Verlängerung der Familienbeihilfe für junge Erwachsene

Ihr Kind wird 18. Was gibt es bei der Familienbeihilfe rund um den 18. Geburtstag zu beachten?

Der Anspruch auf Familienbeihilfe ist grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag eines Kindes befristet. Das Finanzamt Österreich prüft zeitnah, ob weiterhin Familienbeihilfe bezogen werden kann.

Dabei gibt es 2 Möglichkeiten: