Ziel Simplifizierung: Österreich reicht Änderung des EU-Aufbauplans bei der Europäischen Kommission ein

Nationaler Aufbau- und Resilienzplan wird einer Vereinfachung unterzogen – Das Ziel: Bürokratieabbau und Verfahrensvereinfachung

Die Republik Österreich, vertreten durch das Bundesministerium für Finanzen, reichte am 4. November 2025 eine Planänderung zur Vereinfachung (Simplifizierung) bei der Europäischen Kommission ein. Mit dieser Änderung des nationalen Aufbau- und Resilienzplans werden eine Verfahrensvereinfachung beziehungsweise ein Abbau von nicht erforderlicher Bürokratie beabsichtigt.

Österreichischer EU-Aufbauplan: Bis Ende August 2026 sind nun 166 Meilensteine zu erreichen

Die Genehmigung und Auszahlung von Mitteln durch die Europäische Kommission erfolgt leistungsbezogen und setzt die Erreichung von in den nationalen Aufbau- und Resilienzplänen definierten Meilensteinen für Reformen und Investitionen voraus. Diese werden mit Zahlungsanträgen bei der Europäischen Kommission eingereicht und – nach der Genehmigung durch die Kommission - ausbezahlt.

Eine wesentliche Änderung der Revision des österreichischen EU-Aufbauplans besteht in einer zielgerichteten Anpassung und Straffung der Meilensteine: Bis Ende August 2026 sind nun 166 Meilensteine zu erreichen (statt davor 178).

Zudem werden 35 Meilensteine, die von Österreich bis Ende August 2026 noch zu erreichen sind, "vereinfacht": Dabei werden die Beweismechanismen klarer formuliert und die Meilensteine den beiden letzten Zahlungsanträgen Österreichs an die Europäische Kommission zugeordnet, dem vorletzten Antrag mit 17 Meilensteinen und dem letzten Antrag mit 18 Meilensteinen. Diese Zahlungsanträge werden in den nächsten Monaten von der Republik Österreich bei der Europäischen Kommission eingereicht.

Hintergrund: Planänderung mit Blick auf 2026

Die Simplifizierung erfolgte aufgrund einer am 4. Juni 2025 ergangenen Mitteilung der Europäischen Kommission ("NextGenerationEU - The road to 2026"), in der sie die EU-Mitgliedstaaten dazu aufrief, die nationalen Aufbau- und Resilienzpläne zu überprüfen. Alle noch nicht erfüllten Meilensteine sollten hinsichtlich ihrer Relevanz sowie ihrer Erreichbarkeit evaluiert werden. Bis 31. August 2026 müssen alle Meilensteine von den EU-Mitgliedstaaten erfüllt und bis 31. Dezember 2026 seitens Europäischer Kommission alle Zahlungen abgeschlossen sein.

In Österreich analysierten in der Folge das Bundesministerium für Finanzen gemeinsam mit den betroffenen Bundesministerien sowie der Europäischen Kommission die zu diesem Zeitpunkt noch offenen 47 Meilensteine hinsichtlich ihrer Relevanz und Erreichbarkeit und nahm entsprechende Anpassungen vor. Mit der am 4. November 2025 bei der EU-Kommission eingereichten Planänderung setzt Österreich Schritte, um alle noch offenen Meilensteine bis Ende August 2026 zu erfüllen.

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