Projektname

Mit der Ammoniakreduktionsverordnung werden verbindliche Maßnahmen im Sinne der nationalen Emissionsreduktionsverpflichtungen für den Sektor Landwirtschaft erlassen. Gemeinsam mit Maßnahmen aus dem Nationalen Gemeinsame Agrarpolitik (GAP)-Strategieplan soll damit rasch eine Trendwende eingeleitet werden. Rasche Einarbeitung von Düngemitteln - insbesondere Harnstoffdüngern - sowie eine Abdeckungsverpflichtung für Lager von Wirtschaftsdüngern sollen Ammoniak-Emissionen erheblich verringern.

Informationen

SDGs: 313

Laufzeit: 2023

Durchführende Institution: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK)

Quellen:

https://www.bmluk.gv.at/themen/klima-und-umwelt/luft-und-laerm/recht/avo.html