Telekomministerin Köstinger zum Breitbandausbau: "Jeder Euro, den wir in die digitale Infrastruktur investieren, ist eine Investition in Innovation und Zukunft"

Erste Tranche über 660 Millionen Euro für den Breitbandausbau ausgeschrieben – Insgesamt 1,4 Milliarden Euro im Rahmen der "zweiten Breitbandmilliarde" – Mittel stammen zu einem Großteil aus dem EU-Aufbauplan – Ziel ist möglichst breite Versorgung Österreichs mit schnellem Breitband-Internet bis zum Jahr 2030

Zweite Breitbandmilliarde

"Homeschooling, Homeoffice, online einkaufen, digitale Amtswege oder Filme streamen – die Corona-Krise hat gezeigt, wie wichtig eine funktionierende digitale Infrastruktur für unser gesellschaftliches und wirtschaftliches Leben ist. Wir haben beim Ausbau der leistungsfähigen Festnetzinfrastruktur in den letzten Jahren gute Fortschritte gemacht: Aktuell sind 43 Prozent der österreichischen Haushalte mit Gigabit-fähigen Anschlüssen ausgerüstet. Mein Ziel ist, dass jede Österreicherin und jeder Österreicher Zugang zu schnellem Internet hat. Voraussetzung ist die notwendige Infrastruktur. Dafür stellen wir mit der zweiten Breitbandmilliarde 1,4 Milliarden Euro bis 2026 bereit", betonte Telekomministerin Elisabeth Köstinger am 23. März 2022 bei einem Pressestatement im Vorfeld des Ministerrats im Bundeskanzleramt. "Heute startet der erste Förder-Call mit einem Volumen von 660 Millionen Euro. Das ist das größte Breitbandausbau-Budget, das es jemals gab. Jeder Euro, den wir in die digitale Infrastruktur investieren, ist eine Investition in Innovation und Zukunft."

Dem Start des Förder-Calls waren intensive Gesprächsrunden, eine öffentliche Konsultation und eine Notifizierung der Sonderrichtlinien bei der Europäischen Kommission vorausgegangen. Mit der Förderung soll passive Infrastruktur für Breitband-Festnetze in Gebieten aufgebaut werden, in denen bisher kein Netz mit einer Download-Geschwindigkeit von mindestens 100 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) vorhanden oder geplant ist. Ein Großteil der Mittel für "Breitband Austria 2030" stammt aus dem EU-Aufbauplan.

Start der Ausschreibungen – 4 Förderprogramme

Seit 23. März 2022 können Förderanträge bei der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) gestellt werden. Die Förderungsprogramme der Initiative "Breitband Austria 2030" unterstützen die flächendeckende Verfügbarkeit von Gigabit-fähigen Zugangsnetzen sowie die Stimulation der Nutzung dieser Infrastruktur. Insgesamt gibt es 4 Förderinstrumente:

  • BBA2030:Access: Das Förderungsprogramm "Access" richtet sich an "vertikal integrierte" Infrastruktur- und Telekommunikationsbetriebe (Betriebe, die Infrastruktur betreiben und ein Endkundinnen- beziehungsweise Endkundenprodukt anbieten) wie auch an Landesgesellschaften oder Gemeinden. "Access" strebt die Verfügbarkeit von gigabitfähiger Kommunikationsinfrastruktur in jenen Gebieten Österreichs an, die aufgrund eines Marktversagens nicht oder nur unzureichend durch einen privatwirtschaftlichen Ausbau erschlossen werden. Im Vordergrund steht das Interesse an einer flächendeckenden Versorgung von Haushalten, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen mit gigabitfähigen Zugängen und der damit verbundenen Möglichkeit, innovative Dienste zu nutzen. Der Förderungssatz des Bundes beträgt im Rahmen dieser Sonderrichtlinie grundsätzlich maximal 50 Prozent der förderungsfähigen Projektkosten, bei einem flächendeckenden Ausbau bis zu 65 Prozent. Die Eigenleistung beträgt mindestens 25 Prozent.
  • BBA2030:OpenNet: Das Förderungsprogramm "OpenNet" richtet sich ebenfalls an Infrastruktur- und Telekommunikationsbetriebe ("vertikal separiert": Betreiber eines Open Access Netzes, die keine Endkundinnen- beziehungsweise Endkundenprodukte anbieten) wie auch an Landesgesellschaften oder Gemeinden. Den Förderungswerberinnen und -werbern wird ermöglicht, größere Projekte zu planen und umzusetzen. Dies bewirkt eine höhere finanzielle Dotierung und damit die Möglichkeit, diese Mittel mit Mitteln aus dem Kapitalmarkt oder aus Europäischen Finanzierungsschienen zu hebeln. Der Förderungssatz des Bundes beträgt im Rahmen dieser Sonderrichtlinie grundsätzlich maximal 50 Prozent der förderungsfähigen Projektkosten, bei einem flächendeckenden Ausbau bis zu 65 Prozent. Die Eigenleistung beträgt mindestens 10 Prozent.
  • BBA2030:Connect: Das Förderungsprogramm "Connect" richtet sich an öffentliche Einrichtungen, Klein- und Mittelunternehmen (KMU) und erstmals auch an landwirtschaftliche Betriebe. Unterstützt wird der nachfrageorientierte Glasfaserausbau im gesamten Bundesgebiet. Die unmittelbare Anbindung an das Glasfasernetz ist oft nur mit umfangreichen tiefbaulichen Maßnahmen und somit erheblichen Grabungskosten verbunden. Durch "Connect" sollen die einmaligen Kosten für die Herstellung eines Glasfaseranschlusses reduziert werden. Die Förderungen des Bundes im Rahmen dieser Sonderrichtlinie betragen grundsätzlich maximal 75 Prozent der förderungsfähigen Projektkosten. Bei öffentlichen Bildungseinrichtungen kann der Förderungssatz des Bundes auf 90 Prozent erhöht werden. Es gilt eine kurze Projektlaufzeit von maximal 12 plus 6 Monaten, um sowohl die Förderungsnehmer schnell an das Glasfasernetz anzuschließen als auch die Auszahlungen zu beschleunigen.
  • BBA2030:GigaApp: Mit dem Programm "GigaApp" werden 5G-Anwendungen für alle Anwender gefördert. Ziel ist daher die Entwicklung von innovativen, vorbildhaften, regionalen Anwendungen und Diensten, auf Basis von Gigabit-fähigen Netzen. Durch die Entwicklung innovativer digitaler Anwendungen und Dienste soll die Nachfrage nach gigabitfähigen Internetzugängen stimuliert werden. Der Förderungssatz des Bundes beträgt im Rahmen dieser Sonderrichtlinie grundsätzlich maximal 60 Prozent der förderungsfähigen Projektkosten.

Flächendeckende Gigabit-fähige Datenverbindungen für alle Regionen

Um Wohlstand, Arbeitsplätze und Lebensqualität langfristig zu sichern und auszubauen, hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, Österreich zu einer der führenden Digitalnationen innerhalb der Europäischen Union weiterzuentwickeln. Im Bereich der Kommunikationsinfrastruktur – dem Fundament der Digitalisierung – sollen bis 2030 flächendeckend feste und mobile Gigabit-fähige Anschlüsse verfügbar sein. Eine flächendeckende Verfügbarkeit von leistungsfähigen Datenverbindungen in allen Regionen trägt insbesondere auch zur Chancengleichheit zwischen Stadt und Land bei; das ist für die Wirtschaft ebenso wichtig wie für die Bürgerinnen und Bürger.

Hintergrund: EU-Mittel tragen wesentlich zur Initiative "Breitband Austria 2030" bei

Mit rund 1,4 Milliarden Euro (der sogenannten "zweiten Breitbandmilliarde") stellt die Bundesregierung das bis dato größte Förderungsbudget für den Breitbandausbau zur Verfügung. Die Initiative "Breitband Austria 2030" speist sich aus der Zweckbindung der Erlöse der Frequenzvergaben für den Ausbau der digitalen Infrastruktur (insgesamt 389 Millionen Euro der Auktionen 2019 und 2020), aus dem aktuell im Budget vorgesehenen Betrag von 166 Millionen Euro sowie 891 Millionen Euro aus den Mitteln des EU-Aufbauplans.

Die bis dato durchgeführten Maßnahmen von "Breitband Austria 2030" sind sehr erfolgreich gewesen. Im Rahmen der bis Ende 2021 durchgeführten Ausschreibungen haben rund 610 Förderungsnehmerinnen und Förderungsnehmer in über 1.700 Projekten Förderungszusagen in der Höhe von 1,1 Milliarden Euro erhalten. Durch den Förderhebel von 2,3 wurden damit rund 2,5 Milliarden Euro an Investitionen initialisiert. Durch die gewährten Förderungszusagen findet ein unmittelbar initiierter Ausbau in rund 1.400 der rund 2.100 österreichischen Gemeinden statt. Davon profitieren über 1,2 Millionen Bürgerinnen und Bürger.

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