Umrüstung von Produktionsanlagen in Betrieben auf erneuerbare Energieträger wird gefördert

Förderbereich "Erneuerbare Prozessenergie für Betriebe" soll den Anteil erneuerbarer Energie bei Anlagen in Firmen und Unternehmen steigern – Förderobergrenze liegt bei 6 Millionen Euro pro Projekt – 45 Millionen Euro an EU-Mitteln für die thermische Sanierung von Gebäuden, die zur Unterbringung schutzbedürftiger Personen dienen

Gasflammen

"Raus aus Öl und Gas" – Mit dem Förderbereich "Erneuerbare Prozessenergie für Betriebe" fördert das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) die Umstellung beziehungsweise Umrüstung von bestehenden Produktionsanlagen und -prozessen auf erneuerbare Energieträger (inklusive Ökostrom) beziehungsweise die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energie in bestehenden Anlagen von Firmen, Vereinen und konfessionellen Einrichtungen. Im Rahmen der Initiative sollen die Unternehmen dazu ermutigt werden, bestehende fossile Produktionsanlagen oder -prozesse auf erneuerbare Energieträger umzurüsten.

Bis zu 45 Prozent der Investitionskosten werden übernommen

Gefördert werden unter anderem:

  • Investitionen zur Umstellung von Produktionsanlagen und Produktionsprozessen von fossiler Prozessenergie auf die Nutzung erneuerbarer Energieträger inklusive Ökostrom
  • die Umstellung von fossilen Prozesswärme- beziehungsweise Dampferzeugern auf Ökostrom unter bestimmten Voraussetzungen und
  • Investitionen zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energie in bestehenden Produktionsanlagen und Produktionsprozessen

Die Förderung beträgt in Abhängigkeit von der Ausführung der Anlage bis zu 45 Prozent der förderungsfähigen Investitionsmehrkosten. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) kann der Fördersatz um 20 Prozent beziehungsweise 10 Prozent erhöht werden. Die Förderobergrenze pro Projekt soll bei 6 Millionen Euro liegen beziehungsweise 1.500 Euro pro eingesparter Tonne Kohlenstoffdioxid (CO2).

Förderung der thermischen Sanierung von Unterkünften für schutzbedürftige Personen

Des Weiteren soll mit Mitteln des österreichischen EU-Aufbauplans in Höhe von rund 45 Millionen Euro die thermische Sanierung von Gebäuden, die zur Unterbringung schutzbedürftiger Personen dienen – beispielsweise Frauenhäuser, Kinderheime oder Unterkünfte für geflüchtete Menschen – gefördert werden. Im Mittelpunkt steht die Förderung des Austauschs von Öl- und Gasheizungen durch klimafreundliche Heizsysteme und ein verbesserter Wärmeschutz (Komponente 1-A, Sanierungsoffensive des österreichischen Aufbau- und Resilienzplan - ARP). Investitionen in diesem Bereich können mit bis zu 100 Prozent der Nettokosten gefördert werden. Anspruch auf Förderungen haben alle gemeinnützigen Organisationen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen, die auf der "Liste spendenbegünstigter Einrichtungen" des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) geführt sind. Auch Gemeinden, die ein Gebäude überwiegend zur Unterbringung schutzbedürftiger Personen im Rahmen einer karitativen oder gemeinnützigen Einrichtung betreiben, sind förderberechtigt.

Förderobergrenze von 4,5 auf 6 Millionen Euro angehoben

Zusätzlich hat das BMK die Förderobergrenze von Projekten für die erneuerbare Wärmeversorgung von 4,5 Millionen auf 6 Millionen Euro pro Projekt hinaufgesetzt. Dies betrifft vor allem Förderungen bei Abwärmeauskopplung und Verteilnetzen, Nahwärmeversorgung mit erneuerbaren Energien, bei innovative Nahwärmenetzen, klimafreundlichen Fernwärme- und Fernkältenetzen oder Geothermieanlagen.

Unternehmen, die ihre fossile Heizung auf klimafreundliche Wärmeversorgung umrüsten, können ebenfalls mit einem erhöhten Fördersatz rechnen. So soll künftig der Umstieg bei Wärmeversorgungsanlagen unter 50 Kilowatt mit bis zu 7.500 Euro und bei größeren Wärmeversorgungsanlagen mit zu 12.000 Euro gefördert werden. Weiters soll die umwelteffektbezogene Förderobergrenze, der sogenannte CO2-Deckel, von bisher 60 auf 75 Euro pro jährlich vermiedener Tonne CO2 angehoben werden.

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