Staatssekretärin Plakolm: Regierung unterstützt Ehrenamt mit "Spendenbegünstigung neu"

Anträge für Spendenabsetzbarkeit ab sofort möglich

Seit 1. Jänner 2024 ist das Gemeinnützigkeitsreformgesetz in Kraft, mit dem alle gemeinnützigen Vereine und Körperschaften, die die gesetzlichen Kriterien der Gemeinnützigkeit und Spendenbegünstigung erfüllen, einen Spendenbegünstigungsbescheid beantragen können – dies ist ab sofort möglich. Aus diesem Anlass fand im Finanzministerium auf Einladung von Finanzminister Magnus Brunner und Staatssekretärin Claudia Plakolm eine Informationsveranstaltung mit Vertreterinnen und Vertretern der Spendenorganisationen statt.

Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit durch Novelle des Gemeinnützigkeitsgesetzes

"Ehrenamt ist in Österreich Ehrensache. Ohne Ehrenamt würde vieles in diesem Land schlichtweg nicht funktionieren, denn gemeinsam leisten unsere Ehrenamtlichen und Freiwilligen rund 24 Millionen Stunden Arbeit pro Woche. Daher finde ich es großartig, dass wir die Spendenbegünstigung ausweiten konnten und den Vereinen damit die Möglichkeit geben, beispielsweise den Erlös ihrer Haussammlung noch ein bisschen wertvoller zu machen. Unser Land lebt nämlich von Menschen, die mehr tun als ihre Pflicht und da unterstützen wir als Bundesregierung sehr gerne", betonte Jugendstaatssekretärin Plakolm.

Auch Finanzminister Brunner hob hervor, dass Spenden und Ehrenamt tragende Säulen des gesellschaftlichen Zusammenhalts in Österreich seien: "Der besondere Beitrag, den Spenderinnen und Spender leisten, aber auch jener Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren, kann nicht hoch genug geschätzt werden." Mit der Novelle des Gemeinnützigkeitsgesetzes habe die Regierung die größte Reform im Bereich der Spendenabsetzbarkeit seit 15 Jahren geschaffen und stärke damit den gemeinnützigen Sektor. Stefan Wallner, Geschäftsführer des Bündnisses für Gemeinnützigkeit, bezeichnete als Vertreter der Spendenorganisationen das Paket "als eine weitere Motivation zu spenden und ein wichtiges Signal für eine Kultur des Helfens in Zeiten der Teuerung". Der Präsident der Sportunion, Peter McDonald, zeigte sich erfreut, dass "das unbezahlbare Engagement nun auch gesetzlich stärker gewürdigt wird".

Reform bringt Vereinfachung und Entbürokratisierung

Besonders die Bereiche Bildung, Sport, Kunst und Kultur profitieren von der Ausweitung. Zudem wurden zahlreiche Maßnahmen zur Vereinfachung und Entbürokratisierung getroffen. Durch die derzeit geltenden Regelungen der Spendenabsetzbarkeit ersparen sich die Österreicherinnen und Österreicher mehr als 100 Millionen Euro pro Jahr. Seit der letzten großen Reform im Jahr 2009 wurde die Abzugsfähigkeit sukzessive erweitert. Die Anzahl der spendenbegünstigten Einrichtungen in Österreich hat seither stetig zugenommen und beläuft sich aktuell auf rund 1.600 (ohne Feuerwehren). Berechnungen zufolge wird durch die nun getroffenen Maßnahmen das absetzbare Spendenvolumen um rund 250 Millionen Euro pro Jahr steigen. Das Entlastungsvolumen für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler soll damit um weitere rund 100 Millionen Euro jährlich gesteigert werden – also insgesamt mehr als 200 Millionen Euro jährlich betragen.

Wie werden Einrichtungen "spendenbegünstigt"?

Neu hinzukommende spendenbegünstigte Einrichtungen können ab sofort ihre Anerkennung als begünstigte Einrichtung und damit die Eintragung in die diesbezügliche Liste beim Finanzamt Österreich beantragen. Wird dieser Antrag bis Ende Juni 2024 gestellt, sind alle Spenden des Jahres 2024 abzugsfähig, somit auch solche, die bereits vor der Anerkennung geleistet wurden.

Ganz neu ist auch die gesetzliche Einführung von einkommensteuerbefreiten Freiwilligenpauschalen für ehrenamtlich Tätige von bis zu 1.000 beziehungsweise 3.000 Euro pro Kalenderjahr. Damit sind Zahlungen von gemeinnützigen Organisationen an ihre Freiwilligen einkommensteuerfrei, sofern diese von der Körperschaft freiwillig geleistet werden.

Nähere Informationen zur "Spendenbegünstigung neu"

Bilder von diesem Termin sind über das Fotoservice des Bundeskanzleramts kostenfrei abrufbar.