Warenverkehr, Zollkontrollen
Das neue Handels- und Partnerschaftsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich (ohne Nordirland) sieht eine ambitionierte Freihandelszone ohne Zölle und ohne quotenmäßige Beschränkungen für den Warenhandel vor.
Der Handel mit dem Vereinigten Königreich ab 1. Jänner 2021 wird sich dennoch stark von dem reibungslosen Warenverkehr unterscheiden, der durch die Teilnahme des Vereinigten Königreichs an der EU-Zollunion und dem EU-Binnenmarkt bis 31. Dezember 2020 gewährleistet war.
Unter anderem:
- Im Warenverkehr mit Großbritannien sowie den Kanalinseln und der Insel Man gelten die allgemeinen zollrechtlichen Bestimmungen für Nicht-EU-Staaten. Alle Importe und Exporte unterliegen daher Zollförmlichkeiten, über welche auch die Umsatzsteuer und die Verbrauchsteuern abgewickelt werden und durch die Zollbehörde Verbote und Beschränkungen hinsichtlich des Besitzes oder der Verbringung (Beförderung) von Waren über die Zollgrenze der EU beziehungsweise über die Bundesgrenze vollzogen werden. Im Warenverkehr mit Nordirland gelten weiter die Bestimmungen für EU-Staaten, weil Nordirland so behandelt wird, als ob es ein EU-Mitgliedstaat wäre.
- Es gelten Ursprungsregeln für Waren, um sich für eine Zollpräferenzbehandlung im Rahmen des Abkommens zu qualifizieren.
- Alle Importe in die EU müssen die in der EU geltenden Standards erfüllen und werden behördlichen Überprüfungen und Kontrollen für Sicherheit, Gesundheit und andere öffentliche Zwecke unterzogen.
Welche Auswirkungen ergeben sich für den E-Commerce-Bereich?
Auch Waren, die von den Konsumentinnen und Konsumenten online im Vereinigten Königreich sowie den Kanalinseln und der Insel Man bestellt werden, unterliegen ab 1. Jänner 2021 Zollförmlichkeiten und Zollkontrollen. Es können Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, allenfalls auch Verbrauchsteuern anfallen.
Alle Waren sind einfuhrumsatzsteuerpflichtig. Zoll muss zusätzlich ab einem Warenwert von 150 Euro entrichtet werden. Die Höhe der Zollabgaben richtet sich nach der Ware selbst, dem Wert und nach dem Ursprungsland der Ware.
Bei Online-Bestellungen in Nordirland gelten weiter die Bestimmungen, wie wenn Nordirland ein EU-Mitgliedstaat wäre und es findet keine Verzollung statt.