Screen 1 – Personalakten Das Personal der Administrativen Bibliothek

1930 bis 1950: Staatsbedienstete und Systemwechsel

Die Verwaltung ist in ihrer Tätigkeit an Gesetz und Recht gebunden, sie sorgt für die Umsetzung politischer Entscheidungen und spielt eine wichtige Rolle in Hinblick auf gesellschaftliche Stabilität und Sicherheit. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Staatsdienst arbeiten im Auftrag des Staates und haben deshalb nicht nur besondere Verantwortung betreffend die Sicherung der gegenwärtigen Staatsordnung, sondern sind auch in besonderem Maß von politischen Systemwechseln betroffen.

Ein Blick in die Personalakten der Administrativen Bibliothek in den späten 1930er-Jahren gewährt Einblick in Wendepunkte des österreichischen Staatswesens von der Monarchie über die Erste Republik, den Ständestaat und das NS-Regime bis zur Zweiten Republik.

Manche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Administrativen Bibliothek treten ihren Dienst noch in der Monarchie an. Sie erleben die politische Neuordnung nach dem Ende der Monarchie 1918 hautnah. Sie erleben, wie bestehende Dienstverhältnisse nicht automatisch fortgesetzt werden, weil ein stark verkleinertes Österreich einen verkleinerten Beamtenapparat zur Besorgung der Verwaltungsgeschäfte benötigt.

Nach der Ausschaltung des Parlaments, legt der Ständestaat 1934 mit der Verordnung "Maßnahmen, betreffend die öffentlichen Angestellten" (BGBl. 52/1934) neue Maßstäbe für Beschäftigte im öffentlichen Dienst fest. Da Beamten untersagt wird, politisch aktiv zu sein, mehren sich Disziplinarverfahren und Entlassung aus dem Staatsdienst wegen politischer Vergehen.

Das NS-Regime spitzt die Vorgangsweise gegen Beamte weiter zu. Die "Verordnung zur Neuordnung des österreichischen Berufsbeamtentums" (RGBl. Nr. 87/1938) geht nicht nur gegen politische Gegner vor, sondern führt als weiteres Kriterium die rassische Abstammung ein, um die Säuberung im Sinne der nationalsozialistischen Ideologie voranzutreiben.

Auch nach dem Zweiten Weltkrieg wird die Beamtenschaft neuerlich in den Blick genommen. Im Zuge der Entnazifizierung werden kompromittierte Personen aus dem öffentlichen Dienst entlassen bzw. auch vom Staatsdienst ausgeschlossen.