Biodiversitätsfonds: Erhalt, Verbesserung und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt in Österreich

Projekt des Österreichischen Aufbau- und Resilienzplan 2020-2026

Pflanzenvielfalt. Foto: BMLRT/Karin Brier

Der sorgsame Umgang mit unseren natürlichen Ressourcen ist Voraussetzung für eine nachhaltige, wirtschaftliche Entwicklung, die Sicherstellung der Leistungen der Ökosysteme für die Menschen (zum Beispiel sauberes Wasser, saubere Luft, Lebensmittel, Erholung, Medizin, Schutz vor Naturgefahren) sowie insbesondere zur Erreichung der Ziele im Klimaschutz.

Der Biodiversitätsfonds wird einen wichtigen Beitrag für den Erhalt, die Verbesserung und die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt in Österreich und die Sicherung der Lebensgrundlagen leisten. Für den Erhalt der Biodiversität braucht es einen transformativen Wandel in unserer Gesellschaft und in den verschiedenen, für die Biodiversität relevanten Sektoren. Der Biodiversitätsfonds soll dazu beitragen diesen Wandel einzuleiten. Es sollen Maßnahmen unterstützt werden, die

  • eine Änderung im Umgang mit der Natur in den verschiedenen Sektoren der Landnutzung und der Wirtschaft herbeiführen,
  • das Bewusstsein zu Biodiversität in der Gesellschaft stärken und
  • die Entwicklungen der Biodiversität überwachen ("Monitoring").

Die mit den Mitteln des Biodiversitätsfonds umzusetzenden Maßnahmen zum Erhalt der Biodiversität und zur Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme sind wesentliche Beiträge für die Ankurbelung der Wirtschaft nach der Pandemie und einen "grünen" wirtschaftlichen Übergang. Investitionen in den Erhalt der Natur erhalten bzw. schaffen zudem Arbeitsplätze.

Mit dem Biodiversitätsfonds sollen nationale Beiträge zum europäischen "Green Deal" und seinen Initiativen, insbesondere zur Erreichung der Ziele der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030, geleistet werden.

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Projektinformation

  • Investition durch den EU-Aufbauplan: 50 Millionen Euro
  • Dem EU-Aufbauplan zugehörige Komponente: Komponente 1 – Nachhaltiger Aufbau
  • Laufzeit/Meilensteine: 2022 bis 2026:
    • Meilenstein 1: 1. Quartal 2022: Das Umweltfördergesetz, mit welchem der Biodiversitätsfonds errichtet wird, ist beschlossen und die Nationale Biodiversitäts-Strategie 2030 liegt vor
    • Meilenstein 2: 1. Quartal 2023: Ausschreibungen für Projekte zur Wiederherstellung prioritärer geschädigter Ökosysteme sowie zum Schutz gefährdeter Arten und Lebensräume wurden durchgeführt
  • Ziel 1: 4. Quartal 2025: Mindestens 20 Projekte zur Wiederherstellung prioritärer geschädigter Ökosysteme beziehungsweise zum Schutz gefährdeter Arten und Lebensräume wurden umgesetzt. Ein Bericht zu Zustand und Trends der Biodiversität in Österreich auf Basis eines bundesweiten Systems zum Biodiversitäts-Monitoring liegt vor
  • Federführendes Ressort: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation, Technologie (BMK)
  • Kontakt: DIin Gabriele Obermayr, BMK, Abteilung V/10 – Nationalparks, Natur- und Artenschutz, E-Mail: gabriele.obermayr@bmk.gv.at