Repariert statt ausrangiert: Bundesweiter Reparaturbonus startet mit 26. April 2022
Klimaschutzministerin Gewessler: "Reparieren ist immer besser als Wegwerfen" – Reparaturbonus fördert Reparatur von elektronischen und elektrischen Geräten – Insgesamt fließen bis 2026 130 Millionen Euro aus Mitteln des EU-Aufbauplans in die Initiative

E-Geräte reparieren. Umwelt schonen. Wirtschaft stärken. Wer seine alten Elektrogeräte reparieren lässt, leistet einen wichtigen Beitrag für den Umweltschutz und unterstützt zudem regionale Klein- und Mittelunternehmen (KMU). Deshalb startet mit 26. April 2022 der Reparaturbonus in ganz Österreich, mit dem 50 Prozent der Reparaturkosten (bis maximal 200 Euro) ersetzt werden. "Reparieren ist immer besser als Wegwerfen. Das Tolle am Reparaturbonus: Es profitieren wirklich alle davon – unsere Umwelt, die Geldbörse und unsere Betriebe. Gemeinsam können wir ein Zeichen gegen die Wegwerfgesellschaft setzen und wertvolle Ressourcen sparen", betont Klimaschutzministerin Leonore Gewessler.
Gefördert wird die Reparatur von elektrischen und elektronischen Geräten, die üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden. Der Reparaturbonus wird mit Hilfe von Geldern aus dem EU-Aufbauplan umgesetzt und läuft bis 2026. Für die erste Tranche bis 31. Dezember 2023 stehen dafür Mittel in Höhe von 60 Millionen Euro zur Verfügung. Der Reparaturbonus ist mit einem Volumen von insgesamt 130 Millionen Euro aus dem EU-Aufbauplan ausgestattet.
Kaffeemaschine, Smartphone oder Computer zählen zu den förderungsfähigen Geräten
Die Initiative unterstützt die Reparatur von elektrischen und elektronischen Geräten, welche üblicherweise in privaten Haushalten verwendet und mit Netzkabeln, Akkus, Batterien oder Solarmodulen betrieben werden. Die Palette der geförderten Produkte ist breit und umfasst unter anderem:
- Küchen- und Haushaltsgeräte (etwa Kaffeemaschine, Wasserkocher, Waschmaschine),
- Werkzeuge und Gartengeräte (etwa Bohrmaschine, Hochdruckreiniger),
- IT- und Kommunikationsgeräte (etwa Hi-Fi-Anlage, Smartphone, Notebook),
- Unterhaltungselektronik (etwa Fernsehgerät) sowie
- Elektro- und Elektronikgeräte für Freizeit, Sport und Gesundheit (etwa E-Bike, Blutdruckmessgerät).
Gefördert wird die Reparatur und/oder der Kostenvoranschlag für Reparaturarbeiten. Auch Reparaturen nicht elektronischer Bauteile von Elektro- und Elektronikgeräten fallen unter den Reparaturbonus, etwa das defekte Rad eines Staubsaugers. Die Geräte müssen sich in privatem Eigentum der Antragstellerinnen und Antragsteller befinden und dürfen nicht geliehen oder gemietet sein. Ausgeschlossen vom Reparaturbonus sind der Neukauf eines Geräts oder der Austausch gegen ein neues beziehungsweise ein anderes generalüberholtes Gerät. Ausgeschlossen sind zudem Reparaturdienstleistungen, für die ein Anspruch auf Ersatz von Dritten besteht (zum Beispiel bei Versicherungen). Gleiches gilt für Reparaturen, die im Rahmen von Garantie- und Gewährleistungsansprüchen durchgeführt werden.
Nicht gefördert werden ("Negativ-Geräteliste"):
- PKW, Hybrid- und Elektroautos,
- Geräte, die für ihre Inbetriebnahme nicht erneuerbare Energiequellen wie Erdgas, Benzin oder Diesel benötigen (etwa Gasherd, Benzinrasenmäher),
- Geräte, die Strom produzieren, jedoch nicht durch Strom betrieben werden (etwa Notstromaggregat, Photovoltaikanlage, Windturbine) sowie
- Leuchtmittel und Waffen.
