EU-Parlament stimmt Europäischem Klimagesetz zu: Rechtliche Verankerung der EU-Klimaziele

Die politische Intention des europäischen "Green Deal", Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen, ist seit 24. Juni 2021 gesetzlich festgeschrieben.

Naturlandschaft

Bereits am 20. April 2021 hatte das Europäische Parlament eine informelle Einigung mit den Mitgliedstaaten über das Europäische Klimagesetz erzielt. Am 24. Juni 2021 hat das EU-Parlament die Verschärfung der Klimaziele mit 442 Stimmen zu 203 und 51 Enthaltungen gebilligt. Bis zum Jahr 2030 sollen die Treibhausgase der Staatengemeinschaft um mindestens 55 Prozent unter den Wert von 1990 gesenkt, bis zum Jahr 2050 soll Klimaneutralität in der EU erreicht werden.

EU-Reduktionsziel für 2030 de facto sogar bei 57 Prozent

Ein anstehender Vorschlag der Kommission zur Verordnung über Landnutzung und Forstwirtschaft ("LULUCF-Verordnung") über die Einbeziehung der Emissionen und des Abbaus von Treibhausgasen aus Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft könnte das EU-Reduktionsziel für 2030 sogar auf 57 Prozent anheben. Dies soll durch neue "Kohlenstoffsenken" erfolgen: Als Kohlenstoffsenke wird ein System bezeichnet, das mehr Kohlenstoff aufnimmt als es abgibt. Die wichtigsten natürlichen Kohlenstoffsenken sind Böden, Wälder und Ozeane.

Erste weltweite Bestandsaufnahme im Jahr 2023

Das Übereinkommen von Paris sieht eine erste weltweite Bestandsaufnahme im Jahr 2023 vor. Die Europäische Kommission wird spätestens 6 Monate danach einen Vorschlag für ein EU-weites Klimaziel für das Jahr 2040 vorlegen. In Übereinstimmung mit dem Vorschlag des Europäischen Parlaments wird die EU-Kommission die Höchstmenge an Treibhausgasemissionen veröffentlichen, deren Ausstoß seitens der EU bis zum Jahr 2050 zulässig ist, ohne die Verpflichtungen des Übereinkommens von Paris zu verletzen. Dieses so genannte "Treibhausgasbudget" wird eines der Kriterien zur Festlegung des überarbeiteten EU-Ziels für 2040 sein.

Bis 30. September 2023 und in der Folge alle 5 Jahre wird die EU-Kommission die gemeinsamen Fortschritte aller EU-Mitgliedstaaten bewerten. Dies umfasst auch die Vereinbarkeit nationaler Maßnahmen mit dem Ziel der EU, bis 2050 klimaneutral zu werden.

Einrichtung eines unabhängigen europäischen Wissenschaftsbeirates für Klimawandel

Auf Grundlage eines Vorschlags des Europäischen Parlaments soll ein wissenschaftlicher Beirat für Klimawandel bestellt werden, um Fortschritte sichtbar zu machen und einzuschätzen, ob die europäische Politik mit den genannten Zielen vereinbar ist. Diesem Gremium werden 15 hochrangige wissenschaftliche Sachverständige verschiedener Nationen angehören.

"Die EU muss jetzt in den nächsten 10 Jahren die Emissionen stärker reduzieren als in den 3 vorangegangenen Jahrzehnten insgesamt, und wir haben neue und ehrgeizigere Ziele, die mehr Länder dazu bringen können, sich zu engagieren", betonte Parlamentsberichterstatterin Jytte Guteland die Notwendigkeit und Dringlichkeit der Emissionsreduktion.

Europäischer "Green Deal" – der Fahrplan für eine nachhaltige EU-Wirtschaft

Der europäische "Green Deal" ist das Rüstzeug, um den weltweit existentiellen Bedrohungen des Klimawandels und der Umweltzerstörung etwas entgegenzusetzen. Eine wettbewerbsfähige Wirtschaft im Sinne des "Green Deal" soll bis 2050 keine Netto-Treibhausgase mehr ausstoßen, ihr Wachstum von der Ressourcennutzung abkoppeln und weder Mensch noch Region außer Acht lassen. Ein Drittel der Investitionen aus dem Aufbaupaket "NextGenerationEU" und dem Siebenjahreshaushalt der EU mit einem Umfang von insgesamt 1,8 Billionen Euro fließt in den "Green Deal" und trägt so auch zur Entschärfung der Coronavirus-Krise bei. Der Aktionsplan des europäischen "Green Deal" sieht Maßnahmen zur Förderung einer effizienteren Ressourcennutzung durch den Übergang zu einer sauberen und kreislauforientierten Wirtschaft vor, auch zur Wiederherstellung der Biodiversität und zur Bekämpfung von Umweltverschmutzung.

Nächste Schritte

Das Abkommen über das Europäische Klimagesetz sollte in Kürze vom Rat gebilligt werden. Nach Veröffentlichung der Verordnung im Amtsblatt der EU tritt diese 20 Tage später in Kraft. Die Kommission plant, am 14. Juli 2021 eine Reihe von Vorschlägen vorzulegen, damit die EU die ambitionierten Klimaziele für 2030 erreichen kann ("Fit for 55").

Hintergrund: Die Klimapolitik der Europäischen Union

Bei der Durchsetzung einer ambitionierten EU-Klimagesetzgebung nehmen die europäischen Institutionen eine wesentliche Rolle ein. Am 28. November 2019 war vom Europäischen Parlament der "Klimanotstand" ausgerufen worden. Bereits im Dezember 2019 hatte der Europäische Rat das Ziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2050 beschlossen. Im März 2020 war der Vorschlag der Europäischen Kommission für ein Europäisches Klimagesetz erfolgt, der nun in eine konkrete gesetzliche Vorschrift mündete.

Weitere Informationen