"Raus aus Öl und Gas" – Förderung des Austauschs von Öl- und Gasheizungen

Projekt des Österreichischen Aufbau- und Resilienzplan 2020-2026

Gas flames

Heizen mit Öl oder Gas soll bis spätestens 2035 in Österreich der Vergangenheit angehören. Vor diesem Hintergrund wird in Österreich in den kommenden Jahren der Austausch von fossilen Heizungssystemen unterstützt. Die bundesweiten Förderungsaktionen "Raus aus Öl und Gas" und die Sanierungsoffensive unterstützen Betriebe und Privatpersonen beim Umstieg von einer fossil betriebenen Raumheizung auf ein nachhaltiges Heizungssystem sowie bei thermischen Gebäudesanierungsmaßnahmen. Die Aktionen sind mit einem Budget von 800 Millionen Euro ausgestattet, davon sind 550 Millionen Euro für den Tausch von Öl- und Gasheizungen vorgesehen. Aus dem österreichischen EU-Aufbauplan werden insgesamt 208,9 Millionen Euro zur Förderung des Austauschs von Öl- und Gasheizungen sowie zur Bekämpfung von Energiearmut beigesteuert. Mit der durch den Aufbauplan geförderten Maßnahme "Raus aus Öl und Gas" sollen mit insgesamt 158,9 Millionen Euro rund 31.800 Kesselaustausche gefördert werden. Damit sollen mindestens 184.000 Tonnen CO2-Äquivalente eingespart werden.

Mit Stand 5. Oktober 2022 sind bereits 53.245 Förderungsanträge und darüber hinaus 26.983 Registrierungen für den Tausch eines Heizsystems gestellt worden, 195,1 Millionen Euro an Förderungsmitteln stehen noch zur Verfügung. Die Online-Antragstellung ist solange möglich, wie Budget vorhanden ist.

Der Tausch von Heizkesseln wird dabei von mehreren Förderungsstellen unterstützt. Die Basis bildet die Förderung aus den Wohnbauförderungsmitteln der Bundesländer, diese betragen für private Haushalte zwischen 3.000 und 8.000 Euro pro Kesseltausch. Die Förderung des Bundes beträgt bis zu 11.000 Euro. Gebäudeeigentümerinnen beziehungsweise -eigentümer eines Mehrgeschossigen Wohnbaus werden beim Tausch eines fossilen Heizsystems gegen einen Nah- beziehungsweise Fernwärmeanschluss und – wo dies nicht möglich ist – auf eine klimafreundliche Wärmepumpe oder eine Biomasseheizung mit bis zu 15.000 Euro Förderung unterstützt. Auch für Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätigen Organisationen werden Förderungsmittel für den Ersatz eines fossilen Heizsystems durch eine klimafreundliche Technologie mit überwiegend betrieblicher Nutzung bereitgestellt.

Was wird konkret gefördert?

