Rat nimmt Verordnung über Aufnahme von "REPowerEU"-Kapiteln in nationale Aufbaupläne an

Ermöglicht EU-Mitgliedstaaten die Aufnahme eines spezifischen "REPowerEU"-Kapitels in ihre nationalen Aufbau- und Resilienzpläne – Zusätzliche Finanzhilfen in Höhe von 20 Milliarden Euro – "REPowerEU" soll Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen reduzieren und zur Diversifizierung der Energieversorgung beitragen

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Der Rat der Europäischen Union hat am 21. Februar 2023 die Änderungsverordnung förmlich angenommen, mit der die Aufnahme von "REPowerEU"-Kapiteln in die jeweiligen nationalen Aufbau- und Resilienzpläne ermöglicht wird. In der Praxis werden die Mitgliedstaaten ihren nationalen Aufbau- und Resilienzplänen ein neues "REPowerEU"-Kapitel hinzufügen können, um wichtige Investitionen und Reformen zu finanzieren, die zur Verwirklichung der "REPowerEU"-Ziele beitragen werden.

Zu den Hauptzielen von "REPowerEU" gehört die Stärkung der Resilienz, Sicherheit und Nachhaltigkeit des Energiesystems der EU durch die notwendige Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und die Diversifizierung der Energieversorgung auf Ebene der EU. Auf diesem Weg soll die strategische Autonomie der EU gestärkt werden.

"REPowerEU": Zusätzlich 20 Milliarden Euro an finanziellen Mitteln

Um die Investitionen und Reformen zu finanzieren, stehen zusätzliche Finanzhilfen in Höhe von 20 Milliarden Euro bereit. Der Zuweisungsschlüssel ist eine Formel, welche der Kohäsionspolitik, der Abhängigkeit der Mitgliedstaaten von fossilen Brennstoffen und dem Anstieg der Investitionspreise Rechnung trägt. Österreich kann mit Mitteln in Höhe von 210,3 Millionen Euro rechnen.

Als Finanzierungsquellen werden der Innovationsfonds (60 Prozent) und das Vorziehen der EHS-Zertifikate (Einnahmen aus dem EU-Emissionshandelssystem; 40 Prozent) dienen. Zusätzlich sollen die EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, Unterstützung in Form eines Darlehens zu beantragen – auch bei Anträgen für Darlehen, die 6,8 Prozent des Bruttonationaleinkommens übersteigen, sofern die entsprechenden Bedingungen erfüllt sind.

Hintergrund: "REPowerEU" und der EU-Aufbauplan

Am 18. Mai 2022 hatte die Europäische Kommission das "REPowerEU"-Paket vorgeschlagen, mit dem die Verordnung über die Aufbau- und Resilienzfazilität und andere Rechtsakte geändert werden sollten. Der Rat hatte seinen Standpunkt zu dem Vorschlag am 4. Oktober 2022 festgelegt. Am 10. November 2022 hatte das Europäische Parlament eine Reihe von Änderungen an dem Legislativvorschlag angenommen, die seinen Standpunkt in den Verhandlungen mit dem Rat darstellten. Die Trilogverhandlungen waren am 16. November 2022 aufgenommen und mit der am 14. Dezember 2022 erzielten vorläufigen Einigung beendet worden. Das Europäische Parlament hatte die Verordnung am 14. Februar 2023 in erster Lesung angenommen. Nachdem der Rat der EU die Verordnung am 21. Februar 2023 angenommen hatte, wurde sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht und war am folgenden Tag in Kraft getreten.

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