Konsultation zum neuen "REPowerEU-Kapitel" und zur Überarbeitung des österreichischen Aufbau- und Resilienzplans

Mit Verordnung (EU) 2023/435 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Februar 2023 sind Änderungen an der Änderung der Verordnung (EU) 2021/241 in Bezug auf "REPowerEU-Kapitel" in den Aufbau- und Resilienzplänen in Kraft getreten.

In der Erklärung von Versailles vom 10. und 11. März 2022, die in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 24. und 25. März 2022 bekräftigt wurde, forderten die Staats- und Regierungsspitzen der EU-Mitgliedstaaten die Kommission auf, bis Ende Mai 2022 einen "REPowerEU"-Plan vorzuschlagen, um die Abhängigkeit der Europäischen Union von Einfuhren fossiler Brennstoffe aus Russland stufenweise zu beenden. Dieses Ziel sollte deutlich vor dem Jahr 2030 in einer Weise erreicht werden, die mit dem in der Mitteilung der Kommission vom 11. Dezember 2019 festgelegten europäischen "Green Deal" und den in der Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates verankerten Klimazielen für 2030 und 2050 im Einklang steht.

Um die Komplementarität, Einheitlichkeit und Kohärenz der Strategien und Maßnahmen der Union und der Mitgliedstaaten zur Förderung der Unabhängigkeit, Sicherheit und Nachhaltigkeit der Energieversorgung der Union zu maximieren, sollten energiebezogene Reformen und Investitionen im Rahmen eines eigenen "REPowerEU-Kapitels" in den Aufbau- und Resilienzplänen (kurz ARP) festgelegt werden.

Die "REPowerEU-Kapitel" sollten neue Reformen und Investitionen enthalten, die ab 1. Februar 2022 laufen und zu den Zielen von "REPowerEU" beitragen, mit denen auf die Folgen der durch die jüngsten geopolitischen Ereignisse verursachten Krise reagiert wird. Maßnahmen, die im bereits erlassenen Durchführungsbeschluss des Rates zum österreichischen Aufbau- und Resilienzplan enthalten sind und die zu den Zielen von "REPowerEU" beitragen, können aufgenommen werden, sollte damit eine wesentliche Steigerung des Ambitionsniveaus der jeweiligen Maßnahmen einhergehen.

Zur Umsetzung von "REPowerEU"-Maßnahmen erhält Österreich 210,3 Millionen Euro an nicht-rückzahlbaren Zuschüssen, die aus Einnahmen des Europäischen Emissionshandels (Englisch: "Emissions Trading System", kurz ETS) finanziert werden. Diese Mittel dürfen nur für Maßnahmen eingesetzt werden, die im Einklang mit dem "Do No Significant Harm"-Prinzip stehen; eine Finanzierung von fossilen Vorhaben ist somit ausgeschlossen. Alle Maßnahmen müssen darüber hinaus bis Mitte 2026 abgeschlossen werden, wodurch in der Praxis größere Infrastrukturvorhaben ausgeschlossen sind.

Die Übermittlung des "REPowerEU-Kapitels" soll indikativ bis 30. April 2023 erfolgen, zusammen mit einer etwaigen Änderung von Maßnahmen des bestehenden Aufbau- und Resilienzplans. Die Änderung von Maßnahmen ist nur unter Angabe von objektiven Gründen möglich – hierzu zählen allen voran Lieferkettenprobleme, Arbeitskräftemangel und die aktuelle Teuerung, womit in der Praxis zwar Investitionsvorhaben, nicht aber Reformen (wie die Verabschiedung von Gesetzen) abänderbar sind.

Fragen für die Konsultation:

  • Welche bestehenden Reformen und/oder Investitionen des österreichischen ARP könnten für das "REPowerEU-Kapitel" aufgenommen und in ihrem Ambitionsniveau gesteigert werden?
  • Welche neuen Reformen und/oder Investitionen, die gemäß Vorgaben bis Mitte 2026 abgeschlossen sein müssen, könnten für das "REPowerEU-Kapitel" aufgenommen werden?
  • Welche bestehenden Reformen und/oder Investitionen basierend auf welchen objektiven Gründen sollten im Rahmen einer etwaigen Überarbeitung des Aufbau- und Resilienzplans angepasst werden?

Frist:

Bitte übermitteln Sie Ihre Beiträge zu der gegenständlichen Konsultation bis 31. März 2023 an die folgende E-Mail-Adresse: mail@recover.austria.gv.at