Maßnahmen im Kampf gegen Antisemitismus
Das Regierungsprogramm 2025–2029 sieht die Stärkung und Weiterentwicklung der Nationalen Strategie gegen Antisemitismus (NAS) sowie die Fortsetzung der laufenden Maßnahmen im Kampf gegen Antisemitismus und der Förderung jüdischen Lebens in Österreich vor.
Am 10. November 2025 wurde die Nationale Strategie gegen Antisemitismus 2.0 (NAS 2.0) im Bundeskanzleramt vorgestellt. Sie steht für das klare Bekenntnis Österreichs, Antisemitismus entschieden entgegenzutreten und jüdisches Leben aktiv zu fördern.
Aufbauend auf der Vorgängerstrategie von 2021–2024 (NAS 1.0) formuliert die NAS 2.0 konkrete Ziele und Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung aller Formen von Antisemitismus sowie zur nachhaltigen Stärkung jüdischen Lebens und jüdischer Kultur in Österreich.
Die NAS 2.0 umfasst insgesamt 49 Maßnahmen unter den folgenden 8 thematischen Säulen:
- Sicherheit.Strafverfolgung
- Bildung.Resilienz
- Digitales.Medien
- Integration.Dialog
- Erinnerung.Gedenken.Kultur
- Forschung.Dokumentation
- EU.Internationales
- Gesellschaft.Demokratie.Sport
Durch die vielfältigen – sowohl präventiven als auch reaktiven – Maßnahmen der NAS 2.0 soll eine gesamtgesellschaftliche Wirkung erzielt und ein dauerhaftes Bewusstsein für ein respektvolles und diskriminierungsfreies Miteinander gefördert werden.
Die Strategie wurde unter der Leitung des Bundeskanzleramtes und in enger Zusammenarbeit mit den weiteren für die Umsetzung verantwortlichen Ministerien erarbeitet. Darüber hinaus haben auch die Parlamentsdirektion, der Nationalfonds, der Zukunftsfonds der Republik Österreich sowie die KZ-Gedenkstätte Mauthausen zur Entstehung der Strategie beigetragen. Auch die Israelitische Religionsgesellschaft (IRG) sowie Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft brachten ihre Expertise im Erstellungsprozess ein. Durch diese breite Einbindung soll eine möglichst weitreichende gesellschaftliche Verankerung und Wirksamkeit der neuen Strategie gewährleistet werden.
In einem jährlichen Bericht wird der Nationalrat über den Stand der Umsetzung informiert. Die Evaluierung der NAS 2.0 ist für das Jahr 2030 vorgesehen.
NAS-2-Publikation
Am 6. Dezember 2018 wurde unter österreichischem EU-Ratsvorsitz eine Erklärung des Rates zur Bekämpfung von Antisemitismus und zum Schutz jüdischer Gemeinschaften und Einrichtungen in Europa verabschiedet. Sie enthält den Auftrag an alle EU-Mitgliedstaaten, die nicht rechtsverbindliche Arbeitsdefinition von Antisemitismus der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) zu unterstützen sowie gesamtheitliche nationale Strategien zur Bekämpfung von Antisemitismus anzunehmen und umzusetzen.
Österreich war der erste Mitgliedsstaat, der eine solche Strategie präsentiert hat: Die Nationale Strategie gegen Antisemitismus (NAS) entstand unter Einbindung der verantwortlichen Bundesministerien, der Israelitischen Kultusgemeinde Wien (IKG) und verschiedenster zivilgesellschaftlicher Institutionen und wurde am 21. Jänner 2021 im Bundeskanzleramt vorgestellt. Die NAS umfasst ursprünglich 38 Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung aller Formen von Antisemitismus in den Bereichen Bildung, Ausbildung und Forschung, Sicherheit, Justiz, Integration, Dokumentation und Zivilgesellschaft. Als „lebendes“ Dokument wurde die NAS im Laufe der Jahre um drei weitere Maßnahmen ergänzt, weshalb sich die NAS inzwischen aus insgesamt 41 Maßnahmen zusammensetzt.
