Bundes-Jugendförderung: Förderungsansuchen

Um über eine Förderung zu entscheiden bedarf es eines formalen Antrags.

Hier können Sie Ihren jeweiligen Förderungsantrag online mit rechtsgültiger elektronischer Signatur einbringen:

Nähere Informationen zur Einreichung Ihres Online-Förderungsansuchens finden Sie unter Fragen und Antworten zu Online-Förderungsansuchen.

Sie können Ihren Förderungsantrag ebenfalls postalisch mit rechtsgültiger händischer Unterschrift einbringen, verwenden Sie dazu bitte die entsprechenden Formulare.

Einreichfristen

Eine Bearbeitung des jeweiligen Antrages ist nur dann möglich, wenn der Förderungsantrag vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und samt Beilagen bis zum unten angeführten Datum in der Fachabteilung eingelangt ist.

  • Basisförderung / Basis- und Projektförderung: 1. April 2024
  • Förderantrag Mitgliedsbeitrag BJV: 30. April 2024
  • Projektförderung: 15. Oktober 2024

Antragsformulare (nicht barrierefrei)

Nachweise/Beilagen Online-Antrag

Qualitätssicherung

Bundes-Jugendorganisationen, die um Basisförderung gemäß Bundes-Jugendförderungsgesetz (B-JFG) ansuchen, sind laut § 6 Absatz 1 Z 6 B-JFG beziehungsweise § 13 Absatz 4 der Richtlinien zum B-JFG verpflichtet eine kontinuierliche Qualitätssicherung durchzuführen.

Kontakt

Abteilung Jugendpolitik
E-Mail: jugendpolitik@bka.gv.at