Nachhaltigkeit, Landwirtschafts- und Regionalpolitik

Welche Energie-, Klima- und Umweltziele hat sich die EU gesetzt?

Der Umweltrat hat in vielen Bereichen Umweltschutzstandards in Form von Verordnungen oder Richtlinien erlassen. Während EU-Verordnungen wie die Chemikalien-Verordnung direkt in allen Mitgliedstaaten der EU umzusetzen sind, werden EU-Richtlinien wie die Wasserrahmenrichtlinie durch jedes Land individuell in nationales Recht umgesetzt. In beiden Fällen ist gewährleistet, dass es Mindestschutzstandards im Umweltbereich gibt und es im Standortwettbewerb innerhalb der EU zu keinem "Umweltdumping" kommt.

Maschinelle Erbsenernte

Im April 2021 haben sich das EU-Parlament und der Rat der Europäischen Union auf ein Europäisches Klimagesetz geeinigt. Dabei hat die EU ihre Ziele in den Bereichen Klimaschutz und Energie ausgeweitet.

Im Vorfeld der Weltklimakonferenz in Paris 2015 hatte der Europäische Rat im Oktober 2014 einen Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 festgelegt. Dabei wurde vereinbart, dass die EU-Mitgliedstaaten den Anteil erneuerbarer Energiequellen auf mindestens 27 Prozent erhöhen und die Energieeffizienz um mindestens 27 Prozent steigern sollen. Das in Paris beschlossene Emissionsreduktionsziel von 40 Prozent bis 2030 gegenüber den Werten von 1990 wurde nun im Europäischen Klimagesetz auf mindestens 55 Prozent erhöht und verbindlich festgeschrieben. Hinzu sollen zur Vermeidung von Treibhausgas-Emission auch bereits ausgestoßene Treibhausgase abgebaut werden, um Emissionen von Branchen zu kompensieren, in denen sich eine Reduzierung besonders komplex darstellt. 

Um den Fortschritt der Klimaziele zu kontrollieren, wird ein unabhängiger wissenschaftlicher Beirat zum Klimawandel eingerichtet. Dieses Gremium setzt sich aus 15 wissenschaftlichen Expertinnen und Experten zusammen und wird für 4 Jahre ernannt. Hinzu wird die EU-Kommission sektorspezifische Klimadialoge und Partnerschaften fördern, um Branchen zu ermutigen, eigenständig Pläne zur Klimaneutralität zu erarbeiten.

Diese Ziele und Maßnahmen stellen einen Beitrag zum Klimaschutz dar und sollen die EU-Klimaneutralität bis 2050 gewährleisten sowie international eine globale Erderwärmung von mehr als 2 Grad Celsius verhindern. Österreich hat es sich zum Ziel gesetzt, die Klimaneutralität auf nationaler Ebene bereits bis 2040 zu erreichen.

Die Energiepolitik der Union verfolgt darüber hinaus das Ziel, einen Beitrag für eine sichere und wettbewerbsfähige Energieversorgung zu leisten. Die EU wird dazu neben den Themen erneuerbare Energie und Energieeffizienz auch in Bereichen wie Energiesicherheit, Energiebinnenmarkt, Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit tätig.

Ein globaler Ansatz für mehr Nachhaltigkeit

Das grundsätzliche Handeln der Bundesregierung wird getragen vom Prinzip der Nachhaltigkeit auf allen Gebietskörperschaftsebenen mit dem Ziel, dass Ökologie, Ökonomie und Soziales im Sinn der Agenda 2030 der Vereinten Nationen (UN) gesamthaft betrachtet und in einen finanzierbaren und nachhaltigen Rahmen gestellt werden.

Die Verantwortung für unsere Umwelt muss über die Gegenwart hinausreichen und fordert eine generationengerechte Politik ein. Wir wollen daher nachhaltige Politik in allen Bereichen umsetzen und beachten dabei die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen. Die Bundesregierung setzt bei ihren Maßnahmen das Modell der ökosozialen Marktwirtschaft um und ermöglicht die Balance zwischen leistungsfähiger Wirtschaft, gesellschaftlicher Solidarität und ökologischer Nachhaltigkeit.

Wie sieht die Landwirtschaftspolitik der EU aus?

Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) gehört seit Beginn des europäischen Einigungsprozesses zu den wichtigsten Aufgabenfeldern europäischer Politik. Wandelnde Lebensverhältnisse in Europa bedeuten auch regelmäßige Anpassung der Anforderungen an eine moderne GAP. So werden Klimawandel, Nachhaltigkeit, der Erhalt natürlicher Ressourcen und die Stärkung des ländlichen Raums das zukünftige Profil der GAP prägen.

Die Ziele der Gemeinsamen Agrarpolitik sind in Artikel 39 des Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) aufgelistet:

  • Unterstützung der Landwirtinnen und Landwirte und Verbesserung der landwirtschaftlichen Produktivität
  • Stabiles Angebot an erschwinglichen Nahrungsmitteln für Verbraucherinnen und Verbraucher
  • Sicherung eines angemessenen Einkommens für Landwirtinnen und Landwirte in der EU
  • Bekämpfung des Klimawandels und Beitrag zur nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen
  • Pflege ländlicher Gebiete und Landschaften in der gesamten EU
  • Ländliche Wirtschaft erhalten und Arbeitsplätze in der Landwirtschaft, in der Nahrungsmittelindustrie und in verwandten Sektoren fördern

Die große Bedeutung der Gemeinsamen Agrarpolitik spiegelt sich bei der Gestaltung des EU-Budgets wider. In der aktuellen Finanzperiode von 2021 bis 2027 wird fast ein Drittel des Mehrjährigen Finanzrahmens für dieses Politikfeld reserviert.

Die neue GAP 2023-2027

Den im Juni 2018 vorgestellten Kommissionsvorschlägen für eine GAP nach 2020 folgten intensive Verhandlungen, die erst im Dezember 2021 abgeschlossen werden konnten. Die neuen Regeln für die GAP gelten nun ab 2023. In den Jahren 2021 und 2022 haben sich die Mitgliedsstaaten und das Europäische Parlament auf Übergangsbestimmungen verständigt.

Die europäische GAP ist dabei als Rahmenwerk zu verstehen. Zur Umsetzung müssen die Mitgliedsstaaten nationale GAP-Strategiepläne entwickeln, in der die Maßnahmen zur Erfüllung der EU-Vorgaben detailliert beschrieben werden. Die Prüfung und die Genehmigung dieser Pläne durch die Europäische Kommission ist im Laufe des Jahres 2022 geplant. Inhaltlich wird die GAP in die beiden Säulen "Direktzahlungen" und "Ländliche Entwicklung" eingeteilt.

Säule 1 – Direktzahlungen und Marktausgaben

Bei den Direktzahlungen handelt es sich um eine direkte Einkommensunterstützung für Landwirtinnen und Landwirte. Neben einer Basisprämie zur Sicherung der Grundeinkommen sind zusätzliche Zahlungen vorgesehen, die an spezielle Auflagen gebunden sind. So reservieren die Mitgliedsstaaten beispielsweise 25 Prozent ihres Direktzahlungsbudgets für Öko-Regelungen, damit die Umsetzung klima- und umweltfreundlicher Verfahren durch die Landwirtinnen und Landwirte gefördert wird. Der Bereich der Marktausgaben finanziert Maßnahmen zur Stützung der Agrarmärkte, Absatzförderungsmaßnamen für Agrarerzeugnisse oder Schulobst- und Schulmilchprogramme.

Säule 2 – Entwicklung des ländlichen Raums

Bei Finanzierungsmaßnahmen der Ländlichen Entwicklung sollen die Lebensbedingungen der ländlichen Bevölkerung verbessert werden. Die Ländliche Entwicklung ist für Österreich von herausragender Bedeutung. Sie schafft Perspektiven für unsere Regionen und ermöglicht vielfältigste Leistungen im ländlichen Raum. Anders als bei den Direktzahlungen, stellen die Mitgliedsstaaten in der Ländlichen Entwicklung zusätzlich zu den EU-Geldern auch eigene Finanzmittel zur Verfügung. 35 Prozent der Gesamtmittel müssen für Klima- und Umweltleistungen reserviert werden. Eines der wichtigsten Elemente der bisherigen Ländlichen Entwicklung in Österreich, das Agarumweltprogramm (ÖPUL) wird auch in Zukunft weitergeführt.

Die Gemeinsame Agrarpolitik der EU ermöglicht ein zuverlässiges Angebot an nahrhaften und hochwertigen Lebensmitteln zu leistbaren Preisen. Außerdem werden Leistungen honoriert, die Landwirtinnen und Landwirte für die Allgemeinheit leisten, wie zum Beispiel den Erhalt der Kulturlandschaften. Die Fördermittel aus Direktzahlungen und Ländlicher Entwicklung haben in Österreich 2020 knapp 112.000 Betriebe direkt unterstützt. Die nationale Abwicklung erfolgt durch das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMLRT), beziehungsweise durch die AgrarMarkt Austria (AMA).

Was ist die EU-Regionalpolitik?

Die EU-Regionalpolitik ist eine Investitionspolitik für alle Regionen und Städte in der EU. Der Schwerpunkt liegt in der Unterstützung von weniger entwickelten Regionen und Städten. Ihr Ziel ist die "Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts, um eine harmonische Entwicklung der Union als Ganzes zu fördern". Folgende Investitionsbereiche stehen im Mittelpunkt: Stärkung des Wirtschaftswachstums durch Innovations- und Forschungsförderung, Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, Förderung des Überganges zu einer umweltverträglichen Wirtschaft, Schaffung von Arbeitsplätzen, Finanzierung strategischer und umweltfreundlicher Infrastrukturprojekte.

Die EU-Regionalpolitik wird aus den Strukturfonds (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung und Europäischer Sozialfonds) und dem Kohäsionsfonds finanziert. Im Zeitraum 2021 bis 2027 investiert die EU insgesamt knapp ein Drittel der Gesamtmittel des Mehrjährigen Finanzrahmens in Europas Regionen. Die EU-Regionalpolitik finanziert dabei vorwiegend einzelstaatliche und grenzüberschreitende Mehrjahresprogramme, welche auf die Ziele und Prioritäten der EU ausgerichtet sind. Diese Programme werden von den Mitgliedstaaten verwaltet. Die Umsetzung basiert auf dem Prinzip der Ko-Finanzierung: Zur Finanzierung der geförderten Projekte und zwecks Stärkung der Eigenverantwortlichkeit müssen stets öffentliche Mittel des betreffenden Mitgliedstaates beigesteuert werden. Die Strukturfondsprogramme in Österreich werden von verschiedenen Stellen des Bundes und der Bundesländer in enger Kooperation abgewickelt. Im Rahmen dieser Programme wird in Österreich auch der Fonds für einen gerechten Übergang (JTF) umgesetzt. Dieser soll in Regionen, die am stärksten vom Übergang in eine klimaneutrale Wirtschaft betroffen sind, einen nachhaltigen Strukturwandel in Richtung Klimaneutralität unterstützten und vorantreiben.

Weiterführende Informationen

Umweltpolitik

Klimapolitik

Nachhaltige Entwicklung / Agenda 2030

Energiepolitik

Landwirtschaftspolitik

Regionalpolitik