Europäische Kommission genehmigt 2. Zahlungsantrag
Positive vorläufige Bewertung des 2. Zahlungsantrags Österreichs – "Grünes Licht" für Zahlung in Höhe von 1,6 Milliarden Euro
Die Europäische Kommission billigte am 25. Juli 2025 eine positive vorläufige Bewertung des 2. Zahlungsantrags Österreichs in Höhe von 1,622 Milliarden Euro im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität, dem Herzstück von ´NextGenerationEU´. Wie die Kommission bekanntgab, konnte Österreich die 67 Etappenziele und Zielwerte des Durchführungsbeschlusses des Rates der EU für die 2. und 3. Tranche erreichen.
Der Zahlungsantrag umfasst wichtige Schritte bei der Umsetzung von 54 Reformen und 13 Investitionen zugunsten der österreichischen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen. Schwerpunkte sind unter anderem die Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung, Gesundheit, Energie, Kreislaufwirtschaft und biologische Vielfalt, nachhaltige Mobilität, Pensionen, Kompetenzen, Kultur, Unterstützung wachstumsorientierter Start-ups sowie CO2-Besteuerung.
Patrick Lobis, Leiter der Kommissionsvertretung in Österreich: "Großer Schritt und wichtige Weichenstellung"
Patrick Lobis, der Leiter der Vertretung der Europäischen Kommission in Österreich, nahm zur Genehmigung des 2. Zahlungsantrags Stellung: "Ich gratuliere Österreich zu dem großen Schritt, den es bei der Umsetzung seines EU-Aufbau- und Resilienzplans im Rahmen von ´NextGenerationEU´ gemacht hat. Die positive Bewertung des 2. österreichischen Zahlungsantrags durch die Europäische Kommission ist eine wichtige Weichenstellung. Nach gemeinsamer Prüfung und Genehmigung durch die anderen EU-Mitgliedstaaten wird Österreich 1,6 Milliarden Euro an EU-Finanzhilfen erhalten. Die damit finanzierten Reformen und Investitionen bringen Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen in Österreich spürbare Vorteile. Zu den Maßnahmen zählen der Tausch von 31.800 Öl- und Gasheizungen gegen umweltfreundlichere Heizsysteme und die Finanzierung von 150 ´Community Nurses´, das heißt, Gesundheitsexpertinnen und -experten, die pflegebedürftige Menschen nahe ihres Wohnorts unterstützen."
Die nächsten Schritte
Die Kommission hat dem Wirtschafts- und Finanzausschuss (WFA) ihre vorläufige Bewertung der Erfüllung der Etappenziele und Zielwerte für diese Zahlung durch Österreich übermittelt, der 4 Wochen Zeit hat, seine Stellungnahme abzugeben. Die Zahlung an Österreich kann nach Stellungnahme des WFA und der Annahme eines Zahlungsbeschlusses durch die Kommission erfolgen.