Sanierung und Kesseltausch: Klimafitte Gebäude für Schutzbedürftige

Thermische Sanierungen und Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung im Fokus – Gebäude müssen der Unterbringung einkommensschwacher beziehungsweise schutzbedürftiger Personen dienen – Förderaktion im Rahmen des österreichischen EU-Aufbauplans – 45 Millionen Euro zur Bekämpfung von Energiearmut

Foto: Ein Mann bei Sanierungsarbeiten an einem Gebäude

Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) unterstützt die thermische Sanierung und den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme. Gefördert werden:

  • die thermische Sanierung von Gebäuden die zum Zeitpunkt der Antragstellung älter als 20 Jahre sind (Datum der Baubewilligung), überwiegend der Unterbringung einkommensschwacher und schutzbedürftiger Personen dienen und zumindest 300 m² Bruttogrundfläche für diese Nutzung aufweisen, sowie
  • die Installation einer klimafreundlichen Heizung in einem Gebäude zur Unterbringung einkommensschwacher beziehungsweise schutzbedürftiger Personen. Dazu zählen der Anschluss an Fernwärme sowie die Installation von Holzzentralheizungen oder Wärmepumpen, wenn die Errichtung eines Fernwärmeanschlusses nicht möglich ist. Klimafreundliche Heizungen werden nur gemeinsam mit thermischen Sanierungsmaßnahmen oder in Gebäuden gefördert, die bereits thermisch saniert wurden.

Gemeinnützige Organisationen, Vereine und Gemeinden können Förderung beantragen

Beantragen können die Förderung gemeinnützige Organisationen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen, die auf der "Liste spendenbegünstigter Einrichtungen" des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) gelistet sind, sowie Gemeinden, die ein Gebäude überwiegend zur Unterbringung einkommensschwacher beziehungsweise schutzbedürftiger Personen (mehr als 50 Prozent der beheizten Bruttogrundfläche oder der Nutzfläche) im Rahmen einer karitativen/gemeinnützigen Einrichtung betreiben beziehungsweise besitzen. Untergeordnete Anteile für andere Nutzungen (wie zum Beispiel Werkstätten, Nahversorger, Gastronomie) werden in reduziertem Ausmaß mitgefördert. Ausgenommen sind gewinnorientiert geführte Einrichtungen; dazu zählen insbesondere Altenheime oder Pflegeheime sowie Sozialberatungsstellen, Ferienheime, Internate, Tagesbetreuungsstätten und Einrichtungen ohne überwiegende Wohnnutzung.

Die Förderung wird mit einer Flächenpauschale (Euro/m²) bestimmt. Sie wird nach Umsetzung des Projektes ausbezahlt und ist mit 100 Prozent der förderungsfähigen Nettokosten der zur Unterbringung einkommensschwacher beziehungsweise schutzbedürftiger Personen genutzten Fläche begrenzt.

Hinweis

Kontakt und Ansprechpartner

Serviceteam Pilotphase "Sanierung und Kesseltausch: klimafitte Gebäude für Schutzbedürftige":

Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Adresse: Türkenstraße 9, 1090 Wien
Telefon: +43 1/316 31-DW 
E-Mail: umwelt@kommunalkredit.at
Website: www.umweltfoerderung.at

Hintergrund: 45 Millionen Euro an EU-Mitteln

Für diese Förderung steht ein Budget von insgesamt 45 Millionen Euro aus Mitteln des österreichischen EU-Aufbauplans (Sub-Komponente 1.A Sanierungsoffensive, Investitionsmaßnahmen zur Bekämpfung von Energiearmut 1.A.3) – im Rahmen der Umweltförderung im Inland – zur Verfügung. Eine Einreichung ist bis zur Ausschöpfung der Budgetmittel möglich. Die Projekte müssen bis spätestens 30. Juni 2025 vollständige Endabrechnungsunterlagen vorlegen.

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