Gesellschaftsrecht
Was müssen Gesellschaften beachten?
Gesellschaften aus dem Vereinigten Königreich (vor allem Limited Liability Companies, kurz "Limited"), deren tatsächlicher Verwaltungssitz in Österreich liegt, wurden im Inland nur aufgrund der Judikatur des Europäischen Gerichtshofs zur Niederlassungsfreiheit anerkannt.
Diese Judikatur galt für die Dauer der Übergangsfrist weiter. Innerhalb dieser Frist konnten in Österreich ansässige "Limited" zum Beispiel ihren Betrieb in eine österreichische Rechtsform einbringen oder eine sogenannte grenzüberschreitende Verschmelzung mit einer österreichischen Kapitalgesellschaft durchführen.
Mit Ablauf der Übergangsfrist am 31. Dezember 2020 endete für im Vereinigten Königreich registrierte Limited mit inländischem Verwaltungssitz die Anerkennung als ausländische juristische Personen. Damit droht auch eine persönliche Haftung der Gesellschafter.