Eine Liste der förderungsfähigen beziehungsweise nicht förderungsfähigen Geräte findet sich auf der Reparaturbonus-Website.
Privatpersonen können Reparaturbonus-Gutscheine direkt im Geschäft einlösen
Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich können einen Gutschein für die Reparatur von Elektrogeräten auf der Reparaturbonus-Website abrufen. Entsprechende Serviceleistungen können direkt per Gutschein (Vorlage digital oder ausgedruckt) innerhalb von 3 Wochen in den Reparaturbonus-Partnerbetrieben abgerechnet werden. Die Förderung beträgt 50 Prozent der Kosten bis zu maximal 200 Euro je Reparatur beziehungsweise maximal 30 Euro für einen Kostenvoranschlag. Pro Person und Haushalt können im Förderzeitraum beliebig viele Bons für jeweils ein E-Gerät schnell und unkompliziert heruntergeladen und eingelöst werden. Die Bons gibt es so lange, wie Förderungsmittel vorhanden sind. Für Reparaturen beziehungsweise Kostenvoranschläge, die im Rahmen der Bundesförderungsaktion "Reparaturbonus 2022-2023" unterstützt werden, können jedoch keine weiteren Förderungen dieser oder einer anderen öffentlichen Stelle in Österreich oder in der Europäischen Union in Anspruch genommen werden.
Reparaturbonus-Betriebe: Niederlassung in Österreich und Gewerbeberechtigung erforderlich
Teilnehmenden Betrieben wird die Hälfte der Bruttokosten jeder Reparatur rückerstattet; die Abrechnung erfolgt monatlich. Alle teilnehmenden Betriebe werden mit einer Kennzeichnung als Reparaturbonus-Betrieb ausgestattet, darüber hinaus werden sie auf der Reparaturbonus-Website angeführt. Für alle teilnehmenden Betriebe ist eine Niederlassung in Österreich erforderlich. Ebenfalls vorausgesetzt ist der Besitz einer der auf der Reparaturbonus-Webseite angeführten Gewerbeberechtigungen, beziehungsweise freien Gewerbe.
Hintergrund: Bundesweiter Reparaturbonus
Ziel des Reparaturbonus sind die Verlängerung der Lebensdauer von Elektro- und Elektronikgeräten sowie die Schonung von Ressourcen. Dadurch trägt die Initiative zur Reduktion von Emissionen, zum Klimaschutz und zur Verringerung der Abhängigkeit von kritischen Rohstoffen bei. Die Zahl der Reparaturen und Aufbereitungen ("refurbishments") soll erhöht, das Angebot an Reparaturmöglichkeiten ausgebaut, die Information der Konsumentinnen und Konsumenten verbessert werden. Zudem unterstützt der Reparaturbonus die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Österreich, stärkt deren Image und trägt zur Arbeitsplatzschaffung und -erhaltung bei.
Die rechtliche Basis für den Reparaturbonus – eine Investition, die in die Komponente 1 "Nachhaltiger Aufbau" des nationalen Aufbau- und Resilienzplans fällt – war am 23. Februar 2022 im Nationalrat als Teil der Novelle des Umweltförderungsgesetzes beschlossen worden. Die Novelle umfasst neue Förderungen für Investitionen und Maßnahmen aus dem EU-Aufbauplan 2020 bis 2026. Damit sollen neben dem Reparaturbonus Maßnahmen der Kreislaufwirtschaft, wie die Forcierung von Pfandsystemen, aber auch der Umstieg auf klimafreundliche Heizungen oder die Bekämpfung von Energiearmut umgesetzt werden. Die Maßnahmen werden über die Förderschienen des Umweltförderungsgesetzes abgewickelt. Die Kommunalkredit Public Consulting (KPC) GmbH agiert für den Reparaturbonus – der bis 2026 mit insgesamt 130 Millionen Euro aus Mitteln des EU-Aufbauplans gefördert wird – als vom BMK beauftragte Abwicklungsstelle.