Allgemein zu Familienhospizkarenz-Zuschuss

Personen, die Familienhospizkarenz in Anspruch nehmen, können ergänzend zum Pflegekarenzgeld eine finanzielle Unterstützung erhalten, wenn zum Zwecke der Betreuung und Begleitung sterbender Angehöriger oder schwerst erkrankter Kinder eine vollständige Arbeitsfreistellung mit arbeits- und sozialrechtlicher Absicherung (Familienhospizkarenz) in Anspruch genommen wird.

Höhe des Zuschusses

Das gewichtete Monatseinkommen des Haushaltes (ausgenommen Familienbeihilfe, Wohnbeihilfe, Pflegegeld und Kinderbetreuungsgeld) darf unter Berücksichtigung des gewährten Pflegekarenzgeldes den Betrag von 850 Euro nicht überschreiten. Nähere Informationen dazu finden Sie in der Rubrik Beispiele für Einkommensobergrenzen.

Die monatliche Zuwendung ist mit der Höhe des aufgrund der Familienhospizkarenz weggefallenen Einkommens begrenzt.

Weiterführende Informationen

Allgemeine Informationen zu Familienhospizkarenz (Sozialministeriumservice)