  • Privatpersonen: Privatpersonen werden beim Tausch eines fossilen Heizsystems gegen einen hocheffizienten oder klimafreundlichen Nah- beziehungsweise Fernwärmeanschluss und – wo dies nicht möglich ist – auf eine Wärmepumpe oder eine Biomasseheizung mit bis zu 7.500 Euro Förderung unterstützt. Für alle Förderanträge seit 12. September 2022 wird zusätzlich ein "Raus aus Gas"-Bonus in der Höhe von 2.000 Euro vergeben, wenn ein gasbetriebenes Heizungssystem gegen eine klimafreundliche Alternative ausgetauscht wird. Bei gleichzeitiger Umsetzung einer thermischen Solaranlage kann zusätzlich ein Solarbonus in Höhe von 1.500 Euro vergeben werden. Förderungsanträge können von (Mit-)Eigentümerinnen und Eigentümern, Bauberechtigten oder Mieterinnen und Mietern eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses eingereicht werden. Die "klimaaktiv Heizungs-Matrix" informiert über das optimale Heizungssystem.
  • Mehrgeschoßiger Wohnbau: Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer werden beim Tausch eines fossilen Heizsystems gegen einen Nah- beziehungsweise Fernwärmeanschluss und – wo dies nicht möglich ist – auf eine klimafreundliche Wärmepumpe oder eine Biomasseheizung mit bis zu 15.000 Euro Förderung unterstützt. Auch dabei kann bei Förderanträgen seit 12. September 2022 bei einem Tausch weg vom Gas hin zu einer klimafreundlichen Alternative je nach Größe der Anlage ein zusätzlicher "Raus aus Gas"-Bonus zwischen 2.000 und 4.000 Euro lukriert werden. Bei gleichzeitiger Umsetzung einer thermischen Solaranlage kann zusätzlich – je nach Größe der Kollektorfläche – ein Solarbonus von bis zu 4.000 Euro vergeben werden. Um die Zentralisierung des Heizsystems im Mehrgeschoßigen Wohnbau noch attraktiver zu machen, wird die aktuelle Pauschale auf 3.000 Euro pro angeschlossener Wohnung angehoben. Als "Raus aus Gas"-Zuschlag können nochmals zusätzlich 600 Euro je Wohneinheit beim Tauch eines gasbetriebenen Heizsystems seit 12. September 2022 lukriert werden. Förderungsanträge können von Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümern beziehungsweise deren bevollmächtigter Vertretung (beispielsweise der Hausverwaltung) eines mehrgeschoßigen Wohnbaus mit mindestens 3 Wohneinheiten gestellt werden. Seit 12. September 2022 ist die Zielgruppe im Bereich "Raus aus Öl und Gas" im Mehrgeschossigen Wohnbau auf Eigentümerinnen und Eigentümer und Mieterinnen und Mieter von Wohnungen ausgeweitet, die ihre Wohnungen nachträglich an eine Hauszentralheizung anschließen wollen; Dabei sind stets die wohnzivilrechtlichen Regelungen bei Umsetzung der Maßnahme einzuhalten.
  • Betriebe: Gefördert wird der Ersatz eines fossilen Heizsystems durch eine klimafreundliche Technologie (hocheffizienter oder klimafreundlicher Nah- beziehungsweise Fernwärmeanschluss, Biomasseheizung oder Wärmepumpe) mit überwiegend betrieblicher Nutzung. Förderungsmittel werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätigen Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einen Förderantrag einreichen.

Idealer Ablauf des Förderungsprozesses für den Bereich Ein-Zweifamilienhaus, Reihenhaus

  1. Energieberatung: In den meisten Bundesländern erfolgt eine Energieberatung kostenlos. Im Rahmen des Beratungsgesprächs – vor Ort, per Telefon oder digital – können sich alle Interessierten über den geplanten Heizungstausch und weitere mögliche Energiesparmaßnahmen am Ein- oder Zweifamilienhaus beraten lassen. Alternativ dazu kann auch ein bestehender Energieausweis oder ein Gesamtsanierungskonzept des Gebäudes herangezogen werden. Darauf basierend erfolgen die Planung des gewählten Heizungssystems mit einem Fachbetrieb, der Installations- und Fertigstellungstermin.
  2. Registrierung – Sicherung der Förderung: Das baureife Projekt beziehungsweise die bereits ersetzte Heizung wird online registriert. Nach Abschluss der Registrierung wird eine Bestätigungs-E-Mail mit einem persönlichen Link zur Online-Plattform für die Antragstellung versandt. Das Förderungsbudget ist nun reserviert.
  3. Abschlussantrag: Spätestens 26 Wochen (etwa 6 Monate) nach der Online-Registrierung muss der Förderungsantrag gestellt werden. Dies erfolgt ausschließlich online mit dem persönlichen Link. Die notwendigen Unterlagen (Rechnungen, Endabrechnungsformular, Meldezettel, Energieberatungsprotokoll/Energieausweis/Gesamtsanierungskonzept) sind auf dieser Plattform hochzuladen. Die Heizung muss zu diesem Zeitpunkt fertig installiert und abgerechnet sein.

Raus aus Öl und Gas! Wann, wenn nicht jetzt?

(Video auf Youtube ansehen.)

Links

Projektinformation

  • Investition durch den EU-Aufbauplan: 158,9 Millionen Euro
  • Dem EU-Aufbauplan zugehörige Komponenten: Komponente 1 - Nachhaltiger Aufbau (Sub-Komponente 1-A Sanierungsoffensive, Investition 1.A.2 Förderung des Austauschs von Öl- und Gasheizungen)
  • Laufzeit/Meilensteine:
    • Meilenstein/Ziel 1, 4. Quartal 2021: 6.360 Kessel sind getauscht.
    • Meilenstein/Ziel 2, 4. Quartal 2023: 15.900 Kessel sind getauscht.
    • Meilenstein/Ziel 3, 2. Quartal 2026: 31.800 Kessel sind getauscht.
  • Federführendes Ressort: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK)

Kontakt 
KPC – Kommunalkredit Public Consulting GmbH, Serviceteam "Raus aus Öl und Gas"
E-Mail: heizung@kommunalkredit.at
Telefon: +43 1 31631-735