Biodiversitätsfonds: Einreichung von Förderanträgen bis 12. Jänner 2023

25 Millionen Euro stehen für Projekte im Rahmen der ersten Ausschreibung zur Verfügung – Gesamtfördervolumen beträgt 80 Millionen Euro bis 2026, davon stammen 50 Millionen Euro aus Mitteln des EU-Aufbauplans – Ziel: Schutz und Erhalt der Artenvielfalt in Österreich

Biene auf einer Blume

Flächenverbrauch sowie Intensivierung der Landnutzung, Klimawandel und viele andere Faktoren haben in den letzten Jahren zu einem massiven Verlust an Biodiversität geführt. Die natürliche Vielfalt an Pflanzen und Tieren sowie ein großer Teil ihrer Lebensräume sind gefährdet beziehungsweise verloren gegangen. Durch verstärkte Maßnahmen auf lokaler und überregionaler Ebene soll mit dem Biodiversitätsfonds der Erhalt der Artenvielfalt in Österreich ermöglicht werden.

"Ob Wildbienen, Schmetterlinge, Moore, Obstbäume oder Seeadler – all diese wunderbaren Arten und Lebensräume machen unser schönes Land so wertvoll und bunt. Ihr Erhalt und Schutz ist wichtiger denn je", meinte Klimaschutzministerin Leonore Gewessler zum Start der ersten Ausschreibung. "So sorgen wir für eine besser geschützte Natur, die auch künftigen Generationen erhalten bleibt", betonte die Ministerin.

"Vielfalt fördern. Lebensraum zurückgewinnen": Einreichungen bis 17. Jänner 2023 möglich

Unter dem Motto "Vielfalt fördern. Lebensraum zurückgewinnen" soll der mit insgesamt 80 Millionen Euro Gesamtfördervolumen bis zum Jahr 2026 dotierte Biodiversitätsfonds mithelfen, die Natur und Vielfalt Österreichs zu schützen und zu erhalten, 50 Millionen Euro davon kommen direkt aus dem EU-Aufbauplan. Bis 2026 ist jährlich mindestens eine Ausschreibung ("Call") geplant.

Start mit 2 Förderungsschwerpunkten

Der erste Call ist seit 17. Oktober 2022 bis zum Ausschreibungsende mit 12. Jänner 2023 für Einreichungen offen. Förderanträge können unter www.biodiversitätsfonds.at eingebracht werden. In Summe stehen für den ersten Call maximal 25 Millionen Euro zur Verfügung.

Innerhalb des gesamten Förderungszeitraumes bis 2026 gibt es verschiedene Förderungsschwerpunkte. Im Zuge der ersten Ausschreibung unterstützt der Biodiversitätsfonds 2022/2023 Projekte mit den folgenden beiden Zielsetzungen:

  • Projekte zur Wiederherstellung prioritär eingestufter, geschädigter Ökosysteme: insbesondere mit den Schwerpunkten Moore, Feuchtgebiete und Sonderstandorte (Trockenrasen, Sanddünen etc.)
  • Projekte zum Schutz gefährdeter Arten und ihrer Lebensräume: Umsetzung von Projekten als Beitrag zur Verbesserung des Status von 30 Prozent der gefährdeten Biotoptypen und 30 Prozent der gefährdeten Arten bis zum Jahr 2030+

Der Biodiversitätsfonds unterstützt Projekte von privaten Personen, die einen wertvollen Beitrag zum Schutz der Biodiversität leisten wollen, Organisationen (zum Beispiel Nichtregierungsorganisationen), Universitäten, Betrieben, Gemeinden sowie von anderen juristischen Personen mit bis zu 100 Prozent der förderungsfähigen Kosten. Gefördert werden ausschließlich direkte Projektkosten. Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Wettbewerbs, etwa Unternehmen, beträgt diese je nach Größe, zwischen 40 und 60 Prozent. Die Mindestförderungshöhe beträgt 15.000 Euro.

Hinweis

Die Beantragung erfolgt in 5 Schritten:

  • Beantragung der Förderung über die Website;
  • Objektive Bewertung des Antrags anhand festgelegter Bewertungskriterien;
  • Empfehlung durch die Biodiversitätsfonds-Kommission;
  • Genehmigung durch die Österreichische Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie;

Vertragsabschluss des Förderungsvertrags unter Integration der relevanten Bestimmungen zu den Auszahlungszeitpunkten sowie erforderlichen Berichte.

Bei Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunalkredit Public Consulting (KPC; Abwicklungsstelle für den Biodiversitätsfonds) zur Verfügung:

Hintergrund: Biodiversitätsfonds

Der Biodiversitätsfonds ist ein "Leuchtturmprojekt" des österreichischen EU-Aufbauplans. Bis 2026 beläuft sich die Höhe der Investition durch den EU-Aufbauplan auf 50 Millionen Euro; ergänzt wird er durch nationale Mittel in Höhe von 30 Millionen Euro. Der Biodiversitätsfonds ist im nationalen Aufbau- und Resilienzplan in der "Komponente 1 – Nachhaltiger Aufbau" verankert. Gesetzliche Basis für die Errichtung des Biodiversitätsfonds' ist das Umweltfördergesetz. Das neu aufgelegte Förderungsprogramm versteht sich als Ergänzung zum Wirkungsbereich der Gemeinsamen Agrarpolitik (ÖPUL) und des österreichischen Waldfonds'.

Die mit den Mitteln des Biodiversitätsfonds umzusetzenden Maßnahmen tragen zum Erhalt der Biodiversität sowie zur Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme bei und damit auch zu einem "grünen" wirtschaftlichen Übergang. Investitionen in den Erhalt der Natur erhalten beziehungsweise schaffen zudem Arbeitsplätze. Mit dem Biodiversitätsfonds sollen nationale Beiträge zum europäischen "Green Deal" und seinen Initiativen, insbesondere zur Erreichung der Ziele der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030, geleistet werden.

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