Beschluss der Bundesregierung über Aktualisierung des österreichischen EU-Aufbauplans
Ministerrat beschließt, eine Anpassung des Aufbau- und Resilienzplans (2020-2026) zu beantragen. Änderungen berücksichtigen Prioritäten der neuen Bundesregierung: Reformen in den Bereichen Pensionsaliquotierung, Korridorpension und "Klimachecks" – Bis 2026 EU-Aufbauplan-Mittel in Höhe von 4 Milliarden Euro für Österreich vorgesehen

Die österreichische Bundesregierung beschloss am 26. März 2025 im Ministerrat eine Aktualisierung des nationalen Aufbau- und Resilienzplans (ARP) anzustreben. Mit der Aktualisierung soll den Prioritäten der seit 3. März 2025 amtierenden Bundesregierung Rechnung getragen werden.
Änderungen betreffen Reformen in den Bereichen Pensionen und Klimaschutz
Österreich hatte 2021 mit seinem nationalen Aufbau- und Resilienzplan ein ambitioniertes Investitions- und Reformprogramm vorgelegt. Im Rahmen der Umsetzung konnte Österreich bis dato 1,2 Milliarden Euro an Auszahlungen seitens der Europäischen Kommission lukrieren.
Zur Auszahlung der weiteren Zuschüsse ist die Umsetzung von gemeinsam mit der Europäischen Kommission festgelegten Zwischenzielen (sogenannten "Meilensteinen") vorgesehen. Um die Meilensteine für die nächsten zwei Auszahlungstranchen in Höhe von 1,6 Milliarden Euro zu erfüllen, werden seitens der Bundesregierung die folgenden Änderungen angestrebt:
- Aliquotierung der ersten Pensionsanpassung: Die Bundesregierung bekennt sich in ihrem Regierungsprogramm im Kapitel "Soziales" zu einer überarbeiteten Form der Pensionsaliquotierung ("50 Prozent bei der erstmaligen Pensionsanpassung"). Die bisher im ARP verwendete Formulierung wird entsprechend aktualisiert. Die finanziellen Auswirkungen sollen bereits 2026 zum Tragen kommen.
- Pensionssplitting: Die bisherige im ARP verankerte Maßnahme, die aus der Konsultation und darauffolgenden Einführung eines Pensionssplittings bestand, wird durch eine andere, im aktuellen Regierungsprogramm ebenfalls im Kapitel "Soziales" vorgesehene Maßnahme ersetzt. In Absprache mit der Europäischen Kommission wird dies die im Regierungsprogramm festgelegte Reform der Korridorpension per 1. Jänner 2026 sein.
- "Klimachecks" in der Wirkungsorientierten Folgenabschätzung (WFA): Im Rahmen der bestehenden Wirkungsorientierten Folgenabschätzung (WFA) wird gemäß Kapitel "Klima- und Umweltschutz" des Regierungsprogramms eine neue Wirkungsdimension "Klima" eingerichtet. Neben Aspekten des Klimaschutzes soll diese auch den Bereich "Anpassung an die negativen Effekte des Klimawandels" abdecken. Ergänzend wird die bestehende Klima- und Umweltbeilage zum Bundesvoranschlag (BVA) verbindlicher gestaltet. Die entsprechenden haushaltsrechtlichen Änderungen werden mit den betroffenen, fachlich zuständigen Bundesministerien abgestimmt. Die entsprechende gesetzliche Grundlage wird im Budgetbegleitgesetz 2025 geschaffen.
Das Ziel: Auszahlung der für Österreich vorgesehenen EU-Gelder bis 2026
Die Bundesregierung setzt sich das Ziel, bis August 2026 auch die verbleibenden der insgesamt für Österreich reservierten Mittel in Form von Zuschüssen in Höhe von insgesamt rund 4,0 Milliarden Euro aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (inklusive "REPowerEU-Kapitel") zu beantragen.
Weiterführende Informationen
Österreichischer Aufbau- und Resilienzplan 2020-2026 (PDF, 1 MB)