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Verbreitungsförderung für Musikveröffentlichungen und Publikationen

Ziel und Zweck:

Förderung der Verbreitung von Werken deren Urheberinnen und Urheber oder Interpretinnen und Interpreten die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder einen Wohnsitz in Österreich haben.

Dotation/Förderungshöhe:

Teilfinanzierung

Vergabemodus:

Jury

Erforderliche Einreichungsunterlagen:

Förderungsantrag (PDF, 295 KB) mit folgenden Beilagen:

  • Angaben zur Rechtsperson: zum Beispiel Vereinsregisterauszug, Firmenbuchauszug, bei Einzelpersonen Kopie des Meldezettels
  • künstlerische Lebensläufe der Mitwirkenden
  • Links oder elektronische Daten des zu verbreitenden Werks per E-Mail: mdk@bmkoes.gv.at
  • Beschreibung Verbreitungs- und Werbemaßnahmen
  • Kalkulation der Verbreitungs- und Werbemaßnahmen
  • Beschreibung der bisherigen künstlerischen Tätigkeit bzw. Arbeitsproben/Links

Kriterien und Bedingungen:

Formale Kriterien

  • Einreichberechtigt sind Vereine und Institutionen mit Sitz in Österreich sowie Musikschaffende, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder einen Wohnsitz in Österreich haben.
  • Nicht gefördert werden Produktions- und Herstellungskosten, die Publikation von wissenschaftlichen Arbeiten sowie rein kommerziell geprägte Produkte, Projekte von Laien, Amateurinnen/Amateuren und Personen, die sich noch in Ausbildung befinden.

Kriterien im Rahmen der Beiratsbegutachtung:

  • kontinuierliche hervorragende Qualität der bisherigen künstlerischen Leistungen der österreichischen Urheberinnen und Urheber oder Interpretinnen und Interpreten in gesamtösterreichischem Kontext
  • Qualifikation der Ausführenden
  • Qualität der Interpretation und des Repertoires (Repertoirewert)
  • stilistische Eigenständigkeit, Innovationspotential
  • Umfang und Anspruch des Programms mit zeitgenössischen Inhalten und Österreichbezug
  • Wirksamkeit in der Öffentlichkeit und überregionale gesamtösterreichische Auswertbarkeit
  • Angemessenheit der Verbreitungsmaßnahmen
  • Angemessenheit und Ausgewogenheit der Kalkulation, wirtschaftliche Notwendigkeit, erkennbarer Förderungsbedarf
  • Berücksichtigung von Maßnahmen im Bereich Fair Pay
  • Berücksichtigung der Diversität der Beteiligten

Termin:

15. April, 15. September; Anträge müssen vor Beginn der Verbreitungsmaßnahmen eingereicht werden.

Sparte:

Musik, darstellende Kunst