Verlängerung der Familienbeihilfe für junge Erwachsene
Ihr Kind wird 18. Was gibt es bei der Familienbeihilfe rund um den 18. Geburtstag zu beachten?
Der Anspruch auf Familienbeihilfe ist grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag eines Kindes befristet. Das Finanzamt Österreich prüft zeitnah, ob weiterhin Familienbeihilfe bezogen werden kann.
Dabei gibt es 2 Möglichkeiten:
Alle Informationen zum weiteren Anspruch auf Familienbeihilfe liegen dem Finanzamt Österreich vor:
Der Anspruch auf Familienbeihilfe kann automatisch geprüft werden, weil zum Beispiel Unterlagen zum weiteren Schulbesuch, zu einem Studienbeginn oder zur Absolvierung einer Lehre durch eine automatisierte Datenübermittlung vorliegen.
Die bisher anspruchsberechtigte Person erhält danach eine Mitteilung, die über den (weiteren) Familienbeihilfenanspruch für das Kind informiert.
Das Finanzamt Österreich benötigt noch Informationen zum weiteren Anspruch auf Familienbeihilfe:
Der Anspruch auf Familienbeihilfe kann nicht automatisch geprüft werden. Das Finanzamt Österreich sendet daher der anspruchsberechtigten Person vor Ablauf des Anspruches auf Familienbeihilfe ein Schreiben über die Überprüfung zu. Das kann auch über das elektronische Postfach (FinanzOnline) erfolgen.
Die entsprechenden Nachweise für den (weiteren) Anspruch auf Familienbeihilfe sind dann an das Finanzamt Österreich zu senden (am besten über FinanzOnline, ansonsten auch möglich per Post, nicht jedoch per Mail).