Gleichbehandlungsbeauftragte und Kontaktfrauen

In jedem Ressort des Bundes gibt es mindestens 3 Gleichbehandlungsbeauftragte, an jeder Dienststelle des Bundes kann eine Kontaktfrau bestellt werden.

Gleichbehandlungsbeauftragte des Bundes

Die Gleichbehandlungsbeauftragten haben sich mit allen, die Gleichbehandlung von Frauen und Männern, die Frauenförderung und die Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung, in ihrem Vertretungsbereich betreffenden Fragen zu befassen.

Pro Ressort gibt es mindestens 3 (maximal 7) Gleichbehandlungsbeauftragte, die für 5 Jahre direkt von der Ressortleitung bestellt werden. Sie sind in der Ausübung ihrer Tätigkeit selbstständig und unabhängig.

Sie bilden gemeinsam die Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen im jeweiligen Bundesministerium. Die oder der Vorsitzende ist ex lege Mitglied der Interministeriellen Arbeitsgruppe (IMAG) für Gleichbehandlungsfragen.

Kontaktfrauen (Frauenbeauftragte)

An jeder Dienststelle des Bundes mit mindestens 5 Dienstnehmerinnen kann eine Kontaktfrau (Frauenbeauftragte) bestellt werden, und zwar von der oder dem Vorsitzenden der Arbeitsgruppe.

Die Kontaktfrauen (Frauenbeauftragte) behandeln alle Anfragen die Gleichbehandlung und Frauenförderung betreffen, sowie Wünsche oder Beschwerden und ähnliches mehr der Dienstnehmerinnen. Auch sie sind in Ausübung ihrer Tätigkeit selbstständig und unabhängig.

Gibt es an ihrer Dienststelle noch keine Kontaktfrau (Frauenbeauftragte) und haben Sie Interesse, wenden Sie sich bitte an die Vorsitzende oder den Vorsitzenden der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen Ihres Ministeriums.