Fragen und Antworten: Auswirkungen auf Familien
Die derzeitige Coronavirus-Situation hat auch weitreichende Auswirkungen auf Familien. Hierzu hat das Bundeskanzleramt, Sektion Familie und Jugend, Antworten auf häufig gestellte Fragen ausgearbeitet.
Kinderbetreuungsgeld
Ein Anspruch auf einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld (KBG) kann grundsätzlich auch mittels Kurzarbeit (kranken- und pensionsversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit mit Entgeltfortzahlung) erworben werden.
Die Berechnung des einkommensabhängigen KBG erfolgt zunächst anhand des gebührenden Wochengeldes, wobei das Wochengeld selbst aus den Einkünften vor der Kurzarbeit berechnet wird. Danach erfolgt eine Vergleichsrechnung mit den Einkünften aus dem Steuerbescheid aus dem Kalenderjahr vor der Geburt. Der errechnete höhere Tagesbetrag wird als Grundlage für das einkommensabhängige KBG herangezogen.
Hinweis: Bei Eltern, deren Kinder im Jahr 2021 geboren wurden und die COVID-19-bedingt im Jahr 2020 geringere Einkünfte erzielten, werden die Einkünfte aus dem Steuerbescheid des Jahres 2019 herangezogen.
Familienbeihilfe
Im Rahmen der Zuverdienstmöglichkeit bei Gewährung der Familienbeihilfe wurde die Einkommensgrenze – unter anderem für Studierende – ab dem Kalenderjahr 2020 von 10.000 Euro auf 15.000 Euro erhöht. Maßgeblich ist das Einkommen ab dem Jahr, in dem das 20. Lebensjahr vollendet wird.
Wenn im Zeitraum von März 2020 bis einschließlich Februar 2021 zumindest in einem Monat ein Anspruch auf die Familienbeihilfe bestanden hat, besteht der Anspruch auf Familienbeihilfe auch im anschließenden Zeitraum – unabhängig von der Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen – bis einschließlich März 2021 weiter.
Jene Familien, die trotz Wegfall des Anspruchs weiter Familienbeihilfe erhalten haben, müssen diese nicht zurückzahlen. Jene Familien, die dem Finanzamt Änderungen bekanntgegeben haben und bei denen die Familienbeihilfe gestoppt wurde, bekommen die Familienbeihilfe nachträglich ausgezahlt.
Allfällige Nachzahlungen werden durch das Finanzamt Österreich veranlasst. Es ist kein Antrag erforderlich.
Corona-Familienhärtefonds
Die Antragstellung für eine Zuwendung aus dem Corona-Familienhärtefonds ist seit 1. Juli 2021 nicht mehr möglich. Bei postalisch eingereichten Anträgen galt das Datum des Poststempels.
Die freiwillige Vorlage der Einkommensteuerbescheide 2019 und 2020 für selbstständig Erwerbstätige mit WKÖ-Nachweis ist seit dem 1. November 2021 nicht mehr möglich.
Die Bearbeitung von unvollständigen Anträgen und die Möglichkeit der freiwilligen Vorlage der Einkommensteuerbescheide von Selbstständigen wurden mit 1. November 2021 und dem Ende der Nachreichfrist endgültig eingestellt.
Beratung
Ja, Familienberatungsstellen können ihre Face-to-Face-Beratungen unter Einhaltung der erforderlichen Schutzmaßnahmen durchführen. Auch telefonische Beratungen oder Beratungen über Internet sind weiterhin möglich.
Nähere Informationen zur Erreichbarkeit der einzelnen Familienberatungsstellen erhalten Sie unter www.familienberatung.gv.at
Die Beratungsstelle "Gegen Hass im Netz" bietet telefonische Beratung, Online-Beratung via Chat und Mail sowie persönliche Beratung (nach Terminvereinbarung).
Die Beratungsstelle Extremismus bietet telefonische Beratung, Online-Beratung und persönliche Beratung (nach Terminvereinbarung). Die Workshops können auch online besucht werden.
Die Bundesstelle für Sektenfragen bietet telefonische Beratung, Online-Beratung und persönliche Beratung (nach Terminvereinbarung).
Allgemeine Informationen für Familien
Unterhaltsvorschüsse können bei Vorliegen eines Unterhaltstitels (insbesondere Gerichtsbeschluss, Vereinbarung vor dem Kinder- und Jugendhilfeträger) bis 30. Juni 2023 auch dann gewährt werden, wenn kein entsprechender Exekutionsantrag bei Gericht eingebracht wird.
Am österreichischen Jugendportal finden junge Menschen geprüfte Informationen zur aktuellen Corona-Situation in Österreich. Es gibt laufend Updates über die aktuellen Maßnahmen und Regelungen.
Österreichisches Jugendportal: www.jugendportal.at
@jugendportal auf Instagram: www.instagram.com/jugendportal
Ja. Das BKA veröffentlicht zu den jeweiligen gesetzlichen Regelungen einen eigenen Leitfaden für die außerschulische Jugendarbeit und für betreute Feriencamps.
Je bedeutender digitale Medien im Alltag werden, umso mehr steigen auch die Anforderungen an die Medienkompetenz von Familien. Medienkompetenz befähigt Eltern, Kinder und Jugendliche dazu, Medien selbstbestimmt, verantwortungsbewusst, kritisch und kreativ zu nutzen. Folgende Angebote unterstützen sie dabei:
Initiative Digi4Family
Die Initiative Digi4Family hat zum Ziel, die Medien(erziehungs)kompetenz von Eltern zu stärken, altersgerechte und gute Medienangebote für Kinder und Jugendliche zu fördern und den kreativen und eigenverantwortlichen Umgang mit Medien sicherzustellen.
Saferinternet
Saferinternet.at unterstützt Kinder, Jugendliche, Eltern und Lehrende beim sicheren, kompetenten und verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien.
Bundesstelle für die Positivprädikatisierung von digitalen Spielen (BuPP)
Die Bundesstelle für die Positivprädikatisierung von digitalen Spielen (BuPP) bietet Informationen zu empfehlenswerten Spielen für PC, Konsolen und mobilen Geräten (Smartphones, Tablets), als Orientierungshilfe für Eltern und pädagogisch Tätigen bei der Auswahl. Hintergrundinformationen und Tipps sowie Serviceangebote zum Thema ergänzen das Leistungsspektrum der BuPP.
Bundesstelle für die Positivprädikatisierung von digitalen Spielen
Viele Schulbücher in der Sekundarstufe I und II sind als Kombiprodukt Print + Digital verfügbar. Insbesondere in den Lehrplangegenständen Deutsch, Englisch und Mathematik gibt es ein großes Angebot.
Digitale Schulbücher (E-Book und E-Book+), welche von den Lehrkräften über die Schulbuchaktion bezogen und von den Schülerinnen und Schülern über das Bereitstellungsportal Digi4School verwendet werden, unterstützen eine neue Form des Lernens. Sie können mit unterschiedlichsten Endgeräten wie PCs, Notebooks oder Tablets genutzt werden und sind jederzeit verfügbar.
Das persönliche digitale Bücherregal kann weiter durch Einlösen des Codes gestaltet werden. Der Zugangscode ist dem Schulbuch entweder beigelegt oder auf der Rückseite des Schulbuchs eingedruckt beziehungsweise aufgeklebt – siehe Muster Zugangscode (PNG, 86 KB).
Unter Digi4Family finden Sie eine Webinarreihe für Eltern mit Informationen rund um den Einsatz von digitalen Schulbüchern zum Lernen und Vertiefen daheim.
Informationen zu den besonderen Herausforderungen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie hilfreiche Links finden Sie auf www.familieundberuf.at
Die Inhalte werden laufend erweitert und auch um Ideen und Best Practice, welche Herausforderungen wie bewältigt werden beziehungsweise wie die Zeit zuhause mit Kindern genutzt werden kann, ergänzt. Diese können gerne an die Adresse office@familieundberuf.at gesendet werden.