Reparaturbonus: Förderung der Reparatur von elektrischen und elektronischen Geräten

Projekt des Österreichischen Aufbau- und Resilienzplan 2020-2026

Der "Reparaturbonus" ist eine bundesweite Förderaktion des Klimaschutzministeriums für die Reparatur von elektronischen und elektrischen Geräten, welche von Privatpersonen üblicherweise im Haushalt, im Garten und in der Freizeit verwendet werden.

Ziel der Förderaktion ist eine Steigerung der Lebens- und Nutzungsdauer von in Gebrauch befindlichen elektrischen und elektronischen Geräten durch vermehrte Reparaturen und Informationen über Reparaturmöglichkeiten in ganz Österreich. Mit dem Trend zur Nutzung von elektrischen und elektronischen Geräten geht ein wachsender Ressourcen- und Energieverbrauch sowie ein steigendes Elektroschrottaufkommen mit negativen Auswirkungen auf Umwelt und Klima einher. Daher werden auch positive Effekte für die heimische Reparaturwirtschaft und die Kreislaufwirtschaft, ein reduziertes Abfallaufkommen sowie eine insgesamt nachhaltigere Konsumkultur erwartet.

Der Reparaturbonus im Detail:

Mit der Förderaktion erhalten Privatpersonen eine Förderung von bis zu 200 Euro für die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten beziehungsweise bis zu 30 Euro für die Einholung eines Kostenvoranschlags bei teilnehmenden Partnerbetrieben. Hierzu kann unter Angabe persönlicher Daten auf der Förder-Website www.reparaturbonus.at schnell und unkompliziert ein Reparaturbon beantragt und sogleich digital oder ausgedruckt bei einem teilnehmenden Partnerbetrieb eingelöst werden. Die Förderung wird direkt an die Antragstellerin beziehungsweise den Antragsteller ausbezahlt. Dazu muss die Antragstellerin beziehungsweise der Antragssteller die Reparatur vorfinanzieren und bei der Beantragung des Reparaturbons das Bankkonto bekanntgeben, auf das die Förderung überwiesen werden soll. Wenn der Partnerbetrieb die Rechnung bei der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) eingereicht hat, wird die Antragstellerin beziehungsweise der Antragssteller automatisch über die bei der Bon-Erstellung angegebene E-Mail-Adresse, benachrichtigt. Die Förderung wird nach Bearbeitung des Antrags durch die KPC, direkt auf das Bankkonto der Antragstellerin beziehungsweise des Antragstellers überwiesen. Sobald der Bon beim teilnehmenden Partnerbetrieb eingelöst worden ist, kann ein neuer Bon erstellt und für die Reparatur eines weiteren Elektro- oder Elektronikgerätes genutzt werden Der Reparaturbonus kann so lange beantragt werden, wie Fördermittel zur Verfügung stehen.

Die rechtliche Basis für den "Reparaturbonus" wurde am 23. Februar 2022 im Nationalrat als Teil der Novelle des Umweltförderungsgesetzes beschlossen. Bis zum Jahr 2026 stehen im Rahmen der Förderaktion finanzielle Mittel in der Höhe von 130 Millionen Euro aus dem Finanzierungs- und Aufbauinstrument "Next Generation EU" der Europäischen Union zur Verfügung.

Die Kommunalkredit Public Consulting (KPC) GmbH agiert für den "Reparaturbonus" als vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) beauftragte Abwicklungsstelle.

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Projektinformation

  • Investition durch den EU-Aufbauplan: 130 Millionen Euro
  • Dem EU-Aufbauplan zugehörige Komponenten: Komponente 1 - Nachhaltiger Aufbau
  • Laufzeit/Meilensteine:
    • Meilenstein/Ziel 1, 1. Quartal 2022: Abschluss der organisatorischen und technischen Vorbereitungen sowie IT-Installationen
    • Meilenstein/Ziel 2, 1. Quartal 2024: 200.000 reparierte oder erneuerte Geräte
    • Meilenstein/Ziel 2, 1. Quartal 2026: 200.000 zusätzliche reparierte oder erneuerte Geräte
  • Federführendes Ressort: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK)
  • Kontakt: BMK, Sektion V- Abfallwirtschaft, Chemiepolitik und Umwelttechnologie, Abteilung V/6 – Abfallvermeidung, -verwertung und -beurteilung