Beispiele für Maßnahmen sind unter anderem die langfristige rechtliche Absicherung für den Schutz jüdischer Einrichtungen und zur Förderung jüdischen Lebens, die Einsetzung einer gesamtgesellschaftlichen Plattform, die Evaluierung und legistische Überarbeitung des Verbotsgesetzes, des Symbole-Gesetzes und des Abzeichengesetzes sowie die Sensibilisierung hinsichtlich Antisemitismus in Werte- und Orientierungskursen des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte.
Im Jänner 2022 wurde der erste, im Jänner 2023 der zweite Umsetzungsbericht der NAS präsentiert. Am 11. November 2024 wurde der dritte Umsetzungsbericht, der zugleich eine Gesamtevaluierung der NAS darstellt, präsentiert. Bis Juli 2025 konnten bereits 38 der insgesamt 41 in der NAS definierten Maßnahmen erfolgreich umgesetzt werden. Ende 2025 soll eine Aktualisierung der NAS präsentiert werden.
"Nie wieder" – das ist kein Satz für Gedenktage.
"Nie wieder" ist ein täglicher Auftrag.
Für die Politik. Für die Gesellschaft. Für jede und jeden von uns.
(Alexander Pröll, Staatssekretär für den Kampf gegen Antisemitismus)
NAS-Publikationen
- Nationale Strategie gegen Antisemitismus (PDF, 2 MB)
- National strategy against antisemitism (PDF, 2 MB)
- Umsetzungsbericht 2021 (PDF, 6 MB)
- Implementation Report 2021 (PDF, 3 MB)
- Umsetzungsbericht 2022 (PDF, 6 MB)
- Implementation Report 2022 (PDF, 3 MB)
- Umsetzungsbericht 2023/2024 Gesamtevaluierung (PDF, 10 MB)
- Implementation Report 2023/2024 and Evaluation (PDF, 10 MB)
Das Internet und insbesondere soziale Medien bieten einen Ort für die Verbreitung antisemitischer Ideologien und antisemitischer Desinformation. Um auf Grundlage der NAS die fortlaufende Bekämpfung von Antisemitismus im Internet durch weitere konkrete Maßnahmen abzusichern und zu verstärken, präsentierte die damalige Bundesministerin für EU und Verfassung Karoline Edtstadler am 18. März 2024 das Maßnahmenpaket Antisemitismus Online (MAO).
Das MAO ist das Resultat einer eingehenden Bestandsaufnahme der Task Force Online-Antisemitismus und Desinformation und eine aktive Antwort der Bundesregierung auf die drängende Herausforderung des zunehmenden Antisemitismus im Internet. Es ergänzt die NAS um 16 zielgerichtete Maßnahmen gegen die Verbreitung antisemitischer Hassinhalte und Desinformationen im digitalen Raum.
Der Fokus liegt dabei auf der Stärkung der Kooperation mit Online-Plattformen, der Unterstützung und Vernetzung von im Kampf gegen Online-Antisemitismus aktiven Akteurinnen und Akteuren sowie auf der Stärkung der Kompetenz von Internetnutzerinnen und Internetnutzern, antisemitische Hassinhalte zu erkennen und zu bekämpfen.
Zur effektiven Bekämpfung von antisemitischen Hassinhalten und Desinformation im Internet wurde im Dezember 2023 die Task Force Online-Antisemitismus und Desinformation unter der Leitung des Bundeskanzleramts (Abteilung IV/12) eingerichtet. In der Task Force sind Expertinnen und Experten aus Bund, Wissenschaft, sozialen Medien, der IKG Wien und verschiedenen zivilgesellschaftlichen Organisationen vertreten.
Im Rahmen der 3. Sitzung der Task Force am 31. Juli 2024 fand ein „Runder Tisch gegen Antisemitismus Online“ im Bundeskanzleramt mit dem Ziel statt, einen beständigen Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern von Online-Plattformen und Online-Suchmaschinen im Kampf gegen Antisemitismus im Netz zu etablieren.
Der Runde Tisch war zudem der Startschuss für eine in Umsetzung des MAO organisierte Online-Medienkampagne des Bundeskanzleramts über Antisemitismus. Diese soll das Bewusstsein in der Gesellschaft für Antisemitismus und dessen vielfältige Erscheinungsformen schärfen und über mögliche (rechtliche) Folgen seiner Verbreitung im Netz aufklären.
Maßnahmenpaket und weitere Informationen
Am 24. Februar 2021 verabschiedete der Nationalrat einstimmig das Österreichisch-Jüdische Kulturerbegesetz (ÖJKG), das rückwirkend mit Anfang 2020 in Kraft getreten ist. Das ÖJKG sichert der Israelitischen Religionsgemeinschaft (IRG) in Österreich eine jährliche finanzielle Unterstützung des Bundes in der Höhe von 4 Millionen Euro.
Die am 19. Oktober 2023 vom Nationalrat ebenfalls einstimmig angenommene ÖJKG-Novelle, die rückwirkend mit 1. Jänner 2023 in Kraft getreten ist, sieht eine Erhöhung der jährlichen Zuwendung von 4 auf 7 Millionen Euro vor. Diese rechtlich abgesicherte Sonderförderung soll die jüdische Gemeinde unmittelbar unterstützen und dient der Umsetzung der im ÖJKG definierten Ziele, die unter anderem den Schutz jüdischer Einrichtungen, die Erhaltung und Pflege des österreichisch-jüdischen Kulturerbes, die Aufrechterhaltung des jüdischen Gemeindelebens sowie Dialog der Kulturen und Religionen umfassen.
Rechtsdokumente und ÖJKG-Umsetzungsberichte
Die NAS bildet auch die inhaltliche Grundlage für die Förderung von Projekten, die zur Bekämpfung von Antisemitismus und zur Sicherung jüdischen Lebens beitragen. Rechtliche Grundlagen hierfür sind das Bundeshaushaltsgesetz 2013 (BHG 2013), BGBl. I Nr. 139/2009, idgF, und die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014), BGBl II 208/2014.
Geförderte Projekte müssen zumindest einem der 6 strategischen Ziele der NAS dienen und zu deren Erreichung beitragen. Eine Auswahlkommission entscheidet auf Grundlage der fachlichen Einschätzung der Abteilung IV/12 über die Förderanträge. Die Verwaltung der Mittel erfolgt ebenfalls durch die Abteilung IV/12. Es gelten die "Allgemeinen Förderungsbedingungen des BKA" und der "Leitfaden für die Abrechnung von Förderungsmitteln des BKA".
Wir bitten um Verständnis, dass aufgrund der bereits ausgeschöpften vorgesehenen Budgetmittel für das Jahr 2025 eine Antragstellung nicht mehr möglich ist.
Für die operative Umsetzung dieser Strategie ist im Bundeskanzleramt die Abteilung IV/12 Förderung Österreichisch-Jüdisches Kulturerbe und Antisemitismusbekämpfung zuständig.
Ihr Aufgabenbereich umfasst die Koordinierung und Evaluierung der Maßnahmen im Rahmen der Nationalen Strategie gegen Antisemitismus (NAS), die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den relevanten Akteurinnen und Akteuren in den Bereichen Gedenken, Aufklärung und Prävention, die Förderung des jüdischen Kultur- und Gemeindelebens sowie die Vertretung Österreichs in internationalen Gremien. Darüber hinaus organisiert und koordiniert die Abteilung zentrale nationale und europäische Foren und Konferenzen zur Bekämpfung des Antisemitismus.
Kontakt:
Abteilung IV/12 Förderung Österreichisch-Jüdisches Kulturerbe und Antisemitismusbekämpfung
E-Mail: oejka@bka.gv.at