EU-Mitgliedstaaten präsentieren nationale Ziele für ein sozialeres Europa bis 2030

Förderung der Beschäftigung und Kompetenzen sowie Armutsbekämpfung im EU-Aktionsplan verankert – Verpflichtung aller 27 EU-Mitgliedstaaten zu nationalen Zielen bis 2030 – Österreich übertrifft die Vorgaben der EU

Bauarbeiter im Gegenlicht auf einem Gerüst

Die für Beschäftigung und Soziales zuständigen Ministerinnen und Minister der EU-Mitgliedstaaten präsentierten bei der Tagung des Rates "Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz" am 16. Juni 2022 in Luxemburg die jeweiligen nationalen Ziele für die Umsetzung des Aktionsplans für die europäische Säule sozialer Rechte bis zum Jahr 2030. Mit den nationalen Verpflichtungen sollen die EU-Mitgliedstaaten einen Beitrag zur Erreichung der 3 EU-Kernziele in den Bereichen Beschäftigung, Kompetenzen und Armutsbekämpfung leisten.

Nicolas Schmit: Zusagen der Mitgliedstaaten zeigen "ihr Engagement für die Erreichung der Ziele"

Nicolas Schmit, Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte, erklärte: "Auf dem Sozialgipfel in Porto kamen die EU-Führungsspitzen und einschlägigen Akteure überein, dass es an der Zeit ist, die Ziele für ein starkes soziales Europa zu verwirklichen." Die Kommission habe sich 3 ehrgeizige, aber realistische Ziele gesetzt, um das Beschäftigungsniveau hoch zu halten, das lebenslange Lernen in der sozialen Marktwirtschaft zu verankern und die Armut, einschließlich der Kinderarmut, zu verringern, betonte der EU-Kommissar: "Die von den Mitgliedstaaten gemachten Zusagen zeigen ihr Engagement für die Erreichung dieser Ziele. Jetzt beginnt die harte Arbeit", so Schmit.

Aktionsplan mit 3 sozialen Zielen: Mehr Beschäftigung, mehr Erwachsenenbildung, weniger Armut

Im Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte ist das Bestreben der EU dargelegt, ein starkes soziales Europa zu schaffen, in dessen Mittelpunkt Arbeitsplätze, Kompetenzen und soziale Inklusion stehen. Der Plan umfasst 3 soziale Ziele, die auf EU-Ebene bis 2030 erreicht werden sollen:

  1. Mehr Beschäftigung: Mindestens 78 Prozent der Bevölkerung zwischen 20 und 64 Jahren sollen bis 2030 einer Beschäftigung nachgehen.
  2. Mehr Erwachsenenbildung: Bis 2030 sollen jährlich mindestens 60 Prozent aller Erwachsenen an Fortbildungen teilnehmen.
  3. Weniger Armut: Die Zahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen soll bis 2030 im Vergleich zu 2019 um mindestens 15 Millionen Menschen (darunter mindestens 5 Millionen Kinder) verringert werden.

EU-Mitgliedstaaten legen ambitionierte Ziele bis 2030 vor

Alle EU-Mitgliedstaaten haben nun auf Aufforderung der Europäischen Kommission ihre auf dem Aktionsplan basierende Vorschläge für die jeweiligen nationalen Ziele präsentiert. Diese nationalen Ziele sollen dazu beitragen, dass die gemeinsamen EU-Kernziele bis 2030 tatsächlich erreicht werden. Teilweise übertreffen die nationalen Zielsetzungen die Vorgaben für die 3 EU-Ziele:

  • Im Bereich Beschäftigung liegen die nationalen Ziele der EU-Staaten zusammengenommen über dem EU-Ziel. Denn die zusammengefassten nationalen Verpflichtungen in Bezug auf die Beschäftigungsquote der EU umfasst 78,5 Prozent und übertrifft damit die Vorgabe des EU-Ziels bis 2030 von 78 Prozent.
  • Im Bereich der Erwachsenenbildung erreichen die aggregierten nationalen Verpflichtungen mit 57,6 Prozent Teilnahme an der Erwachsenenbildung in der EU bis 2030 beinahe das EU-Ziel von 60 Prozent.
  • Bei der Reduzierung der Zahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen liegen die nationalen Ziele zusammengenommen über dem EU-Ziel. Die EU-Mitgliedstaaten verpflichten sich bis 2030 zu einem Minus von insgesamt 15,6 Millionen Menschen, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind – im Vergleich zum EU-Kernziel, das in diesem Bereich bei minus 15 Millionen Menschen liegt.

Zielsetzungen Österreichs liegen über den EU-Vorgaben

Die Zielsetzungen Österreichs übertreffen im Bereich Beschäftigungsquote und Erwachsenenbildung die EU-Ziele und die der aggregierten nationalen Verpflichtungen der EU-Mitgliedstaaten. So sehen die österreichischen Verpflichtungen eine Beschäftigungsquote von 79,9 Prozent und 62 Prozent Teilnahme an Erwachsenenbildung bis 2030 vor. Die Zahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohter Menschen soll in Österreich bis 2030 um 204.000 Personen reduziert werden.

Die Europäischen Kommission gibt an, die Umsetzung der nationalen Verpflichtungen im Zuge des Zyklus 2023 des Europäischen Semesters, des EU-Rahmens für die wirtschafts- und beschäftigungspolitische Koordinierung, genau überwachen zu wollen.

Hintergrund: Europäische Säule sozialer Rechte und ihr Aktionsplan

Die Europäische Säule sozialer Rechte umfasst 20 zentrale Grundsätze und Rechte, die im 21. Jahrhundert für faire und gut funktionierende Arbeitsmärkte und Sozialsysteme sorgen sollen und die beim EU-Sozialgipfel in Göteborg im November 2017 proklamiert worden waren. Die Säule ist in 3 Kapitel strukturiert: Chancengleichheit und gleichberechtigter Arbeitsmarktzugang; faire Arbeitsbedingungen; Sozialschutz und Inklusion. Der Aktionsplan für die europäische Säule sozialer Rechte münzt diese Grundsätze in konkrete Maßnahmen um und setzt Zielvorgaben bis 2030 mit entsprechenden nationalen Zielsetzungen.

Beim Sozialgipfel in Porto, Portugal, am 7. Mai 2021 hatten die Mitgliedstaaten mit den Partnern auf EU-Ebene (europäische Institutionen, Sozialpartner, Organisationen der Zivilgesellschaft) ihr Engagement bekräftigt und sich zu den 3 Kernzielen für 2030 verpflichtet. Die nun präsentierten nationalen Ziele sind das Ergebnis eines Konsultationsprozesses in den EU-Mitgliedstaaten, der interne Konsultationen mit den wichtigsten sozialen Akteurinnen und Akteuren (beispielsweise nationalen Parlamenten, Sozialpartnern, Nichtregierungsorganisationen, lokalen Behörden oder der Wissenschaft), bilaterale Treffen mit der Kommission sowie multilaterale Sitzungen im Beschäftigungsausschuss und im Ausschuss für Sozialschutz umfasste.

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