Die Europawahl

Aktuelles zur Europawahl

Wahlkarte für EU-Wahl ist ab sofort digital beantragbar!

Sie sind für die Wahl zum Europäischen Parlament am 9. Juni 2024 wahlberechtigt? Sie wollen Ihre Stimme ortsunabhängig mittels Wahlkarte abgeben?

Dann haben Sie ab sofort die Möglichkeit, online über die App "Digitales Amt" oder auf www.oesterreich.gv.at einen Antrag auf eine Wahlkarte zu stellen.

Für die digitale Beantragung einer Wahlkarte via "Digitales Amt"-App und oesterreich.gv.at ist eine ID-Austria notwendig. Wer noch über eine gültige Handy-Signatur verfügt, kann zum Beispiel bei der Anmeldung auf www.oesterreich.gv.at oder in der App Digitales Amt auf eine ID-Austria umsteigen.

Die Frist für die Online-Beantragung endet am 5. Juni 2024, 24:00 Uhr.

Neben der digitalen Antragstellung bleibt die Möglichkeit zur Beantragung über die Gemeinde weiterhin bestehen. Diese kann persönlich, schriftlich, per Postweg oder E-Mail bis 7. Juni 2024, 12 Uhr erfolgen.

Beantragung der Wahlkarte – Europawahl 2024 (oesterreich.gv.at)

Das Europäische Parlament (EP) im Überblick

Die Struktur und Funktion des EP

Das Europäische Parlament (EP) ist eines der 7 Organe der Europäischen Union (EU) und das einzige EU-Organ, dessen Mitglieder direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt werden. Es repräsentiert die Interessen der EU-Bürgerinnen und -Bürger und spielt eine entscheidende Rolle in der Gesetzgebung der EU.

Die Aufgaben des EP

Das Europäische Parlament stimmt gleichberechtigt mit dem Rat der EU über Gesetzesvorschläge der Europäischen Kommission ab. Es darf keine eigenen Gesetzentwürfe vorlegen, kann aber Änderungen an den Vorschlägen der Kommission verlangen. Gleiches gilt für den EU-Haushalt: Auch hier kommt der Vorschlag für die langfristige Budgetplanung ("Mehrjähriger Finanzrahmen") von der Europäischen Kommission, und auch er braucht die Zustimmung des Europäischen Parlaments sowie des Rates der EU. Zudem müssen sich das EP und der Rat der EU auf das jährliche Budget einigen.

Des Weiteren wählt das Europäische Parlament die Präsidentin oder den Präsidenten der Europäischen Kommission und stimmt im Block über die Mitglieder der Kommission ab. Das Europäische Parlament kann der Europäischen Kommission das Misstrauen aussprechen. Zu den Aufgaben des EP zählt zudem die Kontrolle der Arbeit der EU-Organe, insbesondere der Europäischen Kommission.

Die Abgeordneten

Die Zahl der Abgeordneten (MdEP) hängt von der Bevölkerungsgröße des jeweiligen Landes ab. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments sind nicht nach Staatsangehörigkeit organisiert, sondern schließen sich – ähnlich wie im österreichischen Nationalrat – nach politischer Zugehörigkeit in Fraktionen zusammen; einige Abgeordnete bleiben jedoch auch fraktionslos. Derzeit gibt es 705 Abgeordnete, 19 davon aus Österreich. Künftig werden es 720 Abgeordnete sein, davon 20 aus Österreich.

Die Fraktionen

Derzeit gibt es 7 Fraktionen im EP:

  1. Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP)
  2. Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten (S&D)
  3. Renew Europe Group
  4. Fraktion der Grünen / Freie Europäische Allianz (EFA)
  5. Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformer (EKR)
  6. Fraktion Identität und Demokratie (ID)
  7. Fraktion Die Linke im Europäischen Parlament – GUE/NGL

Aus Österreich stellen derzeit 5 politischen Parteien (ÖVP, SPÖ, NEOS, FPÖ, Die Grünen) Mitglieder des Europäischen Parlaments.

Die Standorte

Das EP hat 3 Arbeitsstandorte, nämlich Straßburg in Frankreich, Brüssel in Belgien und Luxemburg, wo sich das Generalsekretariat befindet. Die Plenartagungen, bei denen alle Abgeordneten zusammenkommen, finden in der Regel 4 Tage pro Monat und 12 Mal pro Jahr in Straßburg statt. In Brüssel werden die Sitzungen der Ausschüsse und interparlamentarischen Delegationen, Fraktionssitzungen und gelegentlich zweitägige Plenartagungen abgehalten.

Die Wahlen zum Europäischen Parlament (EP)

Warum sind die Wahlen zum EP wichtig?

Auf EU-Ebene werden Gesetze in der Regel gemeinsam vom Rat der EU, in dem die Ministerinnen und Minister sowie die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre der EU-Mitgliedstaaten für die verschiedenen Fachthemen vertreten sind, und vom Europäischen Parlament beschlossen. Diese Gesetze betreffen nicht nur die EU und ihre Mitgliedstaaten, sondern haben auch konkrete Auswirkungen auf die Regionen und Gemeinden in den Mitgliedstaaten – und damit auf jede Bürgerin und jeden Bürger.

Diese politischen Entscheidungen haben Einfluss auf unser tägliches Leben – ob es nun um verstärkte Rechte für Konsumentinnen und Konsumenten, Chancen für Unternehmen, Mobilität für junge Menschen oder länderübergreifende Themen wie Digitalisierung, Klimawandel oder Handel geht.

Die Wahl zum EP entscheidet nicht nur über die Zusammensetzung des Parlaments. Im Anschluss an die Europawahl wählt das EP auf Vorschlag des Europäischen Rates auch die Präsidentin oder den Präsidenten der Europäischen Kommission. Beim Vorschlag des Europäischen Rates ist das Ergebnis der Europawahl zu berücksichtigen.

Ablauf und rechtliche Grundlagen

Die Mitglieder des EP werden in den EU-Mitgliedstaaten seit 1979 alle 5 Jahre in allgemeiner, geheimer, freier, gleicher und direkter Wahl gewählt. Im Jahr 2024 finden die Wahlen von 6. bis 9. Juni statt. Jedes Land kann innerhalb dieser Zeitspanne selbst entscheiden, wann gewählt wird. In Österreich findet die Wahl am 9. Juni statt.

Für die in allen Mitgliedstaaten stattfindenden Wahlen zum EP gibt es gemeinsame Grundsätze, die Details für die Wahl der jeweiligen Abgeordneten eines Mitgliedstaates sind nach dessen eigenen rechtlichen Bestimmungen festgelegt.

In Österreich wird der Ablauf der Wahl durch die Europawahlordnung geregelt. Die Wahl erfolgt nach dem Verhältniswahlrecht und wie bei Nationalratswahlen können Vorzugsstimmen abgegeben werden. Auch in anderen Aspekten, vor allem organisatorischer Natur, gibt es ähnliche Bestimmungen wie bei einer Nationalratswahl (zum Beispiel bei der Möglichkeit, per Briefwahl oder vor einer "fliegenden Wahlkommission" abzustimmen).

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