Geschäftseinteilung

Die namentliche Anführung der Bediensteten des Bundeskanzleramtes in der Geschäftseinteilung dient ausschließlich dem Zweck, den Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zum Amt zu erleichtern. Die Verwendung der Namen für Werbezwecke ist nicht gestattet. Namentliche Werbezusendungen an Bedienstete werden an die Absender retourniert. Für diese Maßnahme wird um Verständnis gebeten.

Nachgeordnete Dienststellen des Ressorts und weitere Einrichtungen sind in der Webseite "Organisation" abgebildet.