in Projekte wie den Breitbandausbau, den bundesweiten "Reparaturbonus", "Community Nursing", die Förderung des Austauschs von Öl- und Gasheizungen oder die Bereitstellung von Notebooks und Tablets an Schülerinnen und Schüler.

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