Thermische Sanierung im Mutter-Kind Zentrum der Caritas in Feldkirch – gefördert durch den EU-Aufbauplan

Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes an Gebäuden für Schutzbedürftige werden seit 2022 durch den österreichischen EU-Aufbauplan unterstützt

Foto: Ein Mann bei Sanierungsarbeiten an einem Gebäude

Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) unterstützt die thermische Sanierung und den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme. Gefördert werden unter anderem die thermische Sanierung von Gebäuden die zum Zeitpunkt der Antragstellung älter als 20 Jahre sind und überwiegend der Unterbringung einkommensschwacher sowie schutzbedürftiger Personen dienen. Ebenso wird die Installation einer klimafreundlichen Heizung gemeinsam mit der thermischen Sanierung oder als Einzelmaßnahme in sanierten Gebäuden gefördert.

Neue Lebensperspektiven im sanierten Haus Mutter & Kind in Feldkirch

Die Caritas der Diözese im vorarlbergischen Feldkirch hat diese Förderaktion zur thermischen Sanierung und zum Heizungstausch genutzt. Das Haus Mutter & Kind (MUKI) – ein Gebäude aus dem Jahr 1980 – bietet Müttern mit Kindern in Not auf etwa 2.200 Quadratmetern Wohnfläche ein Zuhause auf Zeit. Vorrangig wird die Dämmung der Außenwände, der untersten Geschoßdecke und des Daches erneuert sowie Fenster und Türen umfassend saniert. Darüber hinaus ist der Umstieg auf eine effiziente Sole-Wasser-Wärmepumpe zur Wärmeversorgung geplant, die das bestehende, auf fossilen Brennstoffen basierende Heizsystem ersetzen soll. Durch die Sanierung des Gebäudes wird unter anderem der Gesamtenergieeffizienz-Faktor verbessert, der Heizwärmebedarf fast auf ein Drittel reduziert und CO2-Emissionen im Ausmaß von rund 58 Tonnen pro Jahr eingespart.

Rund 1,9 Millionen Euro investiert die Caritas der Diözese Feldkirch in die Realisierung dieses nachhaltigen Projekts, davon werden rund 868.000 Euro aus Mitteln des österreichisches EU-Aufbauplans bereitgestellt. Die Kommunalkredit Public Consulting ist für die Förderungsabwicklung im Auftrag des BMK zuständig.

Hintergrund: Klimafitte Gebäude für Schutzbedürftige

Förderanträge können von gemeinnützigen Organisationen, Vereinen und konfessionellen Einrichtungen, die auf der "Liste spendenbegünstigter Einrichtungen" des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) angeführt sind, sowie Gemeinden, die ein Gebäude überwiegend zur Unterbringung einkommensschwacher beziehungsweise schutzbedürftiger Personen im Rahmen einer karitativen/gemeinnützigen Einrichtung betreiben, eingereicht werden. Für diese Förderung steht ein Budget von insgesamt 45 Millionen Euro aus Mitteln des österreichischen EU-Aufbauplans (Sub-Komponente 1.A Sanierungsoffensive, Investitionsmaßnahmen zur Bekämpfung von Energiearmut 1.A.3) – im Rahmen der Umweltförderung im Inland – zur Verfügung